Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/supreme-court-erlaubt-trump-ruecknahme-von-aufenthaltsrecht-fuer-500-000-migranten/9442700):
- Oberster US-Gericht erlaubt Präsident Donald Trump, 500.000 Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen.
- Urteil erging am 30. Mai 2025, war nicht unterzeichnet und ohne Begründung.
- Zwei Richterinnen, von demokratischen Präsidenten ernannt, stimmten in einem Sondervotum dagegen.
- US-Heimatschutzministerium kündigte im März an, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela abgeschoben werden müssen.
- Betroffene Migranten kamen durch ein Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA.
- Richterinnen warnten vor "verheerenden Folgen" für die betroffenen Ausländer, deren Leben "auf den Kopf gestellt" werde.
- US-Regierung wandte sich an das Oberste Gericht, nachdem ein Gericht die Aufhebung des Programms blockiert hatte.
- Supreme Court setzte die Blockade vorerst außer Kraft, das juristische Verfahren geht weiter.
- Mehrere Gerichte hatten zuvor die Aufhebung der Aufenthaltstitel gestoppt, argumentierten, dass die Trump-Regierung das US-Einwanderungsrecht fehlerhaft auslege.
- Programm CHNV wurde Ende 2022 unter Biden eingeführt und erlaubte monatlich bis zu 30.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela eine Einreise in die USA.
- Aufenthalt war zunächst auf zwei Jahre begrenzt, Ziel war eine "sichere und humane" Einreise.
- Trump hatte im Wahlkampf versprochen, hart gegen illegale Einwanderung vorzugehen und Millionen Ausländer ohne Papiere abzuschieben.
Source 2 (https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-migration-supreme-court-schutzstatus-bewaehrung-widerruf-abschiebung):
- Der Oberste Gerichtshof der USA hat der Regierung von Präsident Donald Trump erlaubt, das vorübergehende humanitäre Aufenthaltsrecht von rund 532.000 Migranten zu widerrufen.
- Betroffene Migranten stammen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela.
- Diese Migranten haben eine befristete Erlaubnis, sich aus "dringenden humanitären Gründen oder wegen eines erheblichen öffentlichen Nutzens" in den USA aufzuhalten, bekannt als "Bewährung".
- Die Einreise erfolgte über das CHNV-Programm, das von Joe Biden eingeführt wurde und monatlich bis zu 30.000 Menschen aus den vier Ländern erlaubte, für zunächst zwei Jahre in die USA zu kommen.
- Trump hatte an seinem ersten Tag im Amt die Beendigung des CHNV-Programms angeordnet, was im März durch das Heimatschutzministerium beschlossen wurde.
- Die Aufhebung des Bewährungsstatus erleichtert die Überführung von Migranten in ein beschleunigtes Abschiebeverfahren.
- Die US-Regierung wandte sich an den Obersten Gerichtshof, nachdem ein Gericht die Aufhebung des CHNV-Programms blockiert hatte.
- Der Supreme Court setzte die Blockade vorerst außer Kraft, das juristische Verfahren geht jedoch weiter.
- Mehrere Gerichte hatten zuvor die Aufhebung der Aufenthaltstitel gestoppt und argumentiert, dass die Trump-Regierung das US-Einwanderungsrecht fehlerhaft auslege.
- Richterin Ketanji Brown Jackson kritisierte den Mehrheitsbeschluss des Supreme Courts und warnte, dass das Leben von einer halben Million Migranten betroffen sei, bevor über ihre Rechtsansprüche entschieden werde.
- Der Supreme Court hatte bereits der Aufhebung des temporären Schutzstatus von etwa 350.000 Venezolanern zugestimmt.
- Insgesamt sind damit fast eine Million Menschen potenziell von Abschiebung bedroht.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/207548/asylrecht-fluechtlingspolitik-und-humanitaere-zuwanderung-in-der-bundesrepublik/):
- Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in West-Deutschland ein weit gefasstes Asylrecht.
- Der Parlamentarische Rat wollte einen Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit markieren.
- Das Asylrecht wurde 1949 in der Verfassung verankert (Artikel 16 des Grundgesetzes).
- Bis 1993 lautete der Satz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ohne Einschränkung.
- Nach Kriegsende befanden sich rund 9 Millionen Displaced Persons in Deutschland.
- 12,5 Millionen Deutsche flohen oder wurden vertrieben aus Ostgebieten und deutschen Minderheitengebieten.
- Von 1949 bis 1961 kamen mindestens 2,7 Millionen Zuwanderer aus der DDR in die Bundesrepublik.
- In den späten 1970er Jahren erhielt die Aufnahme der vietnamesischen Boatpeople große öffentliche Aufmerksamkeit.
- Zwischen 1978 und 1986 nahm Deutschland knapp 40.000 vietnamesische Flüchtlinge auf.
- Diese Flüchtlinge erhielten einen gesonderten Status als "Kontingentflüchtlinge" ohne Asylverfahren.
- Das "Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge" wurde 1980 verabschiedet.
- Bis Ende der 1970er Jahre waren die meisten Asylantragsteller politische Flüchtlinge aus Ostblockstaaten.
- In den Jahren 1979-1981 wurden ca. 200.000 Asylanträge in Deutschland gestellt.
- Fluchtursachen waren der Militärputsch in der Türkei und das Kriegsrecht in Polen.
- In den 1980er Jahren stieg die Zahl der Asylanträge erneut, viele stammten von Tamilen und Kurden.
- Debatten über "Asylmissbrauch durch Wirtschaftsflüchtlinge" und ausländerfeindliche Übergriffe nahmen zu.
- Bund und Länder versuchten, durch Steuerungsmaßnahmen und Gesetze auf die steigenden Antragszahlen zu reagieren.
- Ab 1988 stieg die Zahl der Asylanträge sprunghaft an, die Anerkennungsquoten sanken auf unter zehn Prozent.
- 1992 erreichten die Asylanträge mit 438.200 ihren Höhepunkt, besonders viele Flüchtlinge kamen aus Rumänien und Jugoslawien.
- In den frühen 1990er Jahren kam es zu ausländerfeindlichen Übergriffen in Deutschland.
- Ab den frühen 1990er Jahren wurden jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen.
- Der "Asylkompromiss" wurde im Dezember 1992 von SPD, FDP und Unionsparteien beschlossen.
- Der Asylkompromiss führte zu einer grundlegenden und restriktiven Reform des deutschen Asylrechts.
- Einführung der Konzepte "sichere Drittstaaten" und "sichere Herkunftsstaaten" erschwerten die Asylantragstellung.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde eingeführt, um ein eigenständiges Sozialleistungssystem für Asylbewerber zu schaffen.
- Die Einschränkungen des Asylrechts traten am 1. Juli 1993 in Kraft.
- Ab der zweiten Jahreshälfte 1993 ging die Zahl der Neuanträge deutlich zurück.
- Der Anteil der in der EU gestellten Asylanträge, die auf Deutschland entfielen, sank von über 70% (1992) auf 20% (2000).
- Die Europäisierung der Asylpolitik nahm ab Mitte der 1990er Jahre zu.