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Heute ist der 3.06.2025

Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505281416/pflichtprogramm-fuer-zuwanderer-wer-nicht-mitmacht-verliert-geld/):
- Die Bundesregierung hat einen Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines verpflichtenden Integrationsprogramms für Zuwanderer gefasst.
- Das Programm soll ab dem ersten Tag der Ankunft gelten und umfasst Verschärfungen bei Deutschkursen für Asylberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit.
- Das Integrationsprogramm ist für drei Jahre vorgesehen und betrifft Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene.
- Inhalte des Programms: verpflichtende Deutschkurse, Nachweis der Sprachfähigkeiten, Grundregel-Kurse, Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt.
- Bei Nichtbestehen von Deutschkursen sind Pönalen oder Selbstbehalte vorgesehen.
- Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung des Programms ist noch offen.
- Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, dem Österreichischen Integrationsfonds und dem Arbeitsmarktservice (AMS).
- Wer am Integrationsprogramm nicht teilnimmt, kann mit Sanktionen rechnen, wie Kürzungen von Leistungen oder Verwaltungsstrafen.
- Während der Integrationsphase wird eine „Integrationsbeihilfe“ anstelle von Sozialhilfe gewährt.
- Der Anspruch auf volle Sozialleistungen besteht nur nach erfolgreichem Abschluss der Integrationsphase oder bei ausreichenden voll versicherten Monaten.
- Der Fokus liegt auf Sprache, Arbeitsmarktintegration und der Förderung von Frauen.
- Eine bundesweit einheitliche Sozialhilfe soll ebenfalls eingeführt werden.
- Die Regierung plant, die Integrationspolitik zu reformieren und orientiert sich an internationalen Beispielen, wie Dänemark.
- Es wird betont, dass Integration eine Verpflichtung ist und die Akzeptanz europäischer Grundwerte erwartet wird.

Source 2 (https://www.diepresse.com/19737727/regierung-plant-pflicht-integrationsprogramms-ab-tag-eins):
- Die Bundesregierung hat einen Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines verpflichtenden Integrationsprogramms für Zuwanderer gefasst.
- Das Programm soll drei Jahre dauern und gilt für:
- Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene
- Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
- Das Programm umfasst:
- Verpflichtende Deutschkurse mit Nachweis der erworbenen Fähigkeiten
- Grundregel-Kurse
- Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
- Es sind Pönalen oder Selbstbehalte vorgesehen, wenn Deutschkurse nicht bestanden werden.
- Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung des Programms ist noch offen.
- Die Umsetzung wird von mehreren Akteuren unterstützt, darunter:
- Ministerien
- Bundesländer
- Österreichischer Integrationsfonds
- Arbeitsmarktservice (AMS)
- Teilnehmer, die am Integrationsprogramm nicht teilnehmen, sollen sanktioniert werden, z.B. durch:
- Kürzung von Leistungen
- Verwaltungsstrafen
- Selbstbehalte bei Wiederholung von Deutschkursen
- Die Ministerinnen und der NEOS-Klubobmann betonen die Notwendigkeit eines gut durchdachten Ansatzes für die Reform der Sozialhilfe.

Source 3 (https://www.bpb.de/themen/migration-integration/regionalprofile/deutschland/344036/integration-und-integrationspolitik-in-deutschland/):
- Deutschland galt bis in die späten 1990er Jahre nicht als Einwanderungsland.
- Integration von Eingewanderten und ihren Nachkommen wurde lange Zeit den Wohlfahrtsverbänden und Kommunen überlassen.
- Erste Forderungen nach aktiver Integrationsförderung kamen bereits in den 1970er Jahren.
- 1979 forderte Heinz Kühn (SPD) die Anerkennung der Einwanderungssituation und Einbürgerungserleichterungen.
- Integration wurde im Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, als Aufgabe des Bundes festgeschrieben.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde mit der Integrationsförderung betraut.
- Integrationskurse, die Sprach- und Orientierungskurse umfassen, wurden eingeführt.
- Teilnahme an Integrationskursen kann von Ausländerbehörden bei mangelnden Deutschkenntnissen gefordert werden; EU-Bürger:innen sind davon ausgenommen.
- Integrationspolitik erfolgt auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene und erfordert Anstrengungen in verschiedenen Politikfeldern.
- Alle Bundesländer haben Integrationskonzepte erarbeitet; einige haben Integrationsgesetze verabschiedet.
- Integrationspolitik folgt dem Grundsatz des Förderns und Forderns.
- Eingewanderte müssen Deutschkenntnisse erwerben und die Grundwerte der Gesellschaft respektieren.
- Positive und negative Anreize wurden formuliert, um Integrationsanstrengungen zu intensivieren.
- Migrant:innen können bei besonderen Integrationsleistungen eine schnellere Einbürgerung beantragen.
- Integrationsmaßnahmen wurden ab 2015 auf Asylbewerber:innen und Geduldete ausgeweitet.
- Integration wird zunehmend auch als wirtschaftliche Notwendigkeit betrachtet.
- Es gibt eine Hierarchisierung unter Schutzsuchenden, die zu unterschiedlichen Rechten führt.
- Integration wird als interaktiver Prozess verstanden, der von allen gesellschaftlichen Akteuren gestaltet werden muss.
- 2020 hatten 26,7% der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund; bei Kindern unter fünf Jahren waren es 40,3%.
- Die Fachkommission Integrationsfähigkeit fordert eine umfassendere Definition von Integration als Teilhabe.
- Rassismus und Diskriminierung sind zentrale Themen in der Integrationsdebatte.
- Berlin hat ein Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, das strukturellen Rassismus adressiert.
- Muslime und Menschen aus muslimisch geprägten Ländern stehen im Fokus der Integrationsdebatte.
- Öffentliche Wahrnehmung von Muslim:innen ist oft negativ, verbunden mit Vorurteilen und Stereotypen.
- Antisemitismus und Diskriminierung müssen als gesamtgesellschaftliche Probleme betrachtet werden.

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Erstellt am: 2025-05-28 14:18:08

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