Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/gehaltserhoehung-diese-mitarbeiter-bekommen-110-euro-mehr-im-monat/):
- Ab Mai 2025 steigen die Löhne in mehreren Branchen in Österreich.
- Lohnsteigerungen betragen bis zu 110 Euro monatlich.
- Kollektivvertragsverhandlungen führen zu höheren Gehältern, die Ende Mai auf den Konten der Arbeitnehmer landen.
- In der Papierindustrie steigen die Mindestlöhne um 2,65 % für rund 8.000 Beschäftigte.
- In der Pappeindustrie erfolgt eine Anhebung um 2,45 %.
- Die Erhöhungen gelten rückwirkend seit Monatsbeginn.
- Neue Mindestlöhne liegen zwischen 2.242 Euro (Lohngruppe 6) und 3.327 Euro monatlich für Spezialarbeiter.
- Einkommen der Lehrlinge werden ebenfalls angehoben.
- Für etwa 9.600 Angestellte in McDonald’s-Filialen tritt im Mai eine Lohnerhöhung von 3,9 % in Kraft.
- McDonald’s hat seit dem Vorjahr einen eigenen Kollektivvertrag.
- Bei den aktuellen Verhandlungen wurden zusätzliche Verbesserungen, wie ein zusätzlicher freier Tag, vereinbart.
- Einkommen der Lehrlinge bei McDonald’s steigen um 4,1 %.
- Mindestlohn in der Gastronomie und Hotellerie überschreitet erstmals die Marke von 2.000 Euro monatlich.
- Vereinbarung enthält eine Rezessionsklausel für geringere Lohnsteigerungen je nach Betriebsergebnis des Vorjahres.
Source 2 (https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-naechste-mindestlohnanhebung-duerfte-staerker-ausfallen-15-euro-in-sicht-67792.htm):
- Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission über die Höhe des deutschen Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre entscheiden.
- Die Mindestlohnerhöhung wird sich künftig nicht nur nach der Tarifentwicklung, sondern auch am Zielwert von 60 % des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten orientieren.
- Diese Entscheidung wurde im Januar 2023 von den Kommissionsmitgliedern, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannt wurden, getroffen.
- Laut einer Stellungnahme von Forschern des WSI und IMK ist ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig, um das Ziel von 60 % des Medianlohns zu erreichen.
- Prognosen für den Mindestlohn:
- 2026: 14,88 bis 15,02 Euro
- 2027: 15,31 bis 15,48 Euro
- Für 2023 wäre ein Mindestlohn von 15,12 Euro erforderlich.
- Deutschland hat in der Vergangenheit den internationalen Referenzwert von 60 % des Medianlohns regelmäßig unterschritten.
- Die letzte Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro wurde 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen.
- Die kommende Erhöhung könnte stärker ausfallen als bei der bisherigen Orientierung an der Tarifentwicklung, die nur eine Anhebung auf rund 14 Euro vorgesehen hätte.
- Ein zweistufiges Anpassungsverfahren wird vorgeschlagen:
1. Reguläre Anpassung basierend auf der Tarifentwicklung der letzten zwei Jahre.
2. Zusätzliche Komponente zur Schließung der Lücke zum Zielwert von 60 %.
- Die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission zeigt, dass Anhebungen hauptsächlich Kaufkraftverluste durch Inflation ausgeglichen haben.
- Der Kaitz-Index (Verhältnis Mindestlohn zu Medianlohn) sank von 48,2 % (2015) auf 44,8 % (2021).
- Die Anhebung auf 12 Euro im Oktober 2022 führte zu einem Anstieg des Kaitz-Index auf 51,7 % im Jahr 2023.
- Deutschland liegt im EU-Vergleich im Mittelfeld bezüglich des Anteils des Mindestlohns am Medianlohn.
- Der gesetzliche Mindestlohn hat sich als fest etabliertes Regelungsinstrument erwiesen.
- Beschäftigte im unteren Lohnsegment profitierten besonders vom Mindestlohn, was zu einem Rückgang der Lohnungleichheit führte.
- Der Mindestlohn hat zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beigetragen.
- Arbeitsplatzverluste, die im Vorfeld befürchtet wurden, sind ausgeblieben.
- Der Mindestlohn hat keine negativen Auswirkungen auf die Tarifbindung oder den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Source 3 (https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitskosten-und-tariflohnindex/tariflohnindex):
- Der Tariflohnindex 16 (TLI 16) misst die Mindestlohnentwicklung in Österreich.
- Grundlage sind ausgewählte Lohn- und Gehaltspositionen, gewichtet nach Tariflohnsummen des Basisjahres 2016 (Laspeyres-Index).
- Für die Berechnung des TLI 16 werden nur Lohn- und Gehaltsabschlüsse der Folgejahre verwendet; die Basisgewichtung bleibt unverändert.
- Der TLI 16 ermöglicht die Beobachtung der Veränderung von kollektivvertraglich bzw. gesetzlich festgelegten Mindestlöhnen und -gehältern.
- Er ist ein wichtiges Bewertungskriterium für Lohn- und Gehaltsverhandlungen.
- Der TLI 16 ist ein aktueller Wirtschaftsindikator, zusammen mit anderen Messzahlen zur Lohn- und Preisentwicklung.
- Der TLI ist in der Anlage II zum Bundesstatistikgesetz 2000 aufgeführt.
- Er erfüllt eine EU-Verpflichtung zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
- Ein Wertsicherungsrechner steht zur Verfügung, um Wertsicherungsberechnungen selbst durchzuführen.