OTS

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250530_OTS0044/wkoe-rechnungsabschluss-2024-nachhaltige-entlastung-bei-gleichzeitigem-ausbau-der-serviceleistungen-trotz-herausfordernder-zeit):
- Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat im Jahr 2024 einen Rechnungsabschluss veröffentlicht, der eine spürbare Entlastung für ihre Mitglieder zeigt.
- Der Rechnungsabschluss wird im Juni dem Wirtschaftsparlament zur Beschlussfassung vorgelegt.
- WKÖ-Vizepräsident Wolfgang Hesoun betont die Herausforderungen durch ein schwieriges konjunkturelles Umfeld und geopolitische Unsicherheiten.
- Ab dem 1.1.2024 wurde der Hebesatz um 12 Prozent gesenkt, was zu Kammerumlagen von insgesamt 247,7 Mio. Euro führte (Kammerumlage 1: 97,6 Mio. Euro, Kammerumlage 2: 150,1 Mio. Euro).
- Die Kammerumlagen lagen erheblich unter dem Niveau von 2023 und um 7,2% unter dem Voranschlag aufgrund der schlechteren Wirtschaftsentwicklung.
- Mindereinnahmen wurden teilweise durch Kostendisziplin und Einsparungen im Sachaufwand (166,5 Mio. Euro) kompensiert.
- Es ergibt sich ein negativer Betriebserfolg von 13,9 Mio. Euro.
- Nach Berücksichtigung des Finanzerfolges (4,6 Mio. Euro) und der Kapitalertragssteuern beträgt das negative Ergebnis nach Steuern 10,3 Mio. Euro.
- Der Bilanzverlust wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt, die für unvorhergesehene Schwankungen vorgesehen ist.
- Die WKÖ erzielte 2024 wesentliche interessenpolitische Erfolge, darunter die Senkung der Körperschaftssteuer, den Ausbau der Kleinunternehmerregelung und -pauschalierung sowie die Erhöhung des Grundfreibetrages.
- Der Fokus lag auf Entbürokratisierung, Investitionsanreizen und Wachstumsförderung.
- Das Serviceangebot für Mitglieder wurde trotz steigender Mitgliederzahlen weiter ausgebaut, einschließlich Veranstaltungen und Informationsformaten.
- Die Forderungskampagne #meinearbeit wurde ins Leben gerufen, um auf den Wert von Arbeit und die Gefahren einer Arbeitszeitverkürzung hinzuweisen.
- Im Bereich Außenwirtschaft wurde der Österreich-Pavillon für die EXPO 2025 in Osaka vorbereitet, unter dem Motto „Composing the Future“.
- Die WKÖ setzte Initiativen für Bildung, einschließlich Höherer Beruflicher Bildung und digitaler Lernwelten.
- Vizepräsident Hesoun betont die Mitgliederorientierung und den Zukunftsfokus der WKÖ.

Source 2 (https://www.priklopil.at/kammerumlagen/):
- Wirtschaftskammer-Mitglieder müssen die Grundumlage, Kammerumlage 1 (KU1) und Kammerumlage 2 (KU2) entrichten.
- Diese Umlagen finanzieren Organisationen gemäß dem Wirtschaftskammergesetz (Landeskammern, Fachgruppen, Fachvertretungen, Fachverbände).

**Grundumlage (GU):**
- Jedes Mitglied zahlt die Grundumlage je Fachgruppe (Fachverband).
- Unteilbare Jahresumlage, fällig im Kalenderjahr der Mitgliedschaft (Beginn oder Ende).
- Höhe variiert je Fachorganisation und wird jährlich von der Fachgruppe beschlossen.
- Festsetzung kann auf Bemessungsgrundlage (z.B. Gehaltssumme, Anzahl der Beschäftigten) und/oder festen Betrag basieren.
- Fällig binnen einem Monat nach Erhalt der Vorschreibung.

**Kammerumlage 1 (KU1):**
- Muss von jedem WK-Mitglied entrichtet werden, Freigrenze von € 150.000,- bei steuerbaren Nettoumsätzen.
- Berechnung erfolgt von den Vorsteuern des Unternehmens.
- Einheitlicher KU1-Satz für alle Bundesländer.
- Ab 2019 Einführung eines degressiven Staffeltarifs:
- Bis € 3 Mio. Bemessungsgrundlage: Hebesatz von 0,29%.
- Über € 3 Mio.: Tarif sinkt je nach Höhe der Bemessungsgrundlage.
- Selbstbemessungsabgabe, Berechnung durch Mitglied selbst.
- Fällig bis zum 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats (Termine: 15.5., 15.8., 15.11., 15.2.).
- Beiträge werden mit der Umsatzsteuervoranmeldung berechnet und vorgeschrieben.

