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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/u-ausschuss-blockade-oevp-und-spoe-ziehen-verfassungskarte-gegen-fpoe/):
- Die FPÖ hat offiziell ein Verlangen nach einem Untersuchungsausschuss im Nationalrat eingebracht.
- Fokus der Initiative: umfassende Prüfung des ÖVP-geführten Innenministeriums.
- Besondere Themen: Causa Pilnacek (Ermittlungen rund um den verstorbenen ehemaligen Sektionschef im Justizministerium) und Maßnahmen während der Corona-Pandemie.
- Vor dem Start des Ausschusses müssen juristische Hürden überwunden werden.
- ÖVP und SPÖ prüfen die Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstands.
- ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger und SPÖ-Mandatar Jan Krainer äußern, dass ihre Juristen die Angelegenheit prüfen.
- FPÖ zeigt sich überzeugt von der Rechtmäßigkeit ihres Vorhabens.
- Realisierung des Ausschusses bleibt ungewiss; könnte im Geschäftsordnungsausschuss keine Mehrheit finden.
- FPÖ könnte den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung beauftragen, falls keine Mehrheit zustande kommt.
- Thematische Breite des Untersuchungsgegenstands stößt auf Kritik anderer Parlamentsfraktionen.
- Einige Parteien bemängeln „Verschwörungsthesen“ im Themenkomplex Corona.
- Geschäftsordnungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit über die verfassungsrechtlichen Anforderungen.
- Ausschuss selbst kann keine Änderungen am Untersuchungsgegenstand vornehmen.
- FPÖ hat die Möglichkeit, ihren Antrag zu modifizieren, um eine Befassung des Verfassungsgerichtshofs zu vermeiden.
- FPÖ arbeitet an einer weiteren parlamentarischen Initiative zu Untersuchungsausschüssen.
- Die Partei fordert, dass Befragungen von Personen des öffentlichen Interesses live übertragen werden.

Source 2 (https://www.diepresse.com/19741036/u-ausschuss-koennte-rechtlich-kippen):
- Die FPÖ hat einen Untersuchungsausschuss zu den Themen Pilnacek und Corona im Nationalrat eingebracht.
- Die FPÖ verfügt über die notwendigen Mandate, um den Ausschuss durchzuführen.
- Es gibt rechtliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstands.
- Experten bezweifeln die Verfassungskonformität des Ausschusses.
- ÖVP und SPÖ lassen die rechtliche Frage juristisch prüfen.
- Der Geschäftsordnungsausschuss wird über die Verfassungskonformität abstimmen.
- Bei negativer Bewertung durch die Koalition kann die FPÖ den Verfassungsgerichtshof anrufen.
- Der Untersuchungsausschuss soll die Ermittlungen zum Tod von Christian Pilnacek und die Coronamaßnahmen der Regierung untersuchen.
- Die Kombination der Themen ist problematisch, da normalerweise ein einzelner abgeschlossener Vorgang untersucht wird.
- Die FPÖ argumentiert, dass es eine „Einschüchterung von Kritikern“ durch das Innenministerium gegeben habe.
- In einer Sondersitzung des Nationalrats kritisierten die meisten Parteien die Themenbreite, die Grünen zeigten jedoch Interesse an der Causa Pilnacek.
- Die meisten Fraktionen orteten beim Corona-Kapitel Verschwörungsthesen.
- Die FPÖ kann den U-Ausschuss im Alleingang verlangen, basierend auf Minderheitsrecht.
- Andreas Hanger von der ÖVP und Jan Krainer von der SPÖ betonten, dass ihre Juristen die Verfassungskonformität prüfen.
- Der Geschäftsordnungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit und kann Sachverständige einladen.
- Der Ausschuss kann den Untersuchungsgegenstand nicht ändern, die FPÖ könnte jedoch ihr Verlangen anpassen.
- Die FPÖ plant eine weitere parlamentarische Initiative zur Liveübertragung von Befragungen in Untersuchungsausschüssen.

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/verstehen/kontrolle/politische-kontrolle/untersuchungsausschuesse):
- Alle Organe des Bundes (z. B. Bundesministerien, Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht) müssen auf Ersuchen eines Untersuchungsausschusses Akten und Unterlagen übermitteln.
- Auch Organe der Länder (z. B. Landesregierungen), Gemeinden und sonstige Selbstverwaltungskörper (z. B. Kammern) sind verpflichtet, Informationen bereitzustellen.
- Untersuchungsausschüsse dürfen keine beweissichernden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen durchführen oder dies von Gerichten verlangen.
- Der Untersuchungsausschuss kann Auskunftspersonen laden und befragen.
- Personen, die sich weigern, als Auskunftsperson zu erscheinen, können vorgeführt werden.
- Das Bundesverwaltungsgericht kann Beugestrafen verhängen.
- Die Vorlage von Akten und Unterlagen sowie die Ladung von Auskunftspersonen kann von einem Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses verlangt werden.
- Auskunftspersonen dürfen nur zweimal geladen werden.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/u-ausschuss-blockade-oevp-und-spoe-ziehen-verfassungskarte-gegen-fpoe/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/u-ausschuss-blockade-oevp-und-spoe-ziehen-verfassungskarte-gegen-fpoe/

Erstellt am: 2025-05-29 18:31:14

Autor:

Kosmo