Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505290836/trinkgeld-abgabe-vor-dem-aus-so-einig-war-sich-oesterreich-lange-nicht/):
- Diskussion über Trinkgeld-Abgaben in Österreich.
- Politiker aller Parteien und die Wirtschaft fordern Abschaffung der Abgaben auf Trinkgelder.
- Gewerkschaft vida bezeichnet die Debatte als „Scheindebatte“.
- Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fordert in einem Interview Trinkgeld abgabenfrei zu gestalten.
- Unterstützung des Vorschlags durch weitere ÖVP-Landeshauptleute (z.B. Wilfried Haslauer, Anton Mattle).
- SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil fordert rasche Lösung unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerbedürfnisse.
- Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) argumentiert, dass Trinkgeld kein Beitrag zum Staatshaushalt sei.
- Mario Kunasek (FPÖ) fordert ebenfalls Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) arbeitet an einer Lösung im Rahmen des Regierungsprogramms.
- Wirtschaftsbund unterstützt die Forderung; WKÖ-Präsident Harald Mahrer betont, Trinkgeld müsse den Mitarbeitern gehören.
- Umfrage der Österreichischen Hotelvereinigung zeigt, dass Bevölkerung gegen Besteuerung von Trinkgeldern ist.
- Peter McDonald von der ÖGK bezeichnet SV-Abgaben auf Trinkgelder als „nicht relevant“ für die ÖGK-Einnahmen.
- Stefan Sternad (WK-Fachgruppenobmann der Kärntner Gastronomie) fordert Gesetzesreparatur für abgabenfreies Trinkgeld.
- Gewerkschaft vida kritisiert Arbeitgebervertreter und betont, dass Trinkgeld freiwillig und steuerfrei sei.
- Roman Hebenstreit (vida) verteidigt Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder als wichtig für soziale Absicherung.
- Unterschiedliche Regelungen für Trinkgeldpauschalen in verschiedenen Berufsgruppen und Bundesländern.
- Forderung nach bundesweiter Vereinheitlichung des Pauschalsatzes zur Vereinfachung und Gerechtigkeit.
Source 2 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250526_OTS0151/vida-hebenstreit-zu-trinkgeld-scheindebatte-beenden-pauschalen-vereinheitlichen):
- Debatte über Trinkgeld in der Tourismusbranche ist von Mythen umrankt.
- Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, bezeichnet die Diskussion als Scheindebatte.
- Ursprung der Debatte: Salzburger Gastronom wollte keinen Sozialversicherungsbeitrag leisten.
- Arbeitgebervertreter:innen haben die Diskussion politisch aufgebauscht.
- Trinkgeld bleibt freiwillig, steuerfrei und gehört ausschließlich den Beschäftigten.
- Bei Servicepauschalen wird Trinkgeld lohnsteuerpflichtig, Entscheidung liegt beim Unternehmen.
- Arbeitgeber kritisieren Sozialversicherungsbeitrag auf Trinkgelder.
- Hebenstreit betont, dass diese Beiträge Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Pension finanzieren.
- Sozialversicherungsbeiträge sind wichtig in einer Branche mit hoher Fluktuation.
- Höhe der SV-Pauschale variiert stark zwischen den Bundesländern (z.B. 13 Euro in Vorarlberg, 59 Euro in Wien).
- vida fordert einen bundesweit einheitlichen Pauschalsatz für mehr Gerechtigkeit und Vereinfachung.
Source 3 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.894666):
- Personal im Hotel- und Gastgewerbe erhält regelmäßig freiwillige Geldzuwendungen (Trinkgeld) von Dritten.
- Trinkgeld gilt als Entgelt und unterliegt der Beitragspflicht, was die allgemeine Beitragsgrundlage erhöht.
- Trinkgeldpauschalen wurden in bestimmten Branchen festgelegt, um die Ermittlung der tatsächlich bezogenen Trinkgelder zu vereinfachen.
- Dienstgeber sind von der Verpflichtung zur Führung von Trinkgeldaufzeichnungen befreit, wenn eine Trinkgeldpauschale anwendbar ist.
- Trinkgeldpauschalen variieren je nach Branche und Bundesland; es gibt Unterschiede bei erfassten Berufsgruppen und Tätigkeiten.
- Bei der Festlegung der Pauschalbeträge werden durchschnittliche Trinkgeldhöhen, Betriebsstandorte und Arten der Tätigkeit berücksichtigt.
- Abwesenheitszeiten und Aliquotierungsmöglichkeiten bei Teilzeitarbeit sind in den Pauschalen berücksichtigt.
- Wenn keine Trinkgeldpauschale anwendbar ist, müssen Aufzeichnungen über die Trinkgelder geführt werden.
- Ein "Servicezuschlag", der automatisch auf Rechnungen aufgeschlagen wird, ist kein Trinkgeld und unterliegt der Beitragspflicht.
- Servicezuschläge sind beitragspflichtiges Entgelt, wenn sie an Dienstnehmer ausgezahlt werden.
- Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste nach eigenem Ermessen geben, ist beitragspflichtig, wenn die Dienstnehmer unter die Trinkgeldpauschale fallen.
- Bei Anwendung der Trinkgeldpauschale sind die pauschalierten Beträge beitragspflichtig abzurechnen; andernfalls ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag relevant.