Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250528_OTS0156/oeif-begruesst-vom-ministerrat-beschlossenes-verpflichtendes-integrationsprogramm):
- Ministerrat beschließt ein verpflichtendes Integrationsprogramm für Flüchtlinge, Vertriebene und Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit.
- Ziel: Verbesserung der Integration in Österreich.
- Programm besteht aus drei Säulen:
1. Deutschlernen
2. Arbeitsmarktintegration
3. Werte und Orientierung.
- Teilnahme an den Modulen ist verpflichtend; bei Verweigerung drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Verwaltungsstrafen.
- Zentrale Maßnahme: verpflichtende Integrationsberatung mit Kompetenzerhebung und individuellem Maßnahmenpaket.
- ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) ist Hauptanbieter von Deutschkursen für Flüchtlinge und Vertriebene.
- Im letzten Jahr wurden 67.500 Deutschkursplätze bereitgestellt und über 150.000 Teilnahmen an Online-Deutschlernangeboten verzeichnet.
- Deutschkurse werden auch zu Randzeiten, am Wochenende und berufsspezifisch angeboten.
- Bildungsstand von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ist gesunken; 2 von 3 haben Alphabetisierungsbedarf.
- Integrationsansatz priorisiert den Einstieg in den Arbeitsmarkt, auch mit geringen Deutschkenntnissen.
- ÖIF stellt tagesaktuell Daten zu Integrationsverläufen für Behörden und das AMS bereit.
- Ministerratsbeschluss fordert vollständige Datenmeldung von allen verantwortlichen Stellen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und Missbrauch.
- Automatisierter Datentausch über die Integrationsschnittstelle des Bundes soll evidenzbasierte Integrationsmaßnahmen unterstützen.
Source 2 (https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/deutsch-lernen):
- Integrationskurse bieten Deutschunterricht und Informationen über Deutschland.
- Kinder und Jugendliche, die noch zur Schule gehen, können nicht teilnehmen.
- Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse; Teilzeitkurse sind für Berufstätige oder Personen mit Kinderbetreuung geeignet.
- Allgemeiner Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden (45 Minuten pro Stunde).
- Beginnt mit einem Deutschkurs (600 Stunden) zu alltäglichen Themen, Schreiben von Briefen, Ausfüllen von Formularen, Telefonieren und Bewerbungen.
- Abschluss des Sprachkurses mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ).
- Danach folgt ein Orientierungskurs (100 Stunden) über Rechte, Pflichten und Zusammenleben in Deutschland.
- Abschluss des Orientierungskurses mit dem Test „Leben in Deutschland“ (LiD).
- Spezielle Integrationskurse:
- Alphabetisierungskurse: Lesen und Schreiben lernen.
- Kurse für Zweitschriftlernende: Lernen der lateinischen Schrift.
- Kurse für gering Literarisierte: Umgang mit schriftlichen Texten.
- Intensivkurse: 500 Unterrichtsstunden Deutsch.
- Informationen zu speziellen Kursarten sind auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügbar.
- Integrationskurse können über BAMF-NAvI, Jobcenter oder Migrations-Beratungsstellen gefunden werden.
- Teilnahme an Integrationskursen kann vom Jobcenter verpflichtend sein.
- Kosten:
- Kostenlos für Jobcenter-Leistungsbezieher.
- Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF für andere.
- Berufssprachkurse verbessern Integrationschancen in den Arbeitsmarkt.
- Basiskurse: Grundlegendes Deutsch für den Arbeitsalltag.
- Spezialkurse: Fachbegriffe für bestimmte Berufe (z.B. Gesundheitsberufe, Einzelhandel).
- Kurse für Auszubildende oder Beschäftigte, orientiert an spezifischen Bedarfen.
- Teilnahme an Berufssprachkursen kann durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter ermöglicht oder verpflichtend sein.
- Abschlussprüfung mit Zertifikat, das das erreichte Sprachniveau bescheinigt.
- Kosten:
- Kostenlos für berechtigte oder verpflichtete Teilnehmer.
- Kostenbeitrag für andere; Antrag auf Rückerstattung von 50% beim BAMF möglich.
- Empfehlung, Integrations- oder Berufssprachkurse mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu kombinieren.
Source 3 (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/integrations-und-sprachkurse):
- Deutschland hat eine lange Geschichte und eine reiche Kultur, sowie eine komplexe Sprache.
- Integrationskurse wurden 2005 eingeführt, um Zugewanderten Sprach- und Wertevermittlung zu bieten.
- Über zwei Millionen Menschen haben an Integrationskursen teilgenommen.
- Anspruch auf Teilnahme haben alle, die dauerhaft rechtmäßig in Deutschland leben.
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 sind verpflichtet, einen Kurs zu besuchen.
- Kurse berücksichtigen kulturelle Hintergründe und schulische Bildung; ein Einstufungstest ist erforderlich.
- Integrationskurse bestehen aus Sprachkursen und Orientierungskursen.
- Sprachkurse: 600 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) + 300 bei Bedarf; Themen: Alltag, Arbeit, Gesundheit, Medien, etc.
- Orientierungskurse: 100 Unterrichtseinheiten (45 Minuten); Themen: Werte, Rechtsordnung, Geschichte, politische Institutionen.
- Integrationskurs mit Alphabetisierung: 1000 Unterrichtseinheiten; für nicht alphabetisierte Personen.
- Zweitschriftlernerkurs: 900 Unterrichtseinheiten; für Zugewanderte, die in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind.
- Jugendintegrationskurs: 900 Unterrichtseinheiten; für Jugendliche unter 27 Jahren mit unzureichenden Deutschkenntnissen.
- Integrationskurs für Frauen und Eltern: 900 Unterrichtseinheiten; thematisiert Erziehung, Bildung und frauenspezifische Themen.
- Förderkurs: 900 Unterrichtseinheiten; für Zugewanderte mit ungesteuerten Deutschkenntnissen.
- Intensivkurs: 400 Unterrichtseinheiten; für schnell lernende Teilnehmende mit hohen Bildungsabschlüssen.
- Abschluss des Sprachkurses: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B1) erforderlich.
- Prüfung: Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
- Zertifikat bei erfolgreichem Abschluss des DTZ, bescheinigt Sprachkenntnisse auf Niveau A2 oder B1.
- Orientierungskursabschluss: Test „Leben in Deutschland“ mit 33 Fragen, 15 richtige Antworten zum Bestehen erforderlich.