Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3797620):
- Italienische Richter haben das Verbot von Remote-Check-Ins für Kurzzeitvermietungen aufgehoben.
- Das Verbot wurde im November 2022 vom italienischen Innenministerium erlassen.
- Schlüsselkästen, die einen kontaktlosen Check-in ermöglichen, wurden als Sicherheitsrisiko eingestuft.
- Nach dem Verbot verstärkten Städte wie Florenz und Rom die Entfernung von Schlüsselkästen.
- Das Verwaltungsgericht von Latium erklärte die Richtlinie für nichtig.
- Marco Celani, Leiter des Verbands der Kurzzeitvermieter (AIGAB), begrüßte das Urteil und strebt die Anerkennung von Remote-Check-in-Technologien an.
- Das Innenministerium wartet auf die Urteilsbegründung, bevor es über eine mögliche Berufung entscheidet.
- Schlüsselkästen sind ein Symbol für den Boom von Kurzzeitvermietungen in Kunststädten wie Venedig, Florenz, Rom und Neapel.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19735917/schluesselkasten-verbot-fuer-ferienwohnungen-in-italien-aufgehoben):
- Das italienische Innenministerium hatte Schlüsselkasten für Remote-Check-ins in Kurzzeitvermietungen verboten.
- Begründung des Verbots: Sicherheitsrisiko durch fehlenden persönlichen Kontakt zwischen Gast und Mieter.
- Das Verbot wurde im November 2022 erlassen.
- Kunststädte wie Florenz und Rom haben nach dem Verbot Maßnahmen zur Entfernung der Schlüsselkästen verstärkt.
- Ein Gericht in Latium hat das Verbot nun aufgehoben und die Richtlinie für nichtig erklärt.
- Marco Celani, Leiter des Verbands der Kurzzeitvermieter (AIGAB), begrüßte das Urteil und führt Gespräche mit der Regierung zur Anerkennung von Remote-Check-in-Technologien.
- Das Innenministerium wartet auf die Urteilsbegründung, bevor es über eine mögliche Berufung bei einem höheren Verwaltungsgericht entscheidet.
- Schlüsselkästen sind ein Symbol für den Boom von Kurzzeitvermietungen in Städten wie Venedig, Florenz, Rom und Neapel.
- Mehrere Verbände wurden gegründet, um die Schlüsselkästen zu entfernen oder zu verbieten.
Source 3 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/06/08-neue-eu-regeln-kurzzeitige-vermietung.html):
- Kurzzeit-Miete möblierter Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb, Booking.com, Expedia Group und TripAdvisor wächst in der EU.
- Fast ein Viertel der Beherbergungen in der EU erfolgt mittlerweile über Kurzzeitvermietungen.
- Reisende bevorzugen Privatwohnungen im Stadtzentrum gegenüber Hotelzimmern.
- Kurzzeitvermietungen bieten Gastgebenden eine Einnahmequelle und unterstützen die lokale Wirtschaft.
- Zunehmende Kurzzeitvermietungen führen zu einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Einheimische.
- Städte in der EU regulieren Kurzzeitvermietungen, um Wohnraum und Lebensbedingungen zu schützen.
- In Deutschland gibt es Gesetze zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum.
- Der Europäische Gerichtshof entschied 2020, dass Maßnahmen gegen Wohnraummangel im Allgemeininteresse sind.
- Laut einer Studie des Deutschen Ferienhausverbands finden jährlich 307 Millionen Übernachtungen in Ferienunterkünften in Deutschland statt.
- Der Marktanteil der Ferienhäuser und -wohnungen beträgt 44 % aller touristischen Übernachtungen in Deutschland.
- Der Umsatz des deutschen Ferienhausmarktes betrug 2022 7,3 Milliarden Euro.
- Die EU-Kommission schätzt, dass Kurzzeitvermietungen 25 % der Beherbergungen in der EU ausmachen.
- Im dritten Quartal 2023 wurden 309,4 Millionen Nächte über große Online-Plattformen gebucht, ein Anstieg von 13,4 % im Vergleich zu 2022.
- Im Mai 2024 trat die Verordnung (EU) 2024/1028 in Kraft, die eine digitale Infrastruktur für Kurzzeitvermietungen vorsieht.
- Die Verordnung ermöglicht den Austausch von Daten zu Kurzzeitvermietungen und die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Angeboten.
- Eine einheitliche digitale Zugangsstelle wird eingerichtet, um den Behörden den Zugriff auf Buchungsdaten zu ermöglichen.
- Die Verordnung wurde im Februar 2024 vom Europäischen Parlament und im März 2024 vom Rat der EU angenommen.
- Die Verordnung ermöglicht es Mitgliedstaaten, lokale Bedürfnisse bei der Regulierung zu berücksichtigen.
- Die Umsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
- In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als digitale Zugangsstelle in Betracht gezogen.