Heute ist der 2.06.2025
Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250529_OTS0001/exclusive-capital-firmiert-um-zu-exca-prime-und-bietet-einheitliche-loesungen-fuer-institutionelle-sowie-private-kunden-an):
- Exclusive Capital hat sich in EXCA Prime umbenannt.
- Neuer Name für das Handelsökosystem, das institutionelle und private Kunden bedient.
- Umbenennung spiegelt den Fokus auf EU-regulierte Spitzenleistungen wider.
- Einführung einer klareren Markenidentität, basierend auf nutzerorientierter Erfahrung.
- EXCA Prime bietet Werkzeuge und Geschwindigkeit für Marktteilnehmer, um auf hohem Niveau zu arbeiten.
- Transparente Preisgestaltung und hohe Ausführungsqualität für Privatanleger und Institutionen.
- EXCA Prime Suite kombiniert institutionelle Infrastruktur mit benutzerfreundlicher Einfachheit.
- Zulassung durch die CySEC gemäß MiFID II, mit gesicherten Kundengeldern und regelmäßigen Audits.
- Privatkunden profitieren von Anlegerschutz, einschließlich Schutz vor Negativsalden und Zugang zum Anlegerentschädigungsfonds.
- Multi-Asset-Zugang für den Handel mit CFDs auf Devisen, Metalle, Indizes, Energie, Kryptowährungen und mehr.
- Maßgeschneiderte Konten mit transparenten Spreads und Leverage-Optionen.
- Institutionelle Partner erhalten White-Label-Dienste und Brokerage-Technologie.
- Zuverlässige Ausführung mit niedriger Latenz und vollständiger Markttiefe von Tier-1-Liquiditätsanbietern.
- EXCA Prime ist der Handelsname der Exclusive Change Capital Ltd, reguliert von der zypriotischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Lizenz Nr. 330/17).
- EXCA Prime bietet hohe Liquidität, fortschrittliche Technologie und erstklassigen Service für professionelle Händler und Institutionen.
Source 2 (https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/mifid-ii/annex-i):
- **Investment services and activities (Section A)**:
1. Empfang und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente.
2. Ausführung von Aufträgen im Auftrag von Kunden.
3. Eigenhandel.
4. Portfoliomanagement.
5. Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten auf fester Verpflichtungsbasis.
6. Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Verpflichtungsbasis.
7. Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF).
8. Betrieb eines organisierten Handelssystems (OTF).
- **Ancillary services (Section B)**:
1. Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Kunden, einschließlich Verwahrung und damit verbundene Dienstleistungen wie Cash-/Sicherheitenmanagement.
2. Gewährung von Krediten oder Darlehen an Investoren zur Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten.
3. Beratung von Unternehmen zu Kapitalstruktur, Industriepolitik und verwandten Themen sowie zu Fusionen und Unternehmenskäufen.
4. Devisendienstleistungen, die mit der Bereitstellung von Investmentdienstleistungen verbunden sind.
5. Investmentforschung und Finanzanalyse oder andere allgemeine Empfehlungen zu Transaktionen in Finanzinstrumenten.
6. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Emission.
7. Investment- und Nebendienstleistungen, die mit den Derivaten in Abschnitt C verbunden sind.
- **Finanzinstrumente (Section C)**:
1. Übertragbare Wertpapiere.
2. Geldmarktinstrumente.
3. Anteile an kollektiven Anlageeinrichtungen.
4. Optionen, Futures, Swaps, Termingeschäfte und andere Derivate, die sich auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder Erträge beziehen.
5. Optionen, Futures, Swaps und andere Derivate, die sich auf Rohstoffe beziehen und in bar abgerechnet werden müssen oder nach Wahl einer der Parteien in bar abgerechnet werden können.
6. Optionen, Futures, Swaps und andere Derivate, die sich auf Rohstoffe beziehen und physisch abgerechnet werden können, sofern sie an einem regulierten Markt, MTF oder OTF gehandelt werden.
7. Derivate zur Übertragung von Kreditrisiken.
8. Finanzkontrakte für Differenzen.
9. Derivate, die sich auf klimatische Variablen, Frachtraten oder Inflationsraten beziehen und in bar abgerechnet werden müssen oder nach Wahl einer der Parteien in bar abgerechnet werden können.
10. Emissionszertifikate, die für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) anerkannt sind.
Source 3 (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/ueber-uns/regulierung/regulation-trading-clearing-data/mifid-mifir/Richtlinie-ber-M-rkte-f-r-Finanzinstrumente-MiFID-II-und-Verordnung-ber-M-rkte-f-r-Finanzinstrumente-MiFIR--19414):
- Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) regeln Wertpapierdienstleistungen.
- Gilt für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen und im außerbörslichen Handel (OTC).
- Die Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert.
- Erweiterung der Transparenzbestimmungen.
- Stärkung der Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur.
- Überarbeitung der Mikrostruktur der Märkte, einschließlich:
- Market Making
- Algorithmischer Handel
- Anforderungen an Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern
- Tick-Größen
- Ziel: Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten.