Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505291737/in-woergl-oesterreicher-stiehlt-zig-pakete-mit-gefaelschter-unterschrift/):
- Datum des Vorfalls: 27. Mai 2025
- Ort: Wörgl, Bezirk Kufstein, Tirol, Österreich
- Beschuldigter: 27-jähriger Österreicher, Subunternehmer einer Transportfirma
- Entwendete Pakete: Rund 100 bis 150
- Wert der entwendeten Ware: Mittlerer vierstelliger Betrag
- Quelle der Ware: Elektromarkt in Wörgl
- Vorgehensweise: Bestätigung der nicht erfolgten Zustellung mittels gefälschter Unterschrift
- Festnahme: 28. Mai 2025, 13:50 Uhr, am Flughafen Wien-Schwechat
- Sicherstellungen: 21 Elektrogeräte, ein Smartphone bereits einem Opfer zugeordnet
- Aktueller Status: Ermittlungen zur genauen Anzahl der entwendeten Pakete und Schadenssumme laufen
- Hinweis: Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Source 2 (https://helpv2.orf.at/stories/1690328/index.html):
- Beschwerden über mangelhafte Zustellversuche seit der Liberalisierung des Postmarktes nehmen zu.
- Alexander B. erhielt Mitte Oktober einen Benachrichtigungszettel von GLS über einen Zustellversuch.
- Auf der GLS-Homepage wurde angezeigt, dass das Paket bereits zugestellt sei.
- B. fragte per E-Mail nach dem Verbleib des Pakets, da er es nicht erhalten hatte.
- GLS antwortete, dass das Paket am 29.09.2011 und am 12.10.2011 übernommen wurde.
- Eine zweite E-Mail von GLS informierte, dass das Paket vom Empfänger im Paketshop abgeholt wurde.
- B. stellte klar, dass er das Paket nicht abgeholt hatte und wollte den Verbleib und den Absender erfahren.
- GLS leitete eine Fahrerbefragung ein, die 5 Werktage dauern würde.
- B. wurde geraten, den Versender zu kontaktieren, erhielt jedoch keine Informationen über den Versender.
- GLS gab an, dass der Versender im System nicht sichtbar sei.
- B. forderte erneut Informationen über den Versender und den Verbleib des Pakets.
- GLS bat um eine handgeschriebene Unterschrift zur Überprüfung.
- B. schickte seine Unterschrift, erhielt jedoch keine weiteren Informationen.
- Später informierte GLS, dass das Paket von einer unbekannten dritten Person abgeholt wurde und der Absender nun identifiziert werden konnte.
- GLS versprach, den Schaden voll zu ersetzen.
- Ein AK-Test ergab, dass bei 10 von 24 versendeten Paketen Beanstandungen vorlagen, insbesondere bei GLS-Sendungen.
Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/hilfe-bei-post-und-paketaerger-89799):
- Die Anwendung bietet Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall.
- Sie ersetzt keine persönliche Rechtsberatung und sollte bei Zweifeln oder vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht als alleinige Informationsquelle genutzt werden.
- Eine individuelle Beurteilung wird empfohlen, beispielsweise durch eine Verbraucherzentrale.
- Die Anwendung richtet sich an alle Menschen, verwendet jedoch aus Gründen der Vereinfachung das generische Maskulinum.
- Die bereitgestellten Informationen basieren auf dem besten Wissen und Gewissen, es wird jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernommen.
- Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (z.B. Minderjährige) können nicht getroffen werden.
- Die Aussagen basieren auf den vom Nutzer eingegebenen Angaben, die nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden können.