Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250528_OTS0075/landesraetin-teschl-hofmeister-informierte-zur-ferienbetreuung-in-niederoesterreich):
- Sommerferien in Niederösterreich beginnen am 28. Juni.
- Ferienbetreuung ist für berufstätige Eltern organisatorisch herausfordernd.
- Land Niederösterreich bietet ein umfassendes Paket für Ferienbetreuung an.
- Präsentation des Angebots in der Volksschule Statzendorf (Bezirk St. Pölten).
- Beteiligte: Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Bürgermeister Herbert Ramler, Schulleiterin Manuela Dockner.
- Ziel: Entlastung der Eltern und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Gesetzliche Schließtage in Kindergärten seit 2023 von drei auf eine Woche reduziert.
- Kostenlose institutionelle Kinderbetreuung am Vormittag auch für Kleinkinder in Tagesbetreuungseinrichtungen ausgeweitet.
- Unterstützung des Landes umfasst finanzielle Förderleistungen, pädagogische Angebote und Kreativprogramme.
- Rund 75% der Gemeinden boten im Vorjahr Ferienangebote für schulpflichtige Kinder an.
- 61 Gemeinden arbeiteten in Gemeindekooperationen zusammen.
- Ferienbetreuung fand in 308 Gemeinden direkt am Schulstandort statt.
- Durchschnittlich über 5.000 Kinder pro Woche in Ferienbetreuungsangeboten betreut.
- Förderung: 250 Euro pro Gruppe und Woche, 400 Euro bei integrativem Betreuungsangebot.
- Im vergangenen Jahr über 1,8 Millionen Euro für Ferienbetreuung ausbezahlt.
- Gemeinden können bis zu 6.500 Euro Förderung pro Schuljahr für Ferienbetreuung erhalten.
- NÖ Familienland GmbH als Kooperationspartner für Gemeinden.
- Angebote: „Business4Kids“, WIFI Kids Academy, Kinder- und Jugendunis NÖ, Sommerschule.
- NÖ Familienhotline für Informationen zu Standorten und Zeiträumen der Ferienbetreuungsangebote: 02742/9005-1-9005.
Source 2 (https://noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung.html):
- Das Land Niederösterreich unterstützt Gemeinden und Vereine bei Kinderferienbetreuungsaktionen.
- Förderung ist ab 1 Woche Kinderbetreuung möglich.
- Ferienbetreuungsaktionen können in Sommerferien sowie Semester-, Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien angeboten werden.
- Neue Förderrichtlinien gelten ab 1. Januar 2024.
- Organisatoren können Gemeinden, gemeinnützige Organisationen und gemeinnützige Vereine sein.
- Eine Betreuungsvereinbarung mit den Eltern muss abgeschlossen werden, die mindestens folgende Inhalte umfasst:
- Betreuungsbeitrag
- Betreuungszeit
- Höchstmögliche Förderung beträgt 250 Euro pro Betreuungswoche und Gruppe, maximal der nicht gedeckte finanzielle Aufwand.
- Für Kinder mit integrativem Förderbedarf kann die Förderung um maximal 150 Euro je Gruppe und Woche erhöht werden.
- Antragstellung muss bis spätestens 8 Wochen nach der durchgeführten Ferienbetreuung erfolgen.
- Kriterien für die Gewährung der Förderung: Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen.
- Träger von Horten, ganztägigen Schulformen und Tagesbetreuungseinrichtungen am selben Standort werden nicht gefördert.
- Förderung für den Ferienbetrieb in NÖ Landeskindergärten in den Ferienwochen 4 – 6 kann beantragt werden.
Source 3 (https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/553064/vereinbarkeit-von-familie-und-beruf/):
- In Deutschland gab es 2023 7,2 Millionen Mütter und 6,2 Millionen Väter im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren im Haushalt.
- 68 % der Mütter und 92 % der Väter waren 2023 erwerbstätig, ohne Unterbrechung durch Elternzeit oder Mutterschutz.
- Erwerbstätigenquote der Mütter variiert je nach Alter des jüngsten Kindes:
- 40 % bei Kindern unter 3 Jahren
- 74 % bei Kindern von 3 bis 5 Jahren
- 84 % bei Kindern von 10 bis 14 Jahren
- Väter zeigen eine konstante Erwerbsbeteiligung von 90 bis 93 %, unabhängig vom Alter der Kinder.
- Mütter in Ostdeutschland sind tendenziell häufiger erwerbstätig als Mütter in Westdeutschland:
- 48 % der Mütter im Osten mit Kindern unter 3 Jahren erwerbstätig
- 38 % der Mütter im Westen mit Kindern unter 3 Jahren erwerbstätig
- Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Müttern zwischen Ost- und Westdeutschland sind auf unterschiedliche Betreuungssituationen zurückzuführen.
- Erwerbstätigkeit beeinflusst die finanzielle Situation und den zeitlichen Rahmen für das Familienleben.
- 68 % der Ehefrauen und Lebenspartnerinnen mit Kindern unter 15 Jahren waren 2023 erwerbstätig, 66 % der alleinerziehenden Mütter.
- Vollzeitbeschäftigung:
- 27 % der Ehefrauen
- 37 % der alleinerziehenden Mütter
- 37 % der Lebenspartnerinnen
- Väter sind häufiger erwerbstätig und arbeiten öfter in Vollzeit:
- 92 % der Ehemänner
- 91 % der Lebenspartner
- 86 % der alleinerziehenden Väter
- Bei gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren mit Kindern unter 15 Jahren arbeiteten 69 % der Väter in Vollzeit und die Mütter in Teilzeit.
- 24 % der Ehepaare hatten beide Elternteile in Vollzeit beschäftigt, bei Lebensgemeinschaften waren es 33 %.
- Bei Paarfamilien ohne Einwanderungsgeschichte waren 77 % der Eltern erwerbstätig, bei Paarfamilien mit Einwanderungsgeschichte nur 50 %.
- Höhere Erwerbsbeteiligung des Vaters in Paarfamilien mit Einwanderungsgeschichte (37 %) im Vergleich zu Paarfamilien ohne (19 %).
- 10 % der Paare mit Einwanderungsgeschichte waren nicht erwerbstätig, im Vergleich zu 2 % bei Paaren ohne Einwanderungsgeschichte.