Klick kärnten

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1315362025/mit-ueber-100km-h-durch-fuernitz/):
- Datum des Vorfalls: 29. Mai
- Uhrzeit: 10:51 Uhr
- Ort: Kärntner Straße (B83) in Richtung Arnoldstein
- Betroffene Person: 19-jährige Frau
- Fahrzeug: Motorrad
- Geschwindigkeitsmessung: 102 km/h
- Erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
- Maßnahmen der Polizei:
- Vorläufige Abnahme des Führerscheins an Ort und Stelle
- Untersagung der Weiterfahrt
- Weitere Schritte: Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land wird folgen.

Source 2 (https://ra-rauf.at/fuhrerscheinentzug-geschwindigkeitsubertretung/):
- Bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Führerscheinentzug für bestimmte Dauer möglich
- Anordnung von Nachschulungen oder verkehrspsychologischen Begutachtungen

- Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Geldbußen als Strafe

- Höhere Geldstrafen bei Überschreitungen auf Fahrbahnen unter dem Immissionsschutzgesetz (IG-L)

- Für Probeführerscheininhaber:
- Verlängerung der Probezeit zusätzlich zu Geldstrafen

- Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Bis 30 km/h: Geldstrafe bis EUR 726,00, Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bei Uneinbringlichkeit
- Bis 40 km/h: Geldstrafe von EUR 150,00 bis EUR 5.000,00, Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden bis 6 Wochen bei Uneinbringlichkeit
- Über 40 km/h im Ortsgebiet oder über 50 km/h außerhalb: Geldbuße von EUR 300,00 bis EUR 5.000,00, Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden bis 6 Wochen bei Uneinbringlichkeit

Source 3 (https://www.stvo.de/geschwindigkeitsueberschreitung-die-wichtigsten-informationen-im-ueberblick/):
- Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten führen.
- Tempolimits in Deutschland sind in § 3 StVO geregelt.
- Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h, außer bei Tempo-30-Zonen, Gefahrenzeichen oder verkehrsberuhigten Bereichen.
- In Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit (7-10 km/h) vorgeschrieben.
- Höchstgeschwindigkeit außerorts für PKW und Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen: 100 km/h.
- Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h.
- Bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Nebel, Regen, Schneefall unter 50 m Sicht) darf maximal 50 km/h gefahren werden.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen werden unterschiedlich bestraft:
- Bis 10 km/h: 20 € Bußgeld.
- 26-30 km/h: 150 € Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann bei Unfällen eine Mithaftung von mindestens 20 % entstehen.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen innerhalb von drei Monaten geahndet werden, sonst verjähren sie.
- Fahrer erhalten einen Anhörungsbogen per Post, um Stellung zu nehmen.
- Bei Bestätigung des Vorwurfs wird ein Bußgeldbescheid versendet, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.
- Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, jedoch darf kein Kraftfahrzeug geführt werden.
- Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein bei der Ordnungsbehörde abgegeben wird.
- Betroffene können den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen, sofern kein vorheriges Fahrverbot in den letzten zwei Jahren ausgesprochen wurde.
- Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat gemäß § 21 StVG, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
- In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, z.B. bei Existenzgefährdung, langem Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil, Augenblicksversagen oder besonderen persönlichen Umständen.
- Höchst- und Richtgeschwindigkeiten sind wichtig für die Verkehrssicherheit; vorausschauendes und defensives Fahren wird empfohlen.

Ursprung:

Klick kärnten

Link: https://www.klick-kaernten.at/1315362025/mit-ueber-100km-h-durch-fuernitz/

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Erstellt am: 2025-05-30 10:03:08

Autor:

Klick kärnten