Heute ist der 9.06.2025
Datum: 9.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250529_OTS0017/fpoe-ranzmaierkofler-jetzt-ist-die-katze-aus-dem-sack-italien-will-schutzmachtfunktion-loswerden):
- Senator Alessandro Urzì äußert, dass Italien die Schutzfunktion Österreichs loswerden möchte.
- FPÖ-Politiker Christofer Ranzmaier und Gudrun Kofler warnen vor dieser Entwicklung.
- Urzì bezeichnet die Schutzmacht Österreichs als „höfliche Geste“ und rechtlich nicht bindend.
- Ranzmaier und Kofler sehen dies als Angriff auf das Pariser Abkommen.
- Sie kritisieren die Abwertung der völkerrechtlichen Verantwortung Österreichs.
- Ranzmaier fordert eine Antwort der Bundesregierung auf Urzìs Aussagen.
- Er kritisiert die Außenpolitik von NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger.
- Ranzmaier warnt, dass ein Schweigen aus Wien als Versagen gewertet werden könnte.
- Er betont, dass die Erklärung Südtirols zur inneritalienischen Angelegenheit gegen die Streitbeilegung von 1992 verstößt.
- Kofler kritisiert das Verhalten der Südtiroler Volkspartei und Landeshauptmann Kompatscher.
- Ranzmaier und Kofler betonen, dass Südtirol ein Teil Tirols bleibt und Österreich die völkerrechtlich verbriefte Schutzmacht ist.
Source 2 (https://provinz.bz.it/pariservertrag/autonomie/vertragZukunft.asp):
- Der Pariser Vertrag von 1946 regelt den Schutz der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol.
- Unterzeichnet von den Außenministern Österreichs (Karl Gruber) und Italiens (Alcide Degasperi).
- Der Vertrag wurde anfangs als unzureichend und inhaltlich dürftig wahrgenommen.
- Im Laufe der Zeit entwickelte der Vertrag eine bedeutende Dynamik und wurde zur Grundlage der Sonderautonomie Südtirols.
- Der Pariser Vertrag und die 137 Paket-Maßnahmen von 1969 bilden die völkerrechtliche Grundlage der Sonderautonomie.
- Die Autonomie ist sowohl verfassungsrechtlich als auch international gegenüber Österreich abgesichert.
- Der Verfassungsgerichtshof stellte 1989 fest, dass die Autonomie der Region Trentino-Südtirol auf das Gruber-Degasperi-Abkommen zurückzuführen ist.
- Italien übermittelte 1992 Österreich das Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol und eine Liste der Durchführungsakte.
- Österreich gab am 19. Juni 1992 eine Streitbeilegungserklärung ab, die den Streit über die Durchführung des Pariser Vertrages beendete.
- Der Pariser Vertrag ermöglicht es Österreich, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Italien zu verlangen und zu überwachen.
- Österreich hat in den letzten 60 Jahren mehrfach von dieser Schutzfunktion Gebrauch gemacht.
Source 3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gruber-De-Gasperi-Abkommen):
- Das Gruber-De-Gasperi-Abkommen wurde am 5. September 1946 in Paris zwischen Österreich und Italien abgeschlossen.
- Der Vertrag schützt die kulturelle Eigenart der deutschsprachigen Bevölkerung in Trentino-Südtirol.
- Er war entscheidend für die Zustimmung der Siegermächte zur Zugehörigkeit Südtirols zu Italien.
- Abgeschlossen von österreichischem Außenminister Karl Gruber und italienischem Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi.
- Internationalisiert als Anlage IV des Friedensvertrags, der am 10. Februar 1947 ratifiziert wurde.
- Grundlage der heutigen Autonomie Südtirols.
- Am 26. April 1915 wurde ein Geheimvertrag zwischen der Entente und Italien (Treaty of London) geschlossen, der Italien Gebietszusagen für den Kriegseintritt gab.
- Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Tirol geteilt: Nördlicher Teil zu Österreich, südliche Teile (Südtirol und Trentino) zu Italien.
- Unter Mussolini ab 1922 kam es zu einer Marginalisierung der nicht-italienischsprachigen Bevölkerung in Südtirol.
- 1939 wurde ein Umsiedlungsabkommen zwischen Mussolini und Hitler zur Italienisierung Südtirols geschlossen.
- Südtirol wurde 1943 bis 1945 von der Wehrmacht besetzt.
- Nach dem Krieg strebte ein Teil der deutschsprachigen Bevölkerung die Angliederung an Österreich an.
- Die Wiedervereinigung Tirols scheiterte am Veto der Siegermächte.
- De Gasperi verhandelte nicht selbst, sondern sandte den Botschafter Nicolo Carandini nach Paris.
- Gruber strebte eine Angliederung Südtirols an, De Gasperi hielt am territorialen Anspruch Italiens fest.
- De Gasperi bot Autonomie für Trentino-Südtirol an, was Gruber trotz Vorbehalten akzeptierte.
- Umstritten war die territoriale Abgrenzung des Abkommens, die eine italienischsprachige Bevölkerungsmehrheit schuf.
- Italien betrachtete das Abkommen mit der Verfassungsänderung 1948 als erfüllt, was von der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung als unzureichend empfunden wurde.
- Intensive Verhandlungen führten 1972 zum Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts.
- Das Gruber-De-Gasperi-Abkommen beinhaltete Schutzbestimmungen für die deutschsprachige Bevölkerung, insbesondere in Bildung und Verwaltung.
- Die ladinische Sprachgruppe wurde im Abkommen nicht berücksichtigt.
- Österreich wurde indirekt als Vertragspartner in der Südtirolfrage anerkannt.
- Die UN-Resolution 1497/XV vom 31. Oktober 1960 erkannte den völkerrechtlichen Charakter des Abkommens an.
- 1969 führten Bemühungen zur Verabschiedung des Zweiten Autonomiestatuts.
- Der Streit um die Südtirolfrage wurde 1992 mit einer Streitbeilegungserklärung von Österreich für beendet erklärt.
- Das Zweite Autonomiestatut wurde auf völkerrechtliche Ebene gehoben.
- Den deutschsprachigen Einwohnern wurden Gleichberechtigung und besondere Schutzmaßnahmen zugesichert.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Österreich und Italien wurden im Abkommen festgelegt.