Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/allahu-akbar-schuesse-mitten-in-wien/):
- Verfolgungsszene gegen 21.00 Uhr in der Bodenstedtgasse.
- Mehrere Jugendliche rannten durch den Skaterpark.
- Einer der Jugendlichen trug eine Waffe und rief „Allahu Akbar!“.
- Mehrere Schüsse wurden abgefeuert.
- Augenzeugen alarmierten sofort die Polizei.
- Polizei war innerhalb weniger Minuten mit mehreren Streifen und der WEGA vor Ort.
- Gelände rund um den Floridsdorfer Bahnhof wurde gesichert.
- Täter konnten fliehen.
- Vorfall wurde auf Video festgehalten, veröffentlicht von Heute.
- Video zeigt, dass einer der jungen Männer mehrfach in verschiedene Richtungen feuerte.
- Szenen wurden als kriegsähnlich beschrieben, fanden jedoch in Wien statt.
- Leser filmte das Geschehen aus seiner Wohnung.
- Spurensicherung begann noch in der Nacht mit der Untersuchung des Tatorts.
- Insgesamt wurden sieben Hülsen einer Schreckschusspistole sichergestellt.
- Es gab keine Verletzten und keine Sachschäden.
- Ermittlungen wurden an das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) übergeben.
- Polizei-Sprecher Markus Dittrich bestätigte, dass die Fahndung nach den Verdächtigen läuft.
Source 2 (https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=64506C36727A344E4D426B3D):
- Am 27. Februar 2025 fand ein österreichweiter Joint Action Day (JAD) statt.
- Koordiniert und geleitet von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).
- Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen an vierzehn Örtlichkeiten in sieben Bundesländern.
- Durchgeführt bei insgesamt zehn männlichen Personen, die verdächtigt werden, verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, Kriegsmaterialgesetz und Verbotsgesetz zu besitzen und zu handeln.
- Sicherstellungen umfassten zahlreiche Waffen, Munition und NS-Devotionalien.
- Ermittlungen wurden in Kooperation mit den Staatsanwaltschaften geführt.
- Ursprung des JAD war eine Hausdurchsuchung im Jahr 2024 durch das LSE Niederösterreich, bei der Kriegsmaterial und NS-Devotionalien sichergestellt wurden.
- Auswertung von Datenträgern führte zu weiteren Verdächtigen in mehreren Bundesländern.
- Über 90 Schusswaffen und mehr als zehntausend Schuss Munition sichergestellt.
- Mobiltelefone und andere Datenträger ebenfalls sichergestellt.
- Sechs vorläufige Waffenverbote ausgesprochen.
- Alle Zielpersonen wurden auf freiem Fuß angezeigt.
- Weitere Ermittlungen und Auswertungen der Ergebnisse laufen noch.
- Innenminister und Justizministerin lobten die Arbeit der Sicherheitsbehörden.
- Generaldirektor betonte die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit gegen illegalen Waffenhandel.
Source 3 (https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_03_04/Waffenrecht.aspx):
- Für die Ausstellung von Waffenpässen muss ein Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachgewiesen werden.
- Anforderungen an den Nachweis sind hoch; bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird im Privatbereich von einem Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen ausgegangen.
- Nach § 21 Abs. 2 WaffG müssen verlässliche EWR-Bürger, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Bedarf nachweisen, um einen Waffenpass zu erhalten.
- Ein Bedarf wird angenommen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am besten mit Waffengewalt begegnet werden kann.
- Die Behörde hat die Pflicht, die besondere Gefahrenlage zu prüfen; bloße Vermutungen reichen nicht aus.
- Der Antragsteller muss konkret darlegen, warum eine Waffe erforderlich ist und dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine bedarfsbegründende Situation kommt.
- Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Geldtransporte nicht automatisch eine Gefährdung darstellen.
- Sicherheitsbehörden sind für die Abwehr allgemeiner Gefahren zuständig; Einzelpersonen müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu verringern.
- Vorgaben eines Dienstgebers allein begründen keinen waffenrechtlichen Bedarf.
- Die Beistandspflicht als Ehegatte begründet keine Verpflichtung, die Ehefrau vor Gefahren in ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.
- Berufsgruppen wie Ärzte, Notärzte und Rechtsanwälte sind nicht per se als gefährdet anzusehen, es sei denn, es liegt eine konkrete Gefährdung vor.
- Bedrohungen müssen konkret und substantiell sein; diffuse Befürchtungen reichen nicht aus.
- Die Ausstellung eines Waffenpasses liegt im Ermessen der Behörde, die private Interessen nur insoweit berücksichtigt, als dies das öffentliche Interesse nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.
- Die Ermessensübung der Behörde muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen; eine bloße Zweckmäßigkeit des Waffenführens begründet keinen Bedarf.