Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/stocker-haelt-an-woeginger-auch-bei-verurteilung-fest/9442064):
- Datum: 30. Mai 2025
- ÖVP-Chef Christian Stocker bekräftigt Unterstützung für Klubobmann August Wöginger.
- Unterstützung bleibt auch im Fall einer erstinstanzlichen Verurteilung in der Finanzamts-Causa Braunau.
- Stocker äußert sich in einem Interview mit "profil".
- Er glaubt nicht, dass Wöginger verurteilt wird.
- Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird Wöginger weiterhin auf Stockers Rückhalt hoffen.
- Stocker verweist auf den Prozess von Sebastian Kurz und betont die Vorsicht bei Anklagen und Verurteilungen.
- Stocker verteidigt die Übernahme der Anwaltskosten für Sebastian Kurz.
- Wöginger ist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.
- Vorwurf: Wöginger soll beim Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, interveniert haben, um einen ÖVP-Bürgermeister zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding zu bestellen.
- Anklage erfolgt durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Source 2 (https://orf.at/stories/3393609/):
- Wöginger wird vorgeworfen, beim ehemaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, interveniert zu haben.
- Die Intervention betraf die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding.
- Die mutmaßliche Intervention soll im Jahr 2017 stattgefunden haben, als Wöginger bereits Abgeordneter zum Nationalrat war.
- Die Causa ist Teil des Akts zu den Casinos Austria (CASAG-Verfahren), das durch den „Ibiza-Skandal“ ausgelöst wurde.
- Ermittler stützen sich auf Chats, in denen Schmid an Wöginger schrieb: „Wir haben es geschafft (…) Der Bürgermeister schuldet dir was!“
- Wöginger wird als Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt.
- Er soll am Beginn einer Bestimmungskette gestanden haben, nachdem ein parteifreundlicher Kandidat um Unterstützung für den Posten bat.
- Schmid, der als Kronzeuge im CASAG-Verfahren gilt, soll Einfluss auf einen der beiden mitangeklagten Beamten des Finanzministeriums genommen haben.
- Ein hochrangiger Beamter, der Wöginger nahesteht, soll an der rechtswidrigen Postenbesetzung mitgewirkt haben.
- Beide Beamte wurden wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt.
- WKStA wirft vor, dass die Beamten einen Kandidaten aus parteipolitischen Erwägungen bevorzugt haben, obwohl dieser weniger geeignet war.
- Kronzeuge Schmid hat über Wögingers Wunsch und seine eigene Einflussnahme ausgesagt.
- Wöginger beteuert seine Unschuld und sagt, er habe keinen Einfluss auf die Kommission genommen.
- ÖVP äußert Vertrauen in Wöginger und sieht keinen Grund, an seinen Ausführungen zu zweifeln.
- Gegen die Anklage kann Einspruch erhoben werden; sie ist daher nicht rechtskräftig.
- Für Amtsmissbrauch drohen Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft.
- Unschuldsvermutung gilt für Wöginger und die beiden weiteren Angeklagten.
Source 3 (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/332693/korruption-und-antikorruption-in-politik-und-verwaltung/):
- Politische Korruption wird oft mit der Herrschaft der Parteien, unsachlicher Personalpolitik und der "Regierung von Amateuren" in Verbindung gebracht.
- Carl Schmitt plädierte für direktdemokratische und diktatorische Methoden als Reaktion auf politische Korruption.
- Hermann Heller argumentierte, dass Korruption in Diktaturen nicht geringer sei als in Demokratien, sondern eher umgekehrt.
- Der Artikel diskutiert die Existenz illiberaler Demokratien in der EU und den Kampf gegen Korruption als Teil autoritärer Propaganda.
- Korruption wird als ein universelles Phänomen betrachtet, das in verschiedenen Formen auftritt.
- Der Begriff "Korruption" hat keine einheitliche Definition, wird aber oft als Missbrauch öffentlicher Macht für private Vorteile verstanden.
- Korruption kann in allen Gesellschaftsbereichen vorkommen, häufig wird jedoch "politische Korruption" thematisiert.
- Gesellschaftliche Normen und Wertvorstellungen zu Korruption sind zeitlich, räumlich und kulturell variabel.
- Korruption wird als Verstoß gegen kollektive Normen zum Vorteil Einzelner in Machtpositionen definiert.
- Zu den Korruptionsdelikten zählen Bestechung, Vorteilsannahme und amtsmissbräuchliche Handlungen.
- Lobbyismus wird als potenziell korruptionsfördernd betrachtet, wenn illegitime Mittel verwendet werden.
- Korruption wird in petty corruption (geringfügige Korruption) und grand corruption (große Korruption) unterteilt.
- Korruption ist ein "Dunkelphänomen", das schwer zu erfassen ist, da Beteiligte oft kein Interesse an Aufdeckung haben.
- Ursachen von Korruption sind vielfältig und können auf Mikro-, Meso- und Makroebene sowie international betrachtet werden.
- Faktoren, die Korruption beeinflussen, sind unter anderem der Demokratisierungsgrad, Regierungssystem, Transparenzregelungen und wirtschaftliche Bedingungen.
- Rational-choice-Ansätze helfen, korruptives Verhalten als Kosten-Nutzen-Analyse zu verstehen.
- Politische Korruption hat negative Folgen wie Fehlallokation öffentlicher Ressourcen, Verzerrung des politischen Wettbewerbs und Schädigung der Demokratie.
- Korruption unterminiert die Merkmale legaler Herrschaft und kann das Vertrauen in den öffentlichen Dienst schädigen.
- Antikorruptionsmaßnahmen sind umstritten und es gibt keinen einheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Korruption.
- Reformen in Antikorruptionsregelungen sind oft an Skandale gebunden und erfordern politische Mehrheiten.
- Aktuelle Skandale und europarechtliche Verpflichtungen führen zu Diskussionen über strengere Antikorruptionsbestimmungen.
- Die Korruptionsbekämpfung bleibt eine komplexe und dauerhafte Herausforderung für demokratische Staaten.