Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/mann-bedroht-frau-mit-brotmesser-am-hals/):
- Eine 32-jährige Frau lehnt sich gegen die Unterdrückung durch ihren Ehemann auf.
- Es kam wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern.
- Der Ehemann hatte der Frau den Kontakt zu Familie und Freunden verboten.
- Die Konflikte eskalierten gegen 23 Uhr nach einer mutmaßlichen Morddrohung des Mannes.
- Der Mann verließ kurzzeitig die gemeinsame Wohnung.
- Die Frau nutzte die Gelegenheit, um eine Polizeidienststelle aufzusuchen und Anzeige zu erstatten.
- Der Tatverdächtige wurde von der Polizei in der Wohnung festgenommen.
- Gegen den 32-Jährigen wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt.
- Die Wiener Polizei bietet Unterstützung für Gewaltopfer und Zeugen an.
- Notrufnummern: Polizei-Notruf 133, Kriminalprävention Hotline 0800 216346, Frauenhelpline 0800 222 555, Wiener Gewaltschutzzentrum 0800 700 217, Opfer-Notruf 0800 112 112, Notruf der Wiener Frauenhäuser 05 77 22, Männerberatungsstelle 01/603 28 28.
Source 2 (https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/haeusliche-gewalt.html):
- Häusliche Gewalt: Gewalttaten zwischen Personen in einem gemeinsamen Haushalt oder engen Beziehungen (z.B. Eltern-Kind, Partner-Ex-Partner).
- Erster Gewaltschutzgesetz trat am 1. Mai 1997 in Kraft.
- Drei ursprüngliche Schutzsäulen:
1. **Betretungsverbot**: Polizei kann Gefährder für maximal 2 Wochen aus der Wohnung weisen.
2. **Einstweilige Verfügung**: Antrag auf längeren Schutz vor Gefährder bei Gericht möglich.
3. **Gewaltschutzzentren**: In jedem Bundesland eingerichtet zur Unterstützung gefährdeter Personen.
- Ab 1. Jänner 2020: Einführung des **Annäherungsverbots** (Nähern auf weniger als 100 Meter verboten).
- Ab September 2021: Einführung der **Gewaltpräventionsberatung** für gefährdende Personen.
- Polizei ermächtigt, Betretungs- und Annäherungsverbote gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auszusprechen.
- Schutz gilt für alle Personen in der Wohnung, unabhängig von Verwandtschafts- und Besitzverhältnissen.
- Betretungs- und Annäherungsverbot wird für 2 Wochen ausgesprochen, kann auf 4 Wochen verlängert werden, wenn eine Einstweilige Verfügung beantragt wird.
- Missachtung des Verbots kann mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
- Gewaltschutzzentren bieten Unterstützung wie Sicherheitspläne, Rechtsberatung und psychosoziale Hilfe.
- Einstweilige Verfügung kann bei Gericht beantragt werden:
- **Schutz vor Gewalt in Wohnungen** (§ 382b EO): Maximal 6 Monate.
- **Allgemeiner Schutz vor Gewalt** (§ 382c EO): Maximal 1 Jahr, Verlängerung möglich.
- **Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking-EV)** (§ 382d EO): Verbot der Kontaktaufnahme oder des Aufenthalts an bestimmten Orten.
- Missachtung einer Einstweiligen Verfügung kann ebenfalls mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro bestraft werden.
- Einführung des Straftatbestands **"Fortgesetzte Gewaltausübung"** (§ 107b Strafgesetzbuch) im Jahr 2009, ermöglicht strengere Bestrafung von Gewalthandlungen über längere Zeiträume.
- Grundstrafdrohung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, erhöhte Strafen bei Gewalt gegen Kinder, gebrechliche Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Source 3 (https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/kriminalitaet-und-sicherheit/gewalt-gegen-frauen):
- Gewalt gegen Frauen betrifft Frauen aufgrund ihres Geschlechts und tritt überproportional häufig auf.
- Ergebnisse stammen aus der Erhebung „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen von interpersoneller Gewalt“ aus dem Jahr 2021.
- Die Erhebung wurde von Eurostat und dem Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben.
- Sie zeigt die Prävalenz von Gewalt gegen Frauen im Erwachsenenleben, sowohl in intimen Beziehungen als auch außerhalb.
- Themen der Erhebung umfassen Stalking, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Gewalt in der Kindheit.
- Die Erhebung liefert wichtige Informationen zu Gewaltopfern und ergänzt die Gerichtliche Kriminalstatistik und die amtliche Polizeiliche Kriminalstatistik.
- Die Europäische Kommission plant in ihrer „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ umfassende Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt.
- Dazu gehört eine umfassende und vergleichbare Datenerhebung zu Gewalt gegen Frauen.