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Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3800474):
- Taylor Swift hat die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückgekauft.
- Der Kaufpreis beträgt rund 360 Millionen US-Dollar, verkauft von Shamrock Capital.
- Die Alben umfassen: „Taylor Swift“ (2006), „Fearless“ (2008), „Speak Now“ (2010), „Red“ (2012), „1989“ (2014) und „Reputation“ (2017).
- Zu den Rechten gehören auch Musikvideos, Konzertfilme, unveröffentlichte Songs sowie Illustrationen und Fotos.
- Swift war zuvor bei Big Machine unter Vertrag, das die Rechte 2019 an Scooter Braun verkaufte.
- Braun verkaufte die Rechte 2020 an Shamrock Capital.
- Swift hat seit 2018 einen Vertrag mit Universal, der ihr die Master-Rechte an neuen Alben sichert.
- Sie hat einige ihrer ersten Alben neu aufgenommen, die als „Taylor's Version“ veröffentlicht werden.
- Bisher sind „Fearless“, „Red“, „1989“ und „Speak Now“ in dieser Version erschienen.
- Swift hat nach ihrer „Eras“-Welttournee keine neuen Musikveröffentlichungen oder Auftritte angekündigt.
- Sie hat die Neuaufnahme des Albums „Taylor Swift“ bereits abgeschlossen, die Arbeit an „Reputation“ ist noch nicht weit fortgeschritten.

Source 2 (https://www.musicbusinessworldwide.com/taylor-swift-buys-back-master-rights-to-first-six-albums-from-shamrock-capital/):
- Taylor Swift hat die Masteraufnahmen ihrer ersten sechs Studioalben von der Investmentfirma Shamrock Capital erworben.
- Die Bekanntgabe erfolgte am Freitag, den 30. Mai, in einem handgeschriebenen Brief an ihre Fans.
- Die betroffenen Alben sind: Taylor Swift, Fearless, Speak Now, Red, 1989 und Reputation.
- Der Erwerb beendet einen sechsjährigen Streit über die Eigentumsrechte an den Aufnahmen.
- Die Saga begann, als Scooter Brauns Ithaca Holdings 2019 die Big Machine Label Group erwarb, die die Masterrechte an diesen Alben beinhaltete.
- Ithaca Holdings verkaufte die Masterrechte an Shamrock Capital im Jahr 2020.
- Scooter Braun äußerte sich positiv über den Deal.
- Swift startete ein Re-Recording-Projekt und veröffentlichte neue Versionen ihrer Alben, die sie vollständig besitzt.
- Bisher hat sie vier der sechs Alben erfolgreich neu aufgenommen: Fearless (Taylor’s Version), Red (Taylor’s Version), Speak Now (Taylor’s Version) und 1989 (Taylor’s Version).
- Reputation und ihr selbstbetiteltes Debütalbum sind noch nicht als Re-Recordings veröffentlicht.
- Swift bezeichnete den Deal mit Shamrock in ihrem Brief als ihren „größten Traum, der wahr geworden ist“.
- Finanzielle Details des Kaufs wurden nicht veröffentlicht, aber Variety berichtete von einer „neunstelligen Summe“.
- Page Six schätzte den Wert des Deals auf zwischen 600 Millionen und 1 Milliarde US-Dollar.
- Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zu den 405 Millionen US-Dollar dar, die Shamrock Capital im November 2020 für die Masterrechte gezahlt hat.
- Laut IFPI-Daten war Swift 2024 die umsatzstärkste Recording-Künstlerin weltweit.
- Ihre Eras Tour wurde zur umsatzstärksten Konzerttournee der Geschichte.
- Swift betonte in ihrem Brief, dass sie immer die Möglichkeit wollte, ihre Musik ohne Bedingungen und mit voller Autonomie zu kaufen.
- Sie drückte ihre Dankbarkeit gegenüber Shamrock Capital aus und beschrieb die Interaktionen als ehrlich, fair und respektvoll.

Source 3 (https://www.musikindustrie.de/warum-wir-tun-was-wir-tun/wir-sind-aktiv/der-handel-mit-rechten):
- Im Musikbereich arbeiten Kreative oft als freie Künstler:innen und schaffen Werkteile oder Leistungen, die später mit einem Musiklabel veröffentlicht werden.
- Tonträgerhersteller agieren als Investoren, kreative Partner und Multiplikatoren der Künstler:innen.
- Musiklabels übernehmen Aufgaben im Bereich Artist & Repertoire Management (A&R), Marketing, Promotion, Vertrieb, Administration und Merchandising.
- Kreative räumen Musiklabels Nutzungsrechte (Lizenzen) an ihren Musikwerken ein, um eine Verwertung zu ermöglichen.
- Nutzungsrechte können exklusiv oder einfach sein; einfache Nutzungsrechte erlauben es Kreativen, auch anderen Nutzern Rechte einzuräumen.
- Lizenzen können in räumlicher, zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht beschränkt werden.
- Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte richtet sich nach dem Vertragszweck zwischen Künstler:in und Nutzer:in, wenn keine spezifischen Nutzungsarten bestimmt werden.
- Es gibt laufende Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit und den Umfang der Lizenzierung, z.B. bei der Nutzung von Samples.
- Der Rechtsstreit „Metall auf Metall“ beschäftigt die Gerichte seit über zwei Jahrzehnten und betrifft die Lizenzierung einer etwa eineinhalb Sekunden langen Rhythmussequenz.
- Der Bundesgerichtshof entschied am 30. April 2020 (I ZR 115/16), dass der Erwerb einer Lizenz grundsätzlich notwendig ist, jedoch unter bestimmten Umständen das Vervielfältigungsrecht des Tonträgerherstellers gemäß § 85 UrhG eingeschränkt werden kann, was den Lizenzerwerb entbehrlich macht.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-31 12:21:07

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