Kleine Zeitung

Heute ist der 4.06.2025

Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/aussenpolitik/19737695/katalanisch-baskisch-und-galicisch-keine-eu-amtssprachen):
- Spanien beantragt, Katalanisch, Baskisch und Galicisch in die Verordnung Nr. 1/1958 aufzunehmen, die die Sprachenregelung der EU regelt.
- Szlapka äußerte vor dem Treffen Zuversicht auf eine Entscheidung und eine geplante Abstimmung.
- Spanien kämpft seit rund zwei Jahren um die Anerkennung dieser Sprachen als offizielle EU-Sprachen.
- Innenpolitisch wichtig, um die Unterstützung der nach Unabhängigkeit strebenden Katalanen zu sichern.
- Österreichs Europaministerin Claudia Plakolm betont die sprachliche Vielfalt der EU, äußert jedoch rechtliche und finanzielle Bedenken.
- Schweden und andere Länder bringen Fragen zu rechtlichen und Kostenbewertungen ein.
- Schwedische Europaministerin Jessica Rosencrantz zeigt Verständnis für Spaniens Standpunkt, betont jedoch die Notwendigkeit genauerer Informationen.
- Finnischer Europaminister Joakim Strand erklärt, dass die Frage nicht reif für eine Abstimmung sei.
- Kroatische Staatssekretärin Andrea Metelko-Zgombic erwartet weitere Aufklärung von Spanien.
- EU-Kommissar Michael McGrath schätzt die zusätzlichen Kosten für die Aufnahme der drei Sprachen auf rund 132 Millionen Euro pro Jahr.
- Spanien bietet an, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
- Der polnische Vorsitz ist bereit, das Thema beim nächsten Treffen im Juni erneut zu behandeln, falls Madrid dies wünscht.
- Außenminister José Manuel Albares erklärt, dass sieben Länder den Vorschlag ablehnen, und verspricht, deren Bedenken auszuräumen.
- Bedenken in den baltischen Staaten bezüglich einer möglichen Anerkennung des Russischen als EU-Amtssprache werden geäußert.
- Insgesamt sieben EU-Staaten leisten Widerstand gegen die Anerkennung der spanischen Regionalsprachen.
- Die EU hat derzeit 24 Amtssprachen, und Bürger haben das Recht, in einer dieser Sprachen mit den EU-Institutionen zu kommunizieren.
- Der Rat der Mitgliedsländer entscheidet einstimmig über die Aufnahme neuer Sprachen.

Source 2 (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/amtssprachen-der-eu-spanien-scheitert-mit-vorstoss-110502674.html):
- Die spanische Regierung ist gescheitert, Baskisch, Galicisch und Katalanisch zu Amtssprachen der Europäischen Union zu erklären.
- Sieben Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Finnland, Kroatien, Tschechische Republik) äußerten erhebliche Bedenken, insbesondere verfassungsrechtlicher Natur.
- Eine Entscheidung konnte nur im Konsens getroffen werden; der polnische Ratsvorsitz schlug eine Vertagung vor, was angenommen wurde.
- Dies war bereits beim ersten Anlauf im Jahr 2023 der Fall.
- Eine Sprecherin der spanischen Regierung erklärte, dass man sich weiterhin für die Anerkennung einsetzen werde, um die mehrsprachige Identität Spaniens zu fördern.
- Einige Länder hätten um mehr Zeit und Informationen gebeten.
- Die linke Minderheitsregierung von Pedro Sánchez ist auf die Stimmen der Junts-Partei und anderer Nationalisten angewiesen.
- Der Sprachenvorstoß wurde als politisches Gegengeschäft betrachtet.
- Der juristische Dienst des Rates äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und ob eine Vertragsänderung erforderlich sei.
- Die Bundesregierung machte intern klar, dass sie gegen den Vorstoß stimmen werde, falls Madrid ein Votum forciere.
- Mehrere Staaten befürchteten, dass weitere Minderheiten eine Anerkennung als Amtssprache verlangen könnten.
- EU-Rechtstexte werden bereits in 24 Sprachen übersetzt.

Source 3 (https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/languages_de):
- Die EU hat 24 Amtssprachen:
- Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.

- Die Anzahl der Amtssprachen hat sich mit jedem Beitritt neuer Länder zur EU erhöht:
- 1958: Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch
- 1973: Dänisch, Englisch
- 1981: Griechisch
- 1986: Portugiesisch, Spanisch
- 1995: Finnisch, Schwedisch
- 2004: Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch
- 2007: Bulgarisch, Irisch, Rumänisch
- 2013: Kroatisch

- Mehrsprachigkeit ist ein Grundprinzip der EU mit folgenden Zielen:
- Kommunikation mit Bürgern in ihrer eigenen Sprache
- Erhalt der Sprachenvielfalt Europas
- Förderung des Sprachenlernens in Europa

- Das Prinzip der Mehrsprachigkeit ist in der Charta der Grundrechte der EU verankert:
- EU-Bürger haben das Recht, in einer der 24 Amtssprachen mit den EU-Institutionen zu korrespondieren und eine Antwort in der gleichen Sprache zu erhalten.

- Rechtsakte und deren Zusammenfassungen sind in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

- Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union werden in alle EU-Amtssprachen verdolmetscht.

- Mitglieder des Europäischen Parlaments dürfen in jeder EU-Amtssprache sprechen.

- Konferenzdolmetscher und Übersetzer sorgen dafür, dass Inhalte in allen 24 EU-Amtssprachen und gegebenenfalls in anderen Sprachen verfügbar sind.

- Die Rechtsvorschriften zum Sprachgebrauch in den EU-Institutionen wurden vom Rat einstimmig durch Verordnungen festgelegt und sind in Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert.

- Verordnung Nr. 1 legt fest, dass alle 24 EU-Amtssprachen gleichwertige Arbeitssprachen der Institutionen sind.

- Englisch bleibt auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine Amtssprache, solange es in Verordnung Nr. 1 aufgeführt ist.

- In Irland und Malta ist Englisch eine offizielle Landessprache.

- Verordnung Nr. 1 regelt, in welchen Sprachen EU-Gesetze sowie Schriftstücke zwischen den EU-Institutionen und der Öffentlichkeit oder den EU-Ländern verfasst und veröffentlicht werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-28 12:56:13

Autor:

Kleine Zeitung