Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1314552025/trinkgeld-abgabe-vor-dem-aus/):
- Forderung nach Abschaffung der Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder gewinnt an politischem Gewicht.
- Alle Landeshauptleute haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben.
- Peter McDonald, Verwaltungsratsvorsitzender der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), äußert sich zur Thematik.
- McDonald bezeichnet den Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung durch Trinkgelder als „nicht relevant“; Trinkgelder machen nur etwa 0,5 Promille der Einnahmen aus.
- Stefan Sternad, Fachgruppenobmann der Kärntner Gastronomie, begrüßt die Klarstellung der ÖGK.
- Sternad sieht die Möglichkeit, ein lange kritisiertes System zu beenden.
- Er appelliert an Sozialministerin Korinna Schumann, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
- Trinkgelder sollen als Zeichen der Wertschätzung und nicht als Einkommensquelle betrachtet werden.
- Sternad betont, dass gute Dienstleistungen belohnt werden sollten und fordert eine klare, faire Lösung.
Source 2 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.893489):
- Dienstnehmer in Dienstleistungsunternehmen erhalten häufig freiwillige Geldzuwendungen von Kunden, bekannt als Trinkgelder.
- Die Annahme von Trinkgeldern kann durch den Arbeitgeber oder gesetzliche/kollektivvertragliche Bestimmungen untersagt sein.
- Trinkgelder gelten in der Sozialversicherung als Entgelt von Dritten und unterliegen der Beitragspflicht (§ 49 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).
- Trinkgelder sind lohn- bzw. einkommensteuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden.
- Steuerfreiheit gilt auch für Trinkgelder, die über Kreditkartenzahlungen gewährt werden.
- Für bestimmte Gruppen von Versicherten werden Trinkgelder pauschaliert in die Beitragsberechnung einbezogen, was die Führung von Trinkgeldaufzeichnungen für Arbeitgeber erleichtert.
- Pauschalbeträge berücksichtigen die durchschnittliche Höhe der Trinkgelder, den Betriebsstandort und die Art der Tätigkeit.
- In den Pauschalen wird auch die Berücksichtigung von Abwesenheiten (z.B. Urlaub, Krankheit) und Teilzeitregelungen geregelt.
- Trinkgeldpauschalen variieren je nach Branche und Bundesland und werden von Krankenversicherungsträgern nach Anhörung der Interessenvertretungen festgelegt.
- Fehlen für ein Bundesland oder Gewerbe Trinkgeldpauschalen, sind entsprechende Aufzeichnungen notwendig.
- Bei einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) kann die Prüferin oder der Prüfer die Höhe des Trinkgeldes anhand vergleichbarer Betriebe festlegen, wenn keine oder erhebliche Abweichungen in den Aufzeichnungen vorliegen.
- Eine "erhebliche Abweichung" liegt vor, wenn die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen unter der Hälfte oder über dem Doppelten des jeweiligen Trinkgeldpauschalbetrages liegen.
Source 3 (https://www.shiftbase.com/de/blog/trinkgeld-in-deutschland-gastgewerbe):
- Trinkgeld ist im deutschen Gastgewerbe alltäglich, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen für Arbeitgeber.
- Wichtige Aspekte: steuerliche Stolperfallen, Dokumentationspflichten, Mitarbeitermotivation.
- Definition von Trinkgeld gemäß § 3 Nr. 51 EStG: freiwillige Zuwendung ohne Rechtsanspruch, zusätzlich zum Arbeitslohn.
- Trinkgeld muss direkt vom Gast kommen, keine vertraglichen Ansprüche oder indirekten Druck.
- Beispiele für steuerfreies Trinkgeld:
- Direkte Barzahlung an Kellnerin: steuerfrei.
- Trinkgeld über Hotelrechnung: nicht steuerfrei.
- Festgelegtes Trinkgeld im Dienstplan: nicht steuerfrei.
- Steuerfreiheit nur bei Erfüllung der Definition; sonst als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
- Falsch deklarierte Trinkgelder können zu Nachzahlungen bei Sozialversicherungen führen.
- Empfehlung für Arbeitgeber: klare interne Regelungen, Schulungen, direkte Trinkgeldannahme fördern, HR-Tools zur Dokumentation nutzen.
- Traditionelle Trinkgeldmodelle stoßen an Grenzen durch Digitalisierung und steigende Kundenerwartungen.
- Gäste wünschen Transparenz und Fairness bei der Trinkgeldverteilung.
- Innovative Modelle: digitale Trinkgeldplattformen, Trinkgeldpools, leistungsabhängige Verteilung.
- Digitale Plattformen ermöglichen elektronische Trinkgeldgaben, oft über QR-Codes oder mobile Links.
- Trinkgeldpools bündeln Trinkgelder und verteilen sie nach festgelegten Kriterien.
- Leistungsabhängige Verteilung kann motivierend sein, erfordert jedoch objektive Bewertungsgrundlagen.
- Arbeitgeber müssen rechtliche Rahmenbedingungen beachten, um steuerliche und arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden.
- Kommunikation der Trinkgeldmodelle an Mitarbeitende und Gäste ist entscheidend für den Erfolg.
- Trinkgeld in anderen Branchen (z. B. Friseur, Taxi, Einzelhandel, Pflege) hat unterschiedliche Regelungen.
- Arbeitgeber sollten branchenspezifische Besonderheiten und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.
- Fazit: Rechtskonforme Rahmenbedingungen schaffen, Mitarbeitende schulen, Trinkgeldannahme klar regeln.