OE24

Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/leute/musik/pyro-unfall-fan-erlitt-verbrennungen-bei-post-malone-show/635435810):
- Konzert der „Big A-- Stadium Tour“ von Post Malone und Jelly Roll im Rogers Centre, Toronto.
- Zuschauerin Bre Bartlett wurde durch Pyrotechnik verletzt.
- Funke landete auf ihrem Kopf und verursachte eine sichtbare Verbrennung.
- Video von Bartlett auf TikTok hat über drei Millionen Aufrufe.
- Rauch war aus ihrer Kopfhaut sichtbar.
- Fotos zeigen eine schmerzhafte Verletzung.
- Der Vorfall ereignete sich während des Songs „Save Me“.
- Nutzer berichten, dass es während der Tour bereits ähnliche Vorfälle gegeben hat.
- Nach Veröffentlichung des Clips meldeten sich weitere Betroffene.
- Bartlett möchte auf die Gefahren von Pyrotechnik aufmerksam machen, plant jedoch keine rechtlichen Schritte.
- Viele Nutzer äußern Mitgefühl und Besorgnis in den Kommentaren.
- Einige raten, Kontakt mit den Künstlern oder einem Anwalt aufzunehmen.
- Diskussion über die Vertretbarkeit von Pyrotechnik bei Sicherheitsmängeln.

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/zuenden-von-pyrotechnik-polenboeller-bengalos-und-co-bei-fussballspielen-wie-mache-ich-mich-strafbar-221953.html):
- Pyrotechnik wird häufig bei Fußballspielen gezündet, birgt jedoch ein hohes Verletzungspotenzial.
- Pyrotechnik umfasst Feuerwerk, Leuchtfackeln, Bengalos und Polenböller.
- Bengalos erzeugen Temperaturen bis zu 2000 Grad Celsius und haben eine intensive Rauchentwicklung.
- Polenböller sind in Deutschland illegal und haben eine starke Explosionswirkung.
- Die Gefährlichkeit von Pyrotechnik liegt in der unkontrollierbaren Wirkung durch äußere Einflüsse.
- Zünden von Pyrotechnik ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, es kommt zu Verletzungen oder Sachbeschädigungen.
- Bei Verletzungen oder Schäden können Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung zur Anwendung kommen.
- Das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Sprengstoffverordnung (SprengV) regeln die rechtlichen Konsequenzen.
- Zünden von Kleinfeuerwerk der Kategorie II außerhalb von Silvester kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
- Zünden von Polenböllern wird als Straftat gewertet, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
- Bei Verletzungen durch Pyrotechnik kann man sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen, mit Strafen von sechs Monaten bis zehn Jahren.
- Beispiel: Urteil gegen Fans, die Bengalos zündeten, führte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
- Gerichte können auch bei „nur“ abbrennenden Bengalos wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilen.
- Zünden von Rauchbomben kann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zehn Jahren führen, abhängig von den Folgen.
- Beispiel: Verurteilung wegen Zünden einer Rauchbombe, die zu Gesundheitsstörungen führte, mit sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion kann mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis lebenslang bestraft werden.
- Beispiel: Verurteilung wegen Zünden eines Polenböllers im Stadion, der 21 Personen verletzte, mit drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.
- Werfen von Polenböllern auf Polizisten kann als tätlicher Angriff gewertet werden, mit Strafen von drei Monaten bis fünf Jahren.
- Zünden von Bengalos kann zu Sachbeschädigung führen, mit Strafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
- Zivilrechtliche Konsequenzen können Schmerzensgeld und Schadensersatz umfassen, oft im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens.

Source 3 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1222/sicherheit-bei-veranstaltungen-und-produktionen-pyrotechnik-nebel-und-andere-szenische-effekte):
- In Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen werden pyrotechnische Gegenstände und szenische Effekte verwendet.
- Diese Tätigkeiten erfordern die Beachtung sicherheitstechnischer und organisatorischer Regelungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
- Die Informationsschrift stellt relevante Rechtsnormen und Empfehlungen zusammen, die dem Schutz der Mitwirkenden und Zuschauer dienen.
- Beschreibung der zu erwartenden Gefährdungen bei der Umsetzung besonderer szenischer Vorgänge und Effekte.
- Hinweise auf geeignete Schutzmaßnahmen.
- Schwerpunkte der Schrift:
- Unternehmerische Verantwortung
- Leitung und Aufsicht
- Gefährdungsbeurteilung
- Feuergefährliche Vorgänge
- Pyrotechnik: Auswahl, Lagerung, Transport
- Atmosphärische Effekte

Ursprung:

OE24

Link: https://www.oe24.at/leute/musik/pyro-unfall-fan-erlitt-verbrennungen-bei-post-malone-show/635435810

URL ohne Link:

https://www.oe24.at/leute/musik/pyro-unfall-fan-erlitt-verbrennungen-bei-post-malone-show/635435810

Erstellt am: 2025-05-30 17:15:07

Autor:

OE24