Exxpress

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/unverschaemt-obs-wollte-von-mindestpensionistin-orf-beitrag-kassieren/):
- Frau H., eine Pensionistin aus Wien, ist deprimiert wegen ihrer geringen Berufsunfähigkeitspension.
- Sie war bisher vom ORF-Beitrag befreit, aber diese Befreiung lief Ende März 2025 aus.
- Ende Februar 2025 erhielt sie eine Zahlungsaufforderung über 15,30 Euro für den ORF-Beitrag für April.
- Frau H. stellte Anfang März 2025 einen Antrag auf Befreiung und reichte alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wurde nicht bearbeitet, und sie erhielt keine Rückmeldung von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
- Mehrere Mailanfragen von Frau H. an die OBS blieben unbeantwortet.
- Laut Gesetz sind Bezieher bestimmter Pensionsleistungen von der ORF-Beitragspflicht befreit.
- Der exxpress schaltete sich ein und stellte eine Pressenanfrage an die OBS.
- Am nächsten Tag erhielt Frau H. den Befreiungsbescheid, der sie bis 31. März 2030 von der ORF-Steuer befreit.
- Die OBS bestätigte, dass Frau H. am 1. März 2025 einen Antrag auf Befreiung gestellt hatte und diesem nun stattgegeben wurde.
- Doris Vogelsinger, Leiterin der Rechtsabteilung der OBS, äußerte, dass jedes Anliegen wichtig sei und aktuell längere Wartezeiten bestehen könnten.
- Die OBS steht seit Monaten in der Kritik von Anwälten, Beitragszahlern, der Volksanwaltschaft, dem ORF-Stiftungsrat und der Arbeiterkammer.
- Unklar ist, ob der zuständige Finanzminister Materbauer (SPÖ) tätig wird.

Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/3/Seite.1693900.html):
- Ab 1. Januar 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben.
- Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
- Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
- Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin gültig.
- Voraussetzungen für den Antrag:
- Antragsteller muss volljährig sein.
- Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung vorgeschoben sein.
- Hauptwohnsitz muss an der Adresse sein, für die die Befreiung gelten soll.
- Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, sowie gehörlose Personen.
- Zuständige Stelle: ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), ehemals GIS.
- Servicehotline der OBS: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
- Verfahrensablauf für den Antrag auf Befreiung:
- Online-Tool auf der OBS-Website führt durch ein zweistufiges Verfahren:
- Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchsgrundlage (Grunddaten).
- Stufe 2: Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens (Eingaben).
- Möglichkeit zur Ergänzung persönlicher Daten für den Befreiungsantrag.
- Am Ende stehen ein Befreiungsantrag, eine Checkliste mit notwendigen Unterlagen und das Ergebnis der Berechnung zum Download bereit.
- Antragsformular steht auch zum Download zur Verfügung.
- Wegfall der Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.
- Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung weggefallen ist.
- Begünstigung erlischt durch:
- Verzicht.
- Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit.
- Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse.
- Übersiedlung.
- Ablauf des Befreiungszeitraums.
- Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes.
- Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte.
- Letzte Aktualisierung des Inhalts: 13. Dezember 2024.

Source 3 (https://www.ig-pflege.at/service/finanzielles/befreiung_von_gebuehren_und_entgelten/rundfunkgebuehrbefreiung_voraussetzungen.php):
- Anspruch auf Befreiung von Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr und Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen.
- Seit 1. Januar wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") erhoben, ersetzt die GIS-Gebühr.
- ORF-Beitrag wird für jede Adresse mit Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) verrechnet.
- Beitrag unabhängig vom Empfang und Empfangsgeräten.
- Gültige Befreiungsbescheide bleiben unberührt.
- Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
- Telefonzuschuss für private Nutzung sowie EAG-Kostenbefreiung von Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag und Grüngas-Förderbeitrag möglich.
- EAG-Kosten-Deckelung für einkommensschwache Haushalte, die nicht zu anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.
- Befreiung oder Zuschussleistung auf maximal fünf Jahre begrenzt.
- Telefonzuschuss erfordert Übermittlung eines Gutscheins an den Telefonanbieter.
- Voraussetzungen für Antragstellung:
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz an der betreffenden Adresse
- Haushaltsnettoeinkommen darf bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz, Arbeitsmarktservicegesetz, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen, Pflegegeld, Pension, Studienbeihilfe/Schulbeihilfe oder Mindestsicherung.

Ursprung:

Exxpress

Link: https://exxpress.at/news/unverschaemt-obs-wollte-von-mindestpensionistin-orf-beitrag-kassieren/

URL ohne Link:

https://exxpress.at/news/unverschaemt-obs-wollte-von-mindestpensionistin-orf-beitrag-kassieren/

Erstellt am: 2025-05-29 09:09:13

Autor:

Exxpress