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Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505290620/versteckspiel-nach-raserfahrt-biker-wollte-polizei-austricksen/):
- Datum des Vorfalls: 28. Mai 2025
- Ort: L53 Seeufer-Landesstraße, Drobollach
- Beteiligter: 56-jähriger Motorradfahrer
- Geschwindigkeitsmessung: 92 km/h bei erlaubten 50 km/h
- Polizei versuchte, den Fahrer anzuhalten
- Fahrer bog in eine Seitenstraße ab und versteckte sich hinter einer Scheune
- Polizei fand den Fahrer und führte eine Kontrolle durch
- Führerschein des Fahrers wurde vorläufig abgenommen
- Weiterfahrt des Fahrers wurde untersagt
- Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land erfolgt

Source 2 (https://www.polizei.gv.at/ktn/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=556A3272744B4C61634D673D&pro=0):
- Datum: 28.05.2025
- Uhrzeit: 16:50 Uhr
- Ort: L53, Seeufer-Landesstraße, in Fahrtrichtung Drobollach
- Beteiligter: 56-jähriger Mann
- Geschwindigkeitsmessung: 92 km/h in einer 50-km/h-Beschränkung
- Der Mann entzog sich der Anhaltung, indem er in eine Seitenstraße abbog
- Versteckte sich mit dem Motorrad hinter einer Scheune
- Wurde von Polizisten nach kurzer Zeit angetroffen
- Durchführung einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle
- Führerschein wurde vorläufig abgenommen
- Weiterfahrt wurde untersagt
- Anzeige bei der BH Villach-Land erfolgt

Source 3 (https://bussgeldportal.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeitsueberschreitung/):
- Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen fehlerhaft.
- Bußgeldbescheide werden ab einem Bußgeld von 60 Euro erstellt.
- Die Gebühr für das Bußgeldverfahren beträgt mindestens 28,50 Euro oder 5% des Bußgeldes.
- Für LKW über 3,5 Tonnen gelten höhere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- PKW mit Anhänger haben ein Tempolimit von 80 km/h, Tempo 100 ist nur mit einer Extra-Plakette erlaubt.
- Punkte in Flensburg werden ab einer Überschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts) vergeben.
- Bei Überschreitungen von über 30 km/h (innerorts) oder 40 km/h (außerorts) werden zwei Punkte fällig und ein Fahrverbot droht.
- Ein Fahrverbot wird bei Überschreitungen von 31 km/h (innerorts) oder 41 km/h (außerorts) verhängt.
- Wiederholungstäter können bereits bei geringeren Überschreitungen ein Fahrverbot erhalten, wenn sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h geblitzt werden.
- Ersttäter können den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
- Bei Wiederholungstätern entfällt die viermonatige Frist zur Abgabe des Führerscheins.
- Während des Fahrverbots ist das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt.
- Toleranzabzüge bei Blitzermessungen: 3 km/h bis 100 km/h, 3% über 100 km/h.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide ist möglich, wenn Messfehler oder Formfehler vorliegen.
- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit gelten strengere Regeln, z.B. A-Verstoß bei mehr als 21 km/h.
- Bußgelder aus EU-Ländern können nach Deutschland übertragen werden.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen können in Ausnahmefällen, z.B. bei medizinischen Notfällen, gerechtfertigt sein.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-29 06:25:05

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