Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505291023/baby-schwebt-nach-not-op-in-lebensgefahr/):
- Datum des Vorfalls: 28. Mai 2025
- Ort: Wien
- Betroffenes Kind: Neun Wochen alter Säugling
- Grund für Krankenhausaufenthalt: Krampfanfall
- Zeitpunkt der Festnahme der Eltern: Gegen 20:30 Uhr
- Schwere Verletzungen des Kindes festgestellt, die auf mögliche Misshandlung hindeuten
- Notoperation des Mädchens erforderlich, Lebensgefahr besteht
- Eltern: 35-jähriger Deutscher und 38-jährige Kroatin
- Eltern verweigern Aussage
- Krankenhaus erstattet Anzeige
- Eltern wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt eingeliefert
- Weitere Ermittlungen sind im Gange
- Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) wurde informiert und übernahm vorerst die Obhut des Kindes
Source 2 (https://www.puls24.at/news/chronik/nach-kindesmissbrauch-in-wien-sind-eltern-in-u-haft/379438):
- Ein Vater (26) und eine Mutter (22) eines Säuglings wurden in Wien-Brigittenau wegen schwerer Kindesmisshandlung in Untersuchungshaft genommen.
- Das Kind befindet sich weiterhin in Lebensgefahr.
- Das Mädchen wurde kurz vor Weihnachten mit einem schweren Schütteltrauma in kritischem Zustand ins Krankenhaus gebracht.
- Die Eltern gaben widersprüchliche Angaben zu den Umständen der Verletzungen.
- Am Freitag wurden die Eltern festgenommen, nachdem der Verdacht auf Mordversuch erhärtet wurde.
- Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte am Samstag die U-Haft, die am Sonntag wegen Tatbegehungsgefahr verhängt wurde.
- Die Eltern behaupteten, die fünfjährige Schwester sei über den Säugling gestürzt, was die Verletzungen verursacht haben soll.
- Medizinische Untersuchungen ergaben jedoch ältere Verletzungen und weitere Rippenfrakturen, die nicht mit dem behaupteten Sturz erklärbar waren.
- Die Eltern gaben vor Gericht keine Erklärung ab; die Mutter beschuldigte die fünfjährige Schwester.
- Die Magistratsabteilung 11 (MA 11) übernahm die Obhut über die drei weiteren Kinder des Paares, die in ein Krisenzentrum gebracht wurden.
- Die Kinder sind im Kleinkinderalter und wurden in einer Krisenpflegefamilie untergebracht.
- Die MA 11 hatte bis zur Festnahme der Eltern Kontakt mit diesen; seit dem 20. Dezember gab es keinen Kontakt mehr zwischen Eltern und Kindern.
- Die Familie war der MA 11 zuvor nicht bekannt.
- Weitere Ermittlungen, insbesondere zu möglicher Gewalt gegen die anderen Kinder, dauern an.
Source 3 (https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Gewalt-gegen-Frauen-und-H%C3%A4usliche-Gewalt/Kinderschutz.html):
- In Österreich sind die Rechte von Kindern im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ (1992), im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2013) und in den Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten.
- Artikel 5 des „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ garantiert jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
- Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben Anspruch auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.
- Im Strafverfahren gelten besondere Rechte und Maßnahmen zum Schutz von minderjährigen Opfern, die als besonders schutzbedürftig gelten.
- Minderjährige Opfer haben Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
- Opfer unter 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit einer Vertrauensperson vernommen werden und müssen über ihre Rechte in verständlicher Weise informiert werden.
- Verschiedene Behörden, Vereine und Organisationen setzen sich für die Geltendmachung dieser Rechte ein.
- Die Kinder- und Jugendhilfe Wien bietet Unterstützungsangebote im Sozialen Dienst, Beratungen für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Familien, sowie rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter an.
- Kinderschutzzentren, wie „Die Möwe“ in Wien und Niederösterreich, bieten Unterstützung und professionelle Hilfe bei körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalterfahrungen.
- „Die Möwe“ bietet allgemeine Beratung, Krisenintervention, Prozessbegleitung und Psychotherapie zur Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse an.
- Ansprechpartner:innen stehen für betroffene Minderjährige, deren Bezugspersonen sowie für Fachkräfte zur Verfügung.
- Im November 2020 hielt das Bundesministerium für Justiz eine Fachtagung zum Thema „Kinderschutz“ mit Experten aus dem In- und Ausland ab.
- Bei der Fachtagung wurde ein Zwischenbericht zum Modellprojekt „Kinderschutz“ präsentiert, das sich mit der Kindesabnahme und der Effizienz von Gerichtsverfahren befasst.