Krone AT

Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3798874):
- Eine 52-jährige Pflegehilfskraft aus der Steiermark wird beschuldigt, 11.000 Euro von einer 86-jährigen, schwer kranken Frau gestohlen zu haben.
- Die Tochter der betagten Frau stellte eine Diebesfalle, die zur Anklage führte.
- Die Angeklagte leugnete zunächst die Vorwürfe, gab jedoch später zu, kleinere Beträge (15 und 20 Euro) entnommen zu haben.
- Es gibt Tonbandaufnahmen, in denen die Angeklagte zugibt, etwas gestohlen zu haben, behauptet jedoch, sie sei erpresst worden.
- Der Richter konfrontierte die Angeklagte mit weiteren Beweisen, darunter 200 Euro, die sie nach einer Diebesfalle zurückgab.
- Zusätzlich wird der Angeklagten vorgeworfen, als Erwachsenenvertreterin Geld von einem Klienten veruntreut zu haben, wofür sie Kleidung, einen Fernseher und eine Waschmaschine im Wert von über 2500 Euro gekauft haben soll.
- Ein Diversionsangebot über 2500 Euro wurde nicht angenommen, was zur Fortsetzung des Strafverfahrens führte.
- Die Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwei Monaten, die noch nicht rechtskräftig ist.
- Der Richter warnte die Angeklagte, in Zukunft keine Tätigkeiten mit betagten Menschen auszuüben.

Source 2 (https://www.tagesanzeiger.ch/diebstahl-im-altersheim-einem-pflegehelfer-drohten-im-sechs-jahre-landesverweis-683698204664):
- Ein Pflegehelfer eines Seniorenzentrums wurde wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt.
- Die Staatsanwältin forderte einen langjährigen Landesverweis.
- Das Gericht entschied, ihn aufgrund eines persönlichen Härtefalls nicht auszuweisen.
- Der Pflegehelfer muss eine Geldstrafe bezahlen.
- Schmuckstücke im Wert von rund 3000 Franken verschwanden aus zwei Wohnungen, während die Bewohner im Spital waren.
- Die Bewohnerin vermisste einen Fingerring, der Verlust wurde erst Monate später gemeldet.
- Eine Goldkette verschwand vier Monate später aus der Wohnung eines Mitbewohners.
- Ein Zutrittssystem ermöglichte die Identifizierung des Pflegehelfers als einzigen Tatverdächtigen.
- Der Pflegehelfer war in beiden Fällen in den leeren Wohnungen, einmal 3 und 41 Minuten, im zweiten Fall 12 Minuten.
- Ihm drohte eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten und ein obligatorischer Landesverweis von sechs Jahren.
- Der Beschuldigte betonte, dass er keine Verbindung zu seinem Heimatland Serbien habe und seine Familie in der Schweiz lebt.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurde kein Diebesgut gefunden, jedoch ein verbotener Elektroschocker sichergestellt.
- Die Anwältin des Mannes argumentierte, dass mehrere Personen Zugang zu der Wohnung hatten und der Ring möglicherweise verlegt wurde.
- Das Gericht entschied, dass der Diebstahl des Rings nicht nachgewiesen werden konnte, jedoch der Diebstahl der Kette und der Besitz des Elektroschockers.
- Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken (3600 Franken) und einer Busse von 600 Franken verurteilt.
- Er muss zudem 3700 Franken für das Verfahren zahlen.
- Der Mann kündigte seine Stelle im Seniorenzentrum und arbeitet jetzt bei einer Spitexorganisation.

Source 3 (https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/diebstahl-im-pflegeheim-und-krankenhaus/):
- Die besondere Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erleichtert Dieben den Zugang.
- Offene Stationen und eine Vielzahl an Besuchern erschweren es Pflegekräften, den Überblick über ein- und ausgehende Personen zu behalten.
- Patienten verlassen häufig ihre Zimmer für Untersuchungen, was Wertsachen in den Zimmern ungeschützt lässt.
- Krankenhaus- und Pflegepersonal ist sensibilisiert und informiert Patienten über Diebstahlrisiken.
- Viele Kliniken bieten Schließfächer oder Tresore zur Verwahrung von Wertsachen an.
- Einige Einrichtungen beschäftigen Sicherheitsdienste, dennoch sind Diebstähle häufig und die Schadenssummen hoch.
- Tipps für den Aufenthalt im Krankenhaus:
- Keine größeren Geldbeträge oder wertvolle Schmuckstücke mitbringen.
- Wertgegenstände und Bargeld in abschließbare Aufbewahrungsfächer einsperren oder zur sicheren Verwahrung geben.
- Tür immer schließen, auch bei kurzfristiger Abwesenheit.
- Auf abgestellte Handtaschen oder Garderobe von Mitpatienten achten.
- Fremde Personen im Patientenzimmer ansprechen und Pflegepersonal informieren.
- Jeden Diebstahl beim Pflegepersonal melden und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-29 16:09:07

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