Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505280655/sturz-ohne-helm-e-scooter-fahrer-kracht-in-einparkendes-auto/):
- Unfallereignis am 27. Mai 2025, gegen 10:46 Uhr in Salzburg.
- E-Scooter-Fahrer: 38 Jahre alt, aus Salzburg.
- E-Scooter fuhr auf dem Mehrzweckstreifen der Gabelsbergerstraße in Richtung Sterneckstraße.
- Pkw-Fahrer: 55 Jahre alt, aus Oberösterreich, wollte in eine Parklücke einparken.
- Kollision zwischen E-Scooter und Beifahrerseite des Pkw während des Einparkens.
- E-Scooter-Fahrer stürzte und verletzte sich am rechten Arm.
- Verletzter wurde mit Rettung und Notarzt an der Unfallstelle erstversorgt.
- Transport ins UKH Salzburg zur weiteren ärztlichen Behandlung.
- Alkomattest bei beiden Beteiligten verlief negativ.
- E-Scooter-Fahrer trug keinen Radhelm zum Unfallzeitpunkt.
Source 2 (https://www.sifa-sibe.de/sicherheit/verkehrssicherheit/risiken-bei-e-scooter/):
- E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
- Erste Erfahrungen zeigen, dass Risiken oft unterschätzt werden; es gibt bereits zahlreiche Unfallmeldungen.
- Am 28. September 2019 stürzten zwei junge Frauen in Frankfurt mit einem E-Scooter; die 20-jährige Fahrerin verletzte sich schwer, die 21-jährige Beifahrerin erlitt einen Schock.
- Die Polizei vermutet, dass die Fahrerin alkoholisiert war; die genaue Unfallursache wird ermittelt.
- Fahren auf einem E-Scooter zu zweit und unter Alkoholeinfluss verstößt gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
- Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung holte die Münchener Polizei täglich rund 20 betrunkene E-Scooter-Fahrer ab.
- Viele privat angeschaffte E-Scooter entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben; eine Einzelzulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist erforderlich.
- E-Scooter müssen versichert sein, um im öffentlichen Raum genutzt werden zu dürfen.
- In Berlin gab es seit der Zulassung 74 Unfälle mit 60 Verletzten (Stand: 26. September 2019).
- Hauptunfallursachen: alkoholisiertes Fahren, Fahren auf dem Gehweg, Fahren zu zweit.
- E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge; die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
- E-Scooter dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen (Brems- und Lichtsystem, Warnklingel).
- Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter nutzen; keine Führerscheinpflicht, aber ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer unter 21 Jahren.
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen gefahren werden; Gehwege sind tabu.
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) thematisiert Verkehrssicherheit im Rahmen der Präventionskampagne "kommmitmensch".
- Bußgelder: 15-30 Euro für Gehwegbefahren, 70 Euro für Fahren ohne Betriebserlaubnis, 40 Euro für fehlende Versicherung.
- Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat einen Flyer zur Aufklärung über E-Scooter erstellt, der die Hauptunfallursachen behandelt.
- Sicherheitstipps der DGUV: Fahren hintereinander, weit rechts auf der Fahrbahn, rechtzeitige Ankündigung von Fahrbahnwechseln, keine Personen- oder Anhängertransporte.
- Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ebenso reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht.
Source 3 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_N037_462.html):
- Im Jahr 2023 stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden um 14,1 % auf 9.425 Unfälle (2022: 8.260 Unfälle).
- Die Zahl der Todