Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/betrunkener-24-rastet-in-polizeizelle-aus-beamter-im-spital/):
- Ein 24-jähriger Deutscher löste am Freitagabend einen Polizeieinsatz in Wien-Neubau aus.
- Der Mann war sichtlich betrunken und wurde wegen Lärmerregung und Anstandsverletzung festgenommen.
- Er wurde zur Polizeiinspektion Kandlgasse gebracht.
- In der Wartezelle entblößte sich der Mann und urinierte auf den Boden.
- Sein Verhalten wurde zunehmend aggressiv.
- Bei einer Durchsuchung seiner Kleidung befreite er sich aus dem Polizeigriff und griff die Beamten an.
- Ein Polizist wurde im Gesicht getroffen und schwer verletzt, konnte seinen Dienst nicht fortsetzen.
- Der Beamte erhielt eine ambulante Behandlung und wurde nach Hause geschickt.
- Nach erheblichen Schwierigkeiten gelang es den Einsatzkräften, den Mann zu überwältigen.
- Er wurde in eine Sicherheitszelle verlegt, wo er sich derzeit noch befindet.
Source 2 (https://www.heute.at/s/mann-uriniert-in-zelle-pruegelt-polizisten-ins-spital-120111345):
- Ein 24-jähriger deutscher Staatsbürger sorgte am späten Freitagabend in Wien-Neubau für einen Polizeieinsatz.
- Der Mann war stark alkoholisiert und wurde wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen festgenommen, darunter Lärmerregung und Anstandsverletzung.
- Er wurde zur Polizeiinspektion Kandlgasse gebracht.
- In der Wartezelle urinierte der Mann vor den Beamten auf den Boden.
- Sein Verhalten wurde aggressiver und unkooperativ.
- Eine Durchsuchung seiner Kleidung führte zu einem Angriff auf die Polizisten.
- Während der Maßnahme verletzte der Mann einen Beamten im Gesicht, der daraufhin seinen Dienst abbrechen musste und ambulant behandelt wurde.
- Der Mann konnte erst nach erheblichem Widerstand unter Kontrolle gebracht werden.
- Er wurde in eine Sicherheitszelle überstellt, wo er sich derzeit noch befindet.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/321874/gewalt-durch-und-gegen-polizistinnen-und-polizisten/):
- Diskussion über den Zusammenhang von Polizei, Gewalt und Menschenrechten.
- Fokussierung auf illegitimen und unangemessenen Einsatz von Gewalt durch die Polizei.
- Polizei hat ein spezifisches Verhältnis zur Gewalt und darf in bestimmten Situationen Zwang anwenden.
- Gewaltanwendung greift in grundlegende Rechte wie körperliche Unversehrtheit und Freiheit ein.
- Legitime Anwendung von Zwang bedarf einer Rechtsgrundlage, festgelegt in den Polizeigesetzen der Länder.
- Zwang darf nur eingesetzt werden, wenn keine milderen Alternativen existieren; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden.
- Menschenrechtsfragen werden bei Fällen von polizeilicher Gewalt aufgeworfen, wenn Merkmale der Legitimität fehlen.
- Diskussion über Gewalterfahrungen von Polizeibeamten im Dienst hat zugenommen.
- Illegitime Gewaltanwendung durch Polizei steht im öffentlichen Fokus.
- Unklare Abgrenzung zwischen rechtmäßiger und illegitimer Gewaltanwendung in der Praxis.
- Mangelnde Transparenz und externe Kontrollorgane für Polizeigewalt in Deutschland.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst Fälle von Körperverletzung im Amt, jedoch unzureichend für gesicherte Aussagen über Polizeigewalt.
- PKS 2019: 1.500 Fälle von Körperverletzung im Amt registriert.
- Anzeigebereitschaft gegen Polizei ist gering, oft aufgrund schlechter Erfolgsaussichten.
- Amnesty International hat Berichte zu Polizeigewalt und Missbrauch veröffentlicht.
- Mangelnde Identifizierbarkeit von Polizeibeamten und Unabhängigkeit bei Ermittlungen kritisiert.
- Polizeiforschung identifiziert verschiedene Faktoren, die zu Polizeiübergriffen führen.
- Studien zeigen, dass männliche Polizeibeamte häufiger Gewalt anwenden als weibliche.
- Kulturelle Aspekte und informelle Handlungsmuster in Polizeieinheiten beeinflussen Gewaltanwendung.
- Gewalt gegen Polizeibeamte ist ein zunehmendes Thema in der Öffentlichkeit und Politik.
- Gesetzgeber wird aufgefordert, den Schutz von Polizeibeamten zu verbessern.
- PKS-Daten zeigen Anstieg von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte seit 1993.
- Gesetzesreform 2017 führte zu neuem Straftatbestand "tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte".
- 2018: 38.109 Gewalttaten gegen Polizeibeamte registriert.
- 50,7% der Polizeibeamten berichteten 2009 von körperlicher Gewalt im Dienst.
- Gewalt gegen Polizeibeamte tritt häufig bei alltäglichen Einsätzen auf, nicht nur bei Großveranstaltungen.
- Diskussion über gesetzgeberische Maßnahmen und Präventionsansätze zur Gewaltvermeidung.
- Notwendigkeit weiterer Forschung zu den Entstehungsbedingungen übermäßiger Polizeigewalt.
- Beide Perspektiven (Polizeigewalt und Gewalt gegen Polizei) sind miteinander verknüpft und erfordern differenzierte Betrachtung.