Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19740009/oevp-und-spoe-lassen-fpoe-verlangen-nach-u-ausschuss-pruefen):
- Untersuchungsausschuss von den Freiheitlichen (FPÖ) gefordert.
- Themen des Ausschusses:
- Ermittlungen zum Tod von Christian Pilnacek, ehemaliger Justiz-Sektionschef.
- Coronamaßnahmen der Regierung.
- FPÖ wirft der Kanzlerpartei Einschüchterung von Kritikern vor.
- Thematische Klammer: angebliche "Einschüchterung" durch das Innenministerium.
- In Sondersitzung des Nationalrats kritisierten andere Parteien die Themenvielfalt.
- Grüne zeigten Interesse an der Causa Pilnacek, andere Fraktionen wiesen auf Verschwörungsthesen beim Corona-Kapitel hin.
- Kaum inhaltliche Allianzen zwischen den Parteien.
- FPÖ konnte U-Ausschuss im Alleingang verlangen, basierend auf Minderheitsrecht.
- Andreas Hanger (ÖVP) und Jan Krainer (SPÖ) kündigten rechtliche Prüfung des Verlangens an.
- Geschäftsordnungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Untersuchungsgegenstand.
- Ausschuss kann Sachverständige einladen, darf den Untersuchungsgegenstand jedoch nicht ändern.
- FPÖ plant weitere parlamentarische Initiative für Liveübertragung von Befragungen in Untersuchungsausschüssen.
Source 2 (https://orf.at/stories/3394357/):
- Die FPÖ hat das Verlangen für ihren „ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ fertiggestellt.
- Der Ausschuss soll sich mit der „Einschüchterung“ von Regierungskritikern befassen.
- Ziel ist es, die Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Justizsektionschefs Christian Pilnacek und die CoV-Maßnahmen zu kombinieren.
- Der Antrag für den U-Ausschuss soll morgen in einer Sondersitzung des Nationalrats gestellt werden.
- Mit dem CoV-Thema möchte die FPÖ ein Wahlversprechen für einen eigenen CoV-Ausschuss einlösen.
- Geplanter Untersuchungsgegenstand: Verdacht auf unsachliche oder parteipolitisch motivierte Einflussnahme durch ÖVP-Vertreter oder nahestehende Personen im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt.
- Der Untersuchungszeitraum umfasst den 7. Jänner 2020 bis zum 20. Mai 2023.
- Die FPÖ kann den U-Ausschuss im Alleingang verlangen.
Source 3 (https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/511480/untersuchungsausschuesse/):
- Untersuchungsausschüsse sind ein Instrument des Parlaments zur Kontrolle der Regierung.
- Sie werden hauptsächlich von der Opposition genutzt.
- Unterscheidung zu Enquete-Kommissionen: Untersuchungsausschüsse untersuchen abgeschlossene, mutmaßlich problematische Sachverhalte.
- Spannungsverhältnis zwischen politischer Aufklärung und Opposition, die Regierungsmehrheit schaden möchte.
- Möglichkeit zur Einsetzung in den Verfassungen von Bund und Bundesländern verankert.
- Bundestag: Art. 44 GG regelt das Recht und die Pflicht zur Einsetzung auf Antrag eines Viertels der Mitglieder.
- In der 18. Wahlperiode (2013–2017) wurde die Antragsberechtigung auf 120 von 631 Mitgliedern gesenkt.
- Für den Verteidigungsausschuss gelten besondere Regeln (Art. 45a GG).
- Antrag auf Einsetzung muss einen konkret beschriebenen Untersuchungsgegenstand enthalten.
- Seit 1949 wurden 46 Untersuchungsausschüsse eingesetzt (Stand: 01.02.2020).
- In über 75% der Fälle auf Antrag von Oppositionsfraktionen.
- Beispiele für gemeinsame Anträge: Ausschüsse zur Terrorgruppe NSU und zum US-Geheimdienst NSA.
- Einsetzung erfolgt oft als Reaktion auf öffentliche Debatten.
- Untersuchungsausschüsse haben den Auftrag zur Beweiserhebung.
- Besondere Kompetenzen: Zeugen und Sachverständige vernehmen, Akten anfordern, Rechts- und Amtshilfe von Gerichten und Behörden.
- Rechte und Grenzen der Ausschüsse sind oft umstritten (z.B. Geheimhaltung von Akten).
- Arbeit eines Untersuchungsausschusses ist nicht mit einem gerichtlichen Verfahren vergleichbar.
- Ausschussmitglieder sind Abgeordnete, die nach Fraktionsstärke benannt werden.
- Vorsitz wird ebenfalls nach Fraktionsstärke besetzt.
- Beweiserhebung erfolgt in öffentlicher Sitzung, Beratung und Beschlussfassung nicht.
- Abschlussbericht wird mit Mehrheit an den Bundestag übergeben, abweichende Meinungen können dokumentiert werden.
- Arbeit ist an die Wahlperiode gebunden.
- Forschung zu Untersuchungsausschüssen ist begrenzt, ihre Wirkungsweise wird unterschiedlich eingeschätzt.
- Oft gelingt es Ausschüssen, Missstände aufzuklären und Verbesserungsvorschläge zu machen.
- Untersuchungsausschüsse sind auch Mittel des politischen Kampfes.
- Erfolg hängt von öffentlicher Aufmerksamkeit und Medienberichterstattung ab.
- Komplexe Sachverhalte können die Belastung der Mitglieder erhöhen.
- Ergebnisse werden häufig zu einem Zeitpunkt vorgelegt, an dem das öffentliche Interesse bereits nachgelassen hat.