Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/heiraten-in-oesterreich-das-sind-die-neuen-regeln/):
- Ab 2025 dürfen in Österreich nur noch Volljährige heiraten.
- Reform verbietet Eheschließungen unter 18 Jahren vollständig.
- Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad (z.B. Cousins, Cousinen) werden untersagt.
- Neuregelung tritt im August 2025 in Kraft.
- Aktuelle Rechtslage erlaubt Jugendlichen ab 16 Jahren mit elterlicher Zustimmung und gerichtlicher Genehmigung zu heiraten.
- Genehmigungen für volljährige Partner erfolgen derzeit nahezu automatisch.
- Reform streicht Ausnahmeregelungen, die gerichtliche Genehmigungen bei elterlichem Widerspruch ersetzen.
- Wiedereinführung des Klagerechts für Staatsanwaltschaften bei fehlender Ehefähigkeit.
- Ein ähnlicher Gesetzesentwurf wurde von der Vorgängerregierung (ÖVP und Grüne) ausgearbeitet, aber nicht umgesetzt.
- Anpassung des Internationalen Privatrechtsgesetzes geplant, um ausländische Ehen nach Scharia-Recht nicht automatisch anzuerkennen.
- Künftig wird der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Österreich als Kriterium gelten, nicht die Staatsbürgerschaft.
- Reform zielt auf Kinderehen, Zwangsehen und polygame Verbindungen ab.
- Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare: österreichisches Recht soll bei nicht anerkannten Partnerschaften im Herkunftsland gelten.
- Justizministerin Anna Sporrer betont, dass Jugendliche sich auf schulische und berufliche Ausbildung konzentrieren sollten.
- Frühere Eheschließungen stehen im Zusammenhang mit Druck und Zwang, insbesondere durch familiäre Einflussnahme.
Source 2 (https://www.5min.at/5202505281348/heiraten-in-oesterreich-das-soll-sich-jetzt-aendern/):
- Österreich plant Änderungen im Ehe-Recht.
- Verbot der Ehe unter 18 Jahren wird eingeführt.
- Verbot von Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad (z.B. Cousins und Cousinen).
- Regierungsvorlage soll vor dem Sommer 2025 dem Parlament zugeleitet werden.
- Gesetz soll voraussichtlich im August 2025 in Kraft treten.
- Justizministerin Anna Sporrer betont, dass junge Menschen sich auf Ausbildung konzentrieren sollen.
- Ziel ist es, Druck und Zwang bei frühen Ehen zu verhindern.
- Derzeitige Ausnahmen für Heiratsalter (ab 16 mit elterlicher Zustimmung) sollen entfallen.
- Staatsanwaltschaft kann künftig wieder auf Nichtigkeit von Ehen bei fehlender Ehefähigkeit klagen.
- Geplantes Verbot von Ehen unter Verwandten wird eingeführt.
- Anpassung des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) zur Nicht-Anerkennung von Scharia-Ehen in Österreich.
- Künftig wird der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Österreich entscheidend sein, nicht die Staatsbürgerschaft.
- Gesetzesreform bringt Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei Adoption und Anerkennung vor Behörden.
Source 3 (https://toolbox-opferschutz.at/Zwangsheirat):
- Zwangsehe: Verbindung von zwei Personen, bei der mindestens eine nicht freiwillig zustimmt.
- Kinderehe: Verbindung, bei der mindestens eine Person unter 18 Jahren ist (Council of Europe 2005).
- Zwangsheiratsdefinition der UN: moderne Form der Sklaverei, umfasst Menschenrechtsverletzungen, Kinderrechte und geschlechtsspezifische Gewalt.
- UN fordert Beseitigung von Zwangsheirats- und Kinderehen bis 2030 (Agenda 2030 / SDGs).
- Istanbul-Konvention: Zwangsheirat als Gewalt gegen Frauen, zu kriminalisieren von Unterzeichnerstaaten (Council of Europe 2011).
- In Österreich seit 2016 in § 106a StGB als eigener Tatbestand festgelegt.
- Schätzungen 2021: 22 Millionen Menschen weltweit in Zwangsehen, davon 14,9 Millionen Frauen und Mädchen (ILO, Walk Free, IOM 2022).
- UNICEF: 650 Millionen Mädchen und Frauen weltweit vor 18 Jahren verheiratet (UNICEF 2018).
- Verbreitung von Kinderehen: West- und Zentralafrika (39 %), südliches Asien (29 %), Lateinamerika (25 %), Mittlerer Osten und Nordafrika (17 %), Osteuropa (11 %).
- UNICEF: Alle drei Sekunden wird ein minderjähriges Mädchen verheiratet.
- Studie in Österreich: 54 vermutete Fälle von Zwangsheirat bei Jugendlichen 2021 identifiziert, Schätzung von jährlich rund 200 Fällen (Haller et al. 2023).
- Zwangsheirat oft mit „Ehre“ begründet, führt zu Begriffen wie „Gewalt im Namen der Ehre“.
- Begriff „Verwandtschaftsbasierte Geschlechtergewalt“ als Ersatz für „ehrbasierte Gewalt“ entwickelt.
- Ursachen von Zwangsverheiratung: Familialismus, Patriarchat, Traditionalismus.
- Vielzahl an potenziellen Tätern (Familien- und Community-Mitglieder) üben Druck und Gewalt aus.
- Internationale Dimensionen: Druck und Gewalt von Familienmitgliedern aus dem Ausland.
- Mädchen in Österreich oft nicht ernsthaft auf Eheschließung vorbereitet, suchen Hilfe erst bei steigendem Druck und Gewalt.
- Fälle bekannt, in denen Mädchen im Herkunftsland gegen ihren Willen verheiratet werden und nicht nach Österreich zurückkehren können.
- Auch Fälle von „Importbräuten“, bei denen Frauen/Mädchen zur Heiratsvermittlung nach Österreich gebracht werden.