Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://gailtal-journal.at/aktuell/alko-und-drogenlenker-im-visier-polizei-zieht-19-fuehrerscheine-ein/):
- Groß angelegte Kontrollaktion in Kärnten gegen Alkohol und Drogen am Steuer.
- 16 Fahrer mussten Führerschein abgeben wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.
- 3 weitere Führerscheine wurden wegen Drogenbeeinträchtigung entzogen.
- 5 Fälle von Minderalkoholisierung beim Fahren festgestellt.
- Insgesamt 236 Übertretungen nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetz (KFG) angezeigt.
- 309 Organmandate wegen verschiedener Verkehrsdelikte verhängt.
- Schwerpunktkontrollen werden regelmäßig durchgeführt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Vermeidung alkohol- oder drogenbedingter Unfälle.
Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den eigenen Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, strafbar bei Ausfallerscheinungen.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Strafen bei erstmaligem Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar unabhängig von Ausfallerscheinungen.
- Ab 1,6 Promille: Zwingende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
- Atem-Alkoholtests und Blutentnahmen zur Feststellung des Alkoholgehalts.
- Strafen bei Verstößen:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen können Geldstrafen in Tagessätzen und Freiheitsstrafen verhängt werden.
- Führerscheinentzug und Sperrfristen nach Verstößen.
- MPU erforderlich bei 1,1 bis 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen oder ab 1,6 Promille.
- Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern, wenn der Versicherungsnehmer alkoholisiert war.
- Vollkaskoversicherung kann je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht zahlen.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol_am_steuer):
- Alkohol am Steuer wird ab einem Promillewert von 0,5 ‰ geahndet.
- Alkoholisiertes Fahren kann ab 0,3 ‰ strafrechtlich verfolgt werden, wenn:
- Auffälligkeiten im Straßenverkehr vorliegen.
- Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Lallen auftreten.
- Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
- Ein Unfall verursacht wird.
- Bei einem Promillewert von 0,5 ‰ handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, solange keine Fahrauffälligkeiten oder Unfälle vorliegen.
- Bußgeld für den erstmaligen Verstoß bei 0,5 ‰ beträgt 500 €.
- Zusätzlich gibt es 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein einmonatiges Fahrverbot.
- Bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Bußgeld:
- 1. Verstoß: 500 €
- 2. Verstoß: 1.000 €
- 3. Verstoß: 1.500 €
- Bei wiederholten Verstößen gibt es ein Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkte.
- Ab einem Promillewert von 1,1 ‰ liegt „absolute Fahruntüchtigkeit“ vor, was eine Straftat darstellt.
- Bei 1,1 ‰ drohen drei Punkte im Fahrzentralregister, Geld- oder Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.
- Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angeordnet werden.
- Eine lebenslange Sperre kann verhängt werden, wenn die Gefahr für die Öffentlichkeit als hoch eingeschätzt wird.
- E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gelten nicht als Kraftfahrzeuge; für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 ‰.
- Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ wird die Fahreignung infrage gestellt.
- Betroffene müssen sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, unabhängig davon, ob es sich um einen erstmaligen oder wiederholten Verstoß handelt.
- Nach Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden.
- Die MPU besteht aus drei Teilen, und der Betroffene wählt den Anbieter selbst aus.