**Kammerumlage 2 (KU2):**
- Fällig für jedes Wirtschaftskammer-Mitglied mit Dienstnehmern.
- Bei Bruttolöhnen unter € 1.460,- kann Bemessungsgrundlage um € 1.095,- reduziert werden.
- Bemessungsgrundlage ist die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfond.
- KU2-Satz setzt sich aus einem Bundeskammer-Anteil (derzeit 0,14%) und einem von der Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen (z.B. Burgenland: 0,42% in 2019).
- Selbstberechnungsabgabe, monatliche Berechnung erforderlich.
- Fällig bis spätestens 15. des nächstfolgenden Kalendermonats, Beitrag wird mit der monatlichen Lohnverrechnung übermittelt.

Source 3 (https://www.wko.at/steuern/kammerumlagen-faq):
- **Umlagen der Wirtschaftskammerorganisation**:
- Kammerumlage 1 (KU 1)
- Kammerumlage 2 (KU 2 = DZ)
- Grundumlagen

- **Zweck der Umlagen**:
- Finanzierung der Organisationen gemäß Wirtschaftskammergesetz
- Kammerumlagen für 9 Landeskammern und WKÖ
- Grundumlagen für Fachgruppen/Fachvertretungen und Fachverbände

- **Verpflichtung zur Zahlung der KU 1**:
- Jedes Mitglied muss KU 1 zahlen
- Freigrenze: Keine KU 1 bei steuerbaren Netto-Umsätzen unter 150.000 EUR im Kalenderjahr

- **Bemessungsgrundlage der KU 1**:
- Umsatzsteuer, die dem Kammermitglied in Rechnung gestellt wird (außer bei Geschäftsveräußerung und Investitionen)
- Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer
- Umsatzsteuerschuld durch Reverse Charge
- Umsatzsteuer auf Investitionen wird abgezogen

- **Höhe und Fälligkeit der KU 1**:
- Einheitlicher KU1-Satz für alle Bundesländer
- Degressiver Staffeltarif seit 2019
- Hebesatz bis 3 Mio. Euro: 0,28%
- Über 3 Mio. Euro: 5% Kürzung auf übersteigenden Teil (0,2660%)
- Über 32,5 Mio. Euro: 12% Kürzung auf übersteigenden Teil (0,2464%)
- Selbstbemessungsabgabe, fällig bis 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats

- **Verpflichtung zur Zahlung der KU 2**:
- Jedes Mitglied mit Dienstnehmern muss KU 2 zahlen
- Freigrenze: Bruttolöhne unter 1.460 Euro können um 1.095 Euro reduziert werden

- **Bemessungsgrundlage der KU 2**:
- Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds

- **Höhe und Fälligkeit der KU 2**:
- KU 2-Satz: Bundeskammer-Anteil 0,12% plus Landeskammer-Anteil
- Unterschiedliche Sätze je Bundesland
- Selbstberechnungsabgabe, fällig bis 15. des nächstfolgenden Kalendermonats

- **Verpflichtung zur Zahlung der Grundumlage**:
- Jedes Mitglied muss Grundumlage für Fachgruppe/Fachvertretung zahlen
- Unteilbare Jahresumlage, auch bei Beendigung der Mitgliedschaft fällig
- Halbe Grundumlage bei Mitgliedschaft unter einem halben Jahr, keine bei weniger als 31 Tagen

- **Höhe und Fälligkeit der Grundumlage**:
- Unterschiedliche Höhe je Fachorganisation, basierend auf Bedarfsdeckungsprinzip
- Fälligkeit binnen einem Monat nach Erhalt der Vorschreibung

- **Vergünstigung für Neugründer**:
- Neugründer sind im Jahr nach Erwerb der Berechtigung von der Grundumlage befreit
- Gilt seit 1.1.2019

- **Stand der Informationen**: 01.04.2025

Ursprung:

OTS

Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250530_OTS0044/wkoe-rechnungsabschluss-2024-nachhaltige-entlastung-bei-gleichzeitigem-ausbau-der-serviceleistungen-trotz-herausfordernder-zeit

URL ohne Link:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250530_OTS0044/wkoe-rechnungsabschluss-2024-nachhaltige-entlastung-bei-gleichzeitigem-ausbau-der-serviceleistungen-trotz-herausfordernder-zeit

Erstellt am: 2025-05-30 10:41:14

Autor:

OTS