Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/aufarbeitung-des-zugsungluecks-in-bayern-von-2022-noch-offen/9438974):
- Am 3. Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen.
- Fünf Menschen starben, darunter vier Frauen und ein 13-Jähriger.
- Mehr als 70 Personen wurden teils schwer verletzt.
- Die genaue Ursache des Unglücks und mögliche Verantwortlichkeiten sind bis heute nicht abschließend geklärt.
- Es gibt noch keinen Abschlussbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU).
- Ein Strafprozess gegen drei Bahnmitarbeiter steht aus; Anklage wurde vor fast eineinhalb Jahren erhoben.
- Anklage gegen zwei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung wurde im April zur Hauptverhandlung zugelassen.
- Unklar, wann der Prozess beginnen wird; Gericht hat Termine im Mai reserviert, aber es gab Personalveränderungen.
- Vorwurf: Warnung bezüglich der Unfallstelle könnte nicht weitergegeben oder beachtet worden sein.
- Prozess könnte klären, ob der Abschnitt zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant früher hätte gesperrt und saniert werden müssen.
- Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt.
- Ursache des Unglücks: schadhafte Bahnschwellen mit nicht erkennbaren Materialschwächen.
- BEU berichtete, dass Schäden und Risse von außen teils nicht sichtbar waren.
- Abschlussbericht der BEU wird erwartet; verschiedene Stellen können sich zu relevanten Tatsachen äußern.
- Bahn hat bundesweit Schwellen überprüft und Hunderttausende ausgetauscht.
- Ein millionenschweres Investitionsprogramm wurde für die Strecken im Werdenfels und Oberland aufgelegt.
- Kritik an früheren Versäumnissen bleibt; Experten fordern systematische Sanierungen.
- Es gibt einen Investitionsstau im Schienennetz.
- Spekulationen über Zusammenhang zwischen dem Unglück und der Verlegung eines Wildbaches vor 20 Jahren.
- Staatsanwaltschaft beauftragte einen Gutachter zur Erkundung der geologischen Verhältnisse im Unfallbereich.
- Streckenabschnitt wird vorsorglich mit geringerer Geschwindigkeit befahren; weitere Untersuchungen ergaben, dass der Bahndamm sicher ist.
Source 2 (https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/zugunglueck-garmisch-partenkirchen-ursache-100.html):
- Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen ereignete sich am 3. Juni 2022.
- Fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt, davon 16 schwer.
- Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) veröffentlicht.
- Hauptursache für das Unglück: Beschädigte Betonschwellen.
- Mangel am Oberbau der Bahnstrecke als primäre Ursache identifiziert.
- Schäden an Spannbetonschwellen führten zum Wegbrechen der Schienenauflager.
- Ermittlungen zur Unfallursache sind noch nicht abgeschlossen.
- BEU betont, dass die Untersuchungen nicht zur Feststellung von Verschulden oder Haftung dienen.
- Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen vier Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung.
- Bahn plant Austausch von rund 480.000 Betonschwellen als vorsorgliche Maßnahme.
- Über 400 zusätzliche Baustellen im Schienennetz werden eingerichtet.
- Maßnahmen betreffen insbesondere die Regionen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Source 3 (https://www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Schiene/Sicherheit-Schienenverkehr/sicherheit-schienenverkehr.html):
- Die Eisenbahn gilt als nachhaltiges und umweltfreundliches Verkehrsmittel.
- Sie ist eines der sichersten Verkehrsmittel, hat sich durch technischen Fortschritt jedoch kontinuierlich verbessert.
- Eine vollständige Verkehrssicherheit, die jede Gefahr ausschließt, ist nicht erreichbar.
- Eisenbahnen sind verpflichtet, Gefahren mit allen technisch möglichen und zumutbaren Mitteln zu begegnen.
- Sicherheitsfragen dürfen nicht hinter Wirtschaftlichkeitsaspekten zurückstehen.
- In Deutschland ist die Betreiberverantwortung im § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verankert.
- Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge müssen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit entsprechen.
- Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Halter von Eisenbahnfahrzeugen müssen ihren Betrieb sicher führen und Brandschutzmaßnahmen unterstützen.
- Die Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen wurde mit der Bahn-Strukturreform im Dezember 1993 gesetzlich normiert.
- Seit dem 30. Juni 2012 unterliegen auch Hersteller der in § 4 AEG normierten Verantwortung.
- Die Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit ist die grundlegende europäische Regelung zur Sicherheit im Eisenbahnbetrieb.
- Diese Richtlinie wurde in Deutschland in nationales Recht überführt.
- Eisenbahnen müssen ein Sicherheitsmanagement nachweisen, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
- Das Sicherheitsmanagementsystem richtet sich nach der Richtlinie (EU) 2016/798.
- Eisenbahnaufsichtsbehörden prüfen, ob Eisenbahnunternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten und dessen Anforderungen einhalten.
- Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die Aufsichtsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und nichtbundeseigene Eisenbahnen ohne Sitz im Inland.
- Für andere nichtbundeseigene Eisenbahnen führen die Länder die Eisenbahnaufsicht durch.
- Das EBA schreitet ein, wenn es von unzureichender Wahrnehmung der Betreiberverantwortung Kenntnis erhält.
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verkehrssicherungspflicht ist von hoher Bedeutung.
- Eisenbahnunternehmer müssen mit technisch möglichen und zumutbaren Mitteln Gefahren begegnen.
- Verkehrssicherheit, die jede Gefahr ausschließt, ist nicht erreichbar.
- Sicherheitsvorkehrungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und zumutbar sein.