Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/teenie-dieb-in-wien-bekam-ohrfeigen-von-der-mutter/9442187):
- Ein 13-jähriger Junge wurde in Wien-Donaustadt von seiner Mutter mit zwei Ohrfeigen bestraft.
- Der Junge war mit einem Gleichaltrigen beschäftigt, ein Elektrofahrrad zu stehlen.
- Die Polizei entdeckte die beiden Burschen gegen 16:00 Uhr neben einem beschädigten E-Bike auf der Wagramer Straße.
- Neben den Jungen lag Werkzeug, das zum Diebstahl des Fahrrads verwendet wurde.
- Beide Jungen erlitten Verletzungen und wurden von der Berufsrettung versorgt.
- Nach der Versorgung wurden sie ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
- Die Mutter des Jungen äußerte verbal ihre Missbilligung über die kriminellen Aktivitäten ihres Sohnes.
- Die Polizei unterband weitere Schläge der Mutter und zeigte sie wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung an.
Source 2 (https://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/PSYCHOLOGIEENTWICKLUNG/Jugendkriminalitaet.shtml):
- Kinder begehen häufig leichtere Straftaten wie Diebstahl, Hehlerei oder leichte Brandstiftung.
- Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden.
- Jugendliche ab 14 Jahren können für kriminelle Aktivitäten zur Verantwortung gezogen werden.
- Mögliche Delikte von Jugendlichen: räuberische Erpressung, Drogendelikte.
- Konsequenzen für Kinder unter 14 Jahren können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule bis hin zum Verweis sein.
- Gründe für Delikte: Abenteuerlust, Mutproben, Aufnahmeprüfungen in Cliquen, Hilfeschrei an die Eltern.
- Ladendiebstahl ist eine verbreitete Straftat unter Schülern; Waren im Supermarkt sind oft leicht zugänglich.
- Räuberischer Diebstahl: erheblicher krimineller Akt, wenn der Dieb bei der Tat Gewalt anwendet oder droht.
- Raub: Wegnahme eines Gegenstands mit Gewalt.
- Abziehen: Kinder und Jugendliche werden unter Androhung von Gewalt zur Abgabe von Geld oder Kleidung gezwungen.
- Erpressung: Zwang zu einem Tun oder Unterlassen durch Gewalt oder Drohung.
- Nötigung: Zwang zu einer Handlung oder Unterlassung gegen den Willen einer Person.
- Bedrohung: Androhung eines Verbrechens gegen eine Person oder deren Angehörige.
- Sachbeschädigung: mutwillige Beschädigung oder Zerstörung eines fremden Gegenstands.
- Computerprogramme und -spiele sind urheberrechtlich geschützt; das Kopieren ist strafbar.
- Raubkopien sind oft an fehlenden Originaletiketten und kopierten Beschreibungen erkennbar.
- Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen nach sich ziehen.
- Professionelle Powerseller können bis zu fünf Jahre Haft oder hohe Geldstrafen erhalten.
- Bei wiederholten Straftaten in Bezug auf Software sind Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen von Beweismaterial möglich.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/gangsterlaeufer/203562/jugendkriminalitaet-zahlen-und-fakten/):
- Jugendkriminalität ist überwiegend männlich und kein Minderheitenphänomen.
- Die Mehrheit der Jugendlichen stellt ihr kriminelles Verhalten mit dem Erwachsenwerden ein.
- Kriminalität als soziales Phänomen ist nicht objektiv messbar; die Zuschreibung "kriminell" erfolgt durch Wahrnehmung und Bewertung.
- Es gibt zwei Hauptdatenquellen zur Messung von Kriminalität:
- Befragungsdaten (Selbstberichtete Delinquenz)
- Amtliche Kriminalstatistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik).
- Befragungsdaten zeigen, dass Jugendkriminalität weit verbreitet ist; bis zu 70% der Schüler gaben an, in den letzten 12 Monaten straffällig geworden zu sein.
- In einer bundesweiten Schülerbefragung 2007/2008 berichteten 43,7% der männlichen und 23,6% der weiblichen Schüler von Straftaten.
- Aktuelle Daten aus Niedersachsen (2019) zeigen, dass 22,9% der Schüler und 12,5% der Schülerinnen angaben, straffällig geworden zu sein.
- Bei Berücksichtigung von illegalem Downloaden und Fahren ohne Fahrschein stieg die Zahl auf 53,5% der männlichen und 45,6% der weiblichen Jugendlichen.
- Schwere Formen der Jugendkriminalität sind selten; die Mehrheit der Jugendlichen begeht leichte Delikte.
- Jugendkriminalität ist überwiegend Jungenkriminalität; signifikante Unterschiede zwischen Geschlechtern bei der Häufigkeit bestimmter Delikte.
- Duisburger Längsschnittstudie zeigt, dass 84% der Jungen und 69% der Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren mindestens einmal straffällig wurden.
- Gewaltdelikte haben kumulierte Prävalenzraten von 61% (Jungen) und 37% (Mädchen).
- Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren zurückgegangen, fast auf das Niveau der späten 1980er Jahre.
- Jugendliche sind häufig Opfer von Gewalt, insbesondere innerfamiliärer Gewalt.
- Anstieg der polizeilich registrierten Jugendkriminalität in den 1990er Jahren, gefolgt von Rückgängen in den letzten Jahren.
- Rückgang der Jugendkriminalität wird auch durch die Covid-19-Pandemie verstärkt.
- Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass 14- bis unter 16-Jährige die höchste Belastung bei Ladendiebstahl aufweisen.
- Die Aufklärungsquote (AQ) für polizeilich registrierte Fälle liegt bei 58,7% (2021).
- 173 Jugendliche wurden 2021 als Tatverdächtige wegen Mordes oder Totschlags registriert, nur 18 wurden verurteilt.
- Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung ab; 78% der Verfahren enden durch Einstellung mit/ohne erzieherische Maßnahmen.
- 70% der Verurteilungen sind nicht-freiheitsentziehende Sanktionen.
- Dunkelfeldstudien zeigen, dass nicht alle Straftaten angezeigt werden; Anzeigebereitschaft variiert je nach Deliktsart.
- Jugendliche mit Migrationshintergrund sind häufig sowohl Täter als auch Opfer von Straftaten.
- Überrepräsentation von Ausländern in Kriminalstatistiken ist teilweise auf spezifische Delikte zurückzuführen, die nur von Ausländern begangen werden können.
- Integrationsprobleme und soziale Lagen sind entscheidende Faktoren für Kriminalität.
- Mehrfachtäter und Intensivtäter sind meist männlich und haben häufig soziale und individuelle Defizite.
- Kriminalität ist kein naturgegebenes Phänomen; Prävention sollte Ursachen statt Symptome angehen.