Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.fireworld.at/2025/05/30/bgld-kohlenmonoxid-alarm-im-bereich-einer-pelletsheizung-in-loretto-%e2%86%92-melder-schlaegt-rechtzeitig-alarm/):
- Einsatz der Feuerwehr Loretto am 30. Mai 2025 um 2 Uhr.
- Kohlenmonoxid-Alarmmelder im Keller eines Wohnhauses löste aus und weckte die Bewohner.
- Bewohner verständigten umgehend die Feuerwehr.
- Feuerwehr Loretto rückte mit zwei Fahrzeugen und 12 Einsatzkräften aus.
- Betroffene Personen wurden unter Atemschutz evakuiert.
- Quelle des Kohlenmonoxids wurde mit einem Messgerät lokalisiert.
- Stark erhöhter Kohlenmonoxidwert im Bereich der Pelletsheizung festgestellt.
- Objekt wurde zusätzlich mit einem Belüfter belüftet.
- Exakte Quelle des Kohlenmonoxids konnte nicht eindeutig bestimmt werden.
- Betroffene Familie wurde vorsorglich in eine andere Unterkunft gebracht.
- Fachfirma soll Heizungsanlage überprüfen und gegebenenfalls reparieren.
- Unterstützung durch Polizei und Netz Burgenland während des Einsatzes.
Source 2 (https://www.heizungsjournal.de/holzpellet-lagerung-vergiftungsgefahr-durch-kohlenmonoxid_1315?p=1):
- Holzpellets können bei unsachgemäßer Lagerung Kohlenmonoxid (CO) freisetzen, was gefährlich für Unternehmen und Privathaushalte ist.
- Betreiber von Pellets-Heizanlagen sollten bauliche und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Gefahrensituationen zu vermeiden.
- Holzpellets sind eine nachwachsende Ressource mit niedrigen Rohstoffpreisen und klimaneutraler Verbrennung.
- Holzpellet-Heizanlagen sind in der Industrie, Kommunen und Privathaushalten weit verbreitet.
- Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung von Holzpellets können zu lebensbedrohlichen Risiken führen.
- Kohlenmonoxid kann in Lagerräumen in hohen Konzentrationen vorkommen und ist für Vergiftungen verantwortlich.
- In den letzten Jahren gab es in Deutschland schwere Vergiftungen und Todesfälle in Pelletlagern.
- Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) veröffentlichte 2012 die Richtlinie 3464 zur sicheren Lagerung von Holzpellets.
- Die Richtlinie informiert über die Risiken von Kohlenmonoxid und beschreibt Maßnahmen zur Risikobegrenzung.
- Wichtige Anforderungen beim Bau von Pelletlagern:
- Entfernung des Silofahrzeugs zum Lager
- Sichere Zuwegung für das Silofahrzeug
- Lagerkonzeption (Beleuchtung, Befüllung, Prallschutz)
- Angemessene Lagergröße im Verhältnis zur Kesselleistung
- Zugänglichkeit für Wartung und Reinigung
- Staubdichte Bauweise
- Austragungssystem für Pellets
- Feuchteschutz, Standsicherheit, Brandschutzmaßnahmen
- Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos und kann in geschlossenen Räumen unbemerkt ansteigen.
- Gesundheitsrisiken bei erhöhten CO-Konzentrationen: Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit, Tod.
- Faktoren, die die CO-Konzentration beeinflussen: Holzart, Lagerungszeitraum, Temperatur, Umgang beim Warenumschlag, defekte Heizkessel.
- Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend für den sicheren Betrieb von Pelletlagern.
Source 3 (https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/gefahrstoffe-chemikalien/atemgift-kohlenstoffmonoxid-co-und-die-lagerung-von-holzpellets):
- Holzpellets werden in Heizungsanlagen der BGN-Mitgliedsunternehmen zunehmend verwendet.
- Gründe: gestiegene Preise für andere Brennstoffe (z. B. Gas) und Diskussion um Nachhaltigkeit und Klimaneutralität.
- Risiko: Lagerung von Holzpellets kann hohe Mengen an Kohlenmonoxid (CO) erzeugen.
- CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses giftiges Gas, das den Sauerstofftransport im Blut hemmt und zum Tod durch Ersticken führen kann.
- Betriebe mit Holzpelletheizungen müssen Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung ergreifen, um Beschäftigte vor CO-Exposition zu schützen.
- Wichtige Maßnahmen:
- Identifikation von Bereichen mit erhöhter CO-Konzentration (z. B. Lagersilos, Bunker) durch Messungen.
- Kennzeichnung dieser Bereiche gemäß Gefahrstoff-Verordnung.
- Installation geeigneter Belüftungseinrichtungen und -verfahren.
- Einführung eines Freigabeverfahrens vor Betreten gefährlicher Bereiche, einschließlich Lüftungsmaßnahmen bis zum Unterschreiten des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) für CO.
- Bereitstellung tragbarer CO-Personenwarngeräte mit regelmäßiger Kalibrierung.
- Sicherungsposten außerhalb des Gefahrenbereichs bei Erdlagern und Silos, der Sichtkontakt zu Beschäftigten hält und im Notfall Rettungsmaßnahmen einleitet.
- Empfehlung, eine zusätzliche Person als Sicherung bei anderen Lagern bereitzustellen.
- Arbeitsplatzgrenzwerte für CO nach TRGS 900:
- AGW: 20 ppm bzw. 23 mg/m³ (8 h)
- Kurzzeitwert: 60 ppm bzw. 70 mg/m³, maximal 4-mal 15 Minuten pro Arbeitsschicht (8 h).
- Weitere Informationen sind im BGN-Branchenwissen und im BGN-Webmagazin AKZENTE verfügbar.