Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19737647/nach-toetungsdelikt-in-wien-mordverdaechtiger-in-u-haft):
- Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 21-Jährigen wegen Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung.
- Behördensprecherin Nina Bussek informiert über die Ermittlungen.
- Auf dem Handy des Verdächtigen wurde ein Video der tödlichen Gewalttat sowie ein weiteres Video gefunden, das zeigt, wie er einen unbekannten Mann schwer verprügelt.
- Ermittlungen zur Identität des unbekannten Opfers laufen.
- Staatsanwaltschaft geht von bedingtem Tötungsvorsatz des 21-Jährigen aus.
- 27-Jähriger wurde in der Nacht auf den 15. Mai mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen auf dem Gehsteig gefunden und starb zwei Tage später im Krankenhaus.
- Tatverdächtiger wurde am vergangenen Samstag festgenommen und gestand die Tathandlungen, bestritt jedoch den Tötungsvorsatz.
- Verdächtiger fühlte sich laut eigener Aussage von dem anderen Mann bedroht und drehte sich um, um ihn gegen einen Zaun zu werfen.
- Nach dem Sturz soll er dem 27-Jährigen zahlreiche Faustschläge und Fußtritte gegen den Kopf verpasst haben.
- Teile des Gewaltexzesses wurden vom Verdächtigen mit dem Handy gefilmt.
- Obduktion ergab, dass der 27-Jährige ausschließlich Kopfverletzungen aufwies, der restliche Körper war unversehrt.
- Version des Verdächtigen in Richtung Notwehr wird von den Ermittlern als nicht plausibel angesehen.
- 27-Jähriger wohnte noch bei seiner Mutter, die ihn als introvertiert und gutmütig beschrieb.
- 21-Jähriger war bereits amtsbekannt in Zusammenhang mit zwei weiteren Gewaltverfahren, hat jedoch keine gerichtlichen Vorstrafen.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/mordversuch-mit-armbrust-und-hammer-auf-bremer-friedhof-strafbarkeit-und-verteidigungsmoeglichkeiten-241620.html):
- Prozess um Mordversuch in Bremen hat begonnen.
- Angeklagt ist ein Ehepaar.
- Staatsanwaltschaft wirft versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vor.
- Hintergrund der Tat: Streit um Sorge- und Umgangsrecht für eine dreijährige Tochter.
**Tatvorwurf und strafrechtliche Einordnung:**
- Versuchter Mord gemäß §§ 211, 22, 23 StGB:
- Mordmerkmale: niedrige Beweggründe (Sorge- und Umgangsrechtsstreit) und möglicherweise Heimtücke (arg- und wehrloses Opfer).
- Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB:
- Armbrustschuss und Hammerangriff könnten gefährliche Körperverletzung darstellen (Strafe: 6 Monate bis 10 Jahre).
- Versuchter Totschlag gemäß §§ 212, 22, 23 StGB:
- Mögliche Tötungsabsicht könnte als versuchter Totschlag gewertet werden.
- Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB:
- Bleibende Schäden des Opfers könnten eine Rolle spielen.
**Mögliche Verteidigungsstrategien:**
- Abstreiten der Tötungsabsicht:
- Nachweis, dass es um Drohung oder Verletzung ging, könnte Strafe mildern.
- Notwehr oder Notwehrüberschreitung (§ 32, § 33 StGB):
- Berufung auf vorangegangene Bedrohung durch das Opfer könnte geprüft werden.
- Mangelnde Heimtücke:
- Wenn das Opfer nicht arglos war, entfällt das Mordmerkmal Heimtücke.
**Prognose und Konsequenzen:**
- Urteil wird im April erwartet.
- Bestätigung des Mordversuchs könnte hohe Haftstrafen nach sich ziehen.
- Annahme eines minder schweren Tatbestands könnte zu geringerer Strafe führen.
Source 3 (https://www.bundeskriminalamt.at/501/start.aspx):
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst und stellt die Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich dar.
- Grundlage sind das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) und strafrechtliche Nebengesetze.
- Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.
- Die PKS dient der strategischen kriminalpolizeilichen Maßnahmenplanung.
- Langzeitentwicklungen werden zur effektiven Bekämpfung von Kriminalität herangezogen.
- Die PKS unterstützt sowohl die präventive als auch die repressive Kriminalitätsbekämpfung.
- Die PKS ist eine Anzeigenstatistik, die nur der Polizei angezeigte und an das Gericht übermittelte Straftaten erfasst.
- Dunkelfeld der Kriminalität und Ausgang der Gerichtsverfahren werden nicht erfasst.
- Einflussfaktoren auf die PKS-Zahlen sind das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen.
- Der Betrachtungszeitraum für die Kriminalitätsentwicklung ist auf zehn Jahre festgelegt.
- Die PKS wird laufend an Änderungen in der Strafgesetzgebung und gesellschaftliche Phänomene angepasst.
- Jährliche Sicherheitsberichte bieten detaillierte Informationen über die PKS und kriminalpolitische Entwicklungen.
- Sicherheitsberichte werden vom Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) erstellt und veröffentlicht.
- Der letzte Aktualisierungsstand der Informationen ist der 22. April 2025.