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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/passantin-39-reisst-fluechtenden-dieb-vom-rad/635115263):
- 55-jähriger mutmaßlicher Täter in Steyr.
- Verdacht auf Einbruch in Opferstöcke und Diebstahl einer Geldbörse.
- Am Dienstag, 17.05 Uhr, versuchte die Polizei, den Mann in der Engen Gasse anzuhalten.
- Der Mann flüchtete auf einem Fahrrad.
- Eine 39-Jährige stellte sich ihm in den Weg und zog ihn vom Fahrrad.
- Der Verdächtige soll außerdem Urkunden unterdrückt haben.
- Der Mann hat nicht gestanden und wird angezeigt.

Source 2 (https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-urkundendelikte-aufbau-und-probleme/):
- Thema: Übersicht zu Urkundendelikten und deren Problemkreisen
- Urkundendelikte sind häufig Prüfungsstoff im Jurastudium
- Wichtige Paragrafen: § 267 I StGB (Urkundenfälschung), §§ 263, 268 StGB, §§ 201 ff StGB
- I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt: „Urkunde“
- Definition: verkörperte Gedankenerklärung
- Abgrenzung zu Beweiszeichen/Kennzeichen
- Beispiele für Kennzeichen: Warenkennzeichen, Garderobennummern
- Beweiszeichen: auch durch Zeichen oder Symbole verkörperte Gedankenerklärungen
- Gesamturkunden und zusammengesetzte Urkunden: Definition und Beispiele
b) Beweisfunktion: Urkunden müssen zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet sein
- Unterscheidung zwischen Absichtsurkunden und Zufallsurkunden
- Vordrucke und Entwürfe haben keine Beweisbestimmung
c) Ausstellererkennung: Urkunde muss den Aussteller erkennen lassen
- Durchschriften sind Urkunden, Abschriften nicht
- Fotokopien: unterschiedliche Auffassungen zur Urkundenqualität
2. Tathandlung
a) Herstellung einer unechten Urkunde
- Identitätstäuschung über den Aussteller
- Abgrenzung zur schriftlichen Lüge
b) Verfälschung einer echten Urkunde
- Veränderung der Beweisrichtung und des Inhalts
- Abgrenzung zur Urkundenunterdrückung
c) Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde
- Zugang zur Urkunde für den Getäuschten
3. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr
- II. Rechtswidrigkeit
- III. Schuld
- IV. Besonders schwerer Fall: § 267 III StGB
- V. Qualifikation: § 267 IV StGB
- VI. Konkurrenzen
- § 274 StGB: Urkundenunterdrückung
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt: echte Urkunde oder technische Aufzeichnung
b) Tathandlung: Vernichten, Beschädigen, Unterdrücken
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen
- § 268 StGB: Fälschung technischer Aufzeichnungen
1. Schutzgut: Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs
2. Tatbestandsmerkmale: selbständige Informationsgewinnung, Darstellung der Information, Erkennbarkeit
- Hinweise zur Prüfung: Berücksichtigung aller relevanten Delikte, insbesondere § 267, § 274 und § 268 StGB

Source 3 (https://www.bundeskriminalamt.at/501/start.aspx):
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst und stellt die Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich dar.
- Grundlage sind das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) und strafrechtliche Nebengesetze.
- Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.
- Die PKS dient der strategischen kriminalpolizeilichen Maßnahmenplanung.
- Langzeitentwicklungen werden zur effektiven Bekämpfung von Kriminalität herangezogen.
- Die PKS unterstützt sowohl die präventive als auch die repressive Kriminalitätsbekämpfung.
- Die PKS ist eine Anzeigenstatistik, die nur der Polizei angezeigte und an das Gericht übermittelte Straftaten erfasst.
- Dunkelfeld der Kriminalität und Ausgang der Gerichtsverfahren werden nicht erfasst.
- Einflussfaktoren auf die PKS-Zahlen sind das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen.
- Der Betrachtungszeitraum für die Kriminalitätsentwicklung ist auf zehn Jahre festgelegt.
- Die PKS wird laufend an Änderungen in der Strafgesetzgebung und gesellschaftliche Phänomene angepasst.
- Jährliche Sicherheitsberichte bieten detaillierte Informationen über die PKS und kriminalpolitische Entwicklungen.
- Sicherheitsberichte werden vom Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) erstellt und veröffentlicht.
- Der letzte Aktualisierungsstand der Informationen ist der 22. April 2025.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-28 08:44:07

Autor:

OE24