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Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/bierdusche-am-morgen-lkw-verliert-kisten-auf-landstrasse/635379918):
- Freitagfrüh gegen 5 Uhr ereignete sich ein Verkehrsvorfall auf der B127 Rohrbacher Straße im Gemeindegebiet von Walding.
- Ein Lastkraftwagen verlor mehrere Bierkisten aufgrund versagender Ladungssicherung in einem kurvenreichen Abschnitt.
- Die Bierkisten stürzten auf die Fahrbahn, was eine schnelle Absicherung erforderte.
- Die Feuerwehren Walding und Rottenegg wurden alarmiert.
- Die Einsatzkräfte übernahmen die Bergung der Bierkisten und reinigten die Fahrbahn.
- Während der Aufräumarbeiten wurde die B127 in dem betroffenen Abschnitt wechselseitig gesperrt.
- Die Verkehrsregelung erfolgte durch die Einsatzkräfte vor Ort, was zu kurzzeitigen Behinderungen führte.

Source 2 (https://www.bussgeldkatalog.net/ladungssicherung-22-stvo/):
- Ladungssicherung ist wichtig für alle Fahrzeugführer, um Unfälle zu vermeiden.
- Falsche Ladungssicherung kann verheerende Folgen für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer haben.
- § 22 StVO regelt die Ladungssicherung:
- Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
- Anerkannte Regeln der Technik sind zu beachten.
- Bußgelder und Punkte für mangelhafte Ladungssicherung:
- 60 € und 1 Punkt: Ladung nicht verkehrssicher verstaut.
- 75 € und 1 Punkt: Gefährdung anderer durch unsichere Ladung.
- 100 € und 1 Punkt: Unfall durch unsichere Ladung.
- Vorschriften zur Größe der Ladung:
- Maximal 2,55 m Breite und 4 m Höhe.
- Überstand nach vorne: max. 50 cm.
- Überstand nach hinten: max. 1,5 m bei >100 km, 3 m bei <100 km.
- Alle Gegenstände im Fahrzeug müssen gesichert werden, auch kleine Gegenstände.
- Zwei Methoden der Ladungssicherung:
- Formschlüssige Ladungssicherung: Kraft bündig und lückenlos verladen.
- Kraftschlüssige Ladungssicherung: Zurrgurte, Ketten oder Netze zur Befestigung.
- Tiere gelten als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden.
- Verantwortung für Ladungssicherung liegt bei Verlader, Fahrer, Frachtführer und Fahrzeughalter.
- Unzureichende Ladungssicherung kann zu schweren Verletzungen führen.
- Vorschriften zur Höchstbreite, -länge und -höhe müssen eingehalten werden, um Bußgelder und Punkte zu vermeiden.

Source 3 (https://www.bghm-magazin.de/ausgaben/05-2022/ladungssicherung-wer-welche-verantwortung-traegt):
- Fast jeder Mitgliedsbetrieb der BGHM verfügt über Transportfahrzeuge für den Güter- oder Materialtransport.
- Die Sicherung der Ladung hat besondere Bedeutung.
- Es gibt viele rechtliche Vorschriften und technische Regeln zur Ladungssicherung.
- Primäre Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz bei der Ladungssicherung: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“.
- Paragraf 37 der DGUV Vorschrift 70 fordert, dass die Ladung so verstaut wird, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Gefährdung von Personen besteht.
- Bei Transport über öffentliche Straßen gilt zusätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Paragraf 22 der StVO verlangt, dass die Ladung so gesichert ist, dass sie bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen keinen vermeidbaren Lärm erzeugt und nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt.
- Anerkannte Regeln der Technik müssen beachtet werden, insbesondere die Richtlinienreihe VDI 2700, die den Stand der Technik darstellt.
- Polizeiliche Ladungssicherungskontrollen basieren auf diesen technischen Regeln.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-30 08:15:06

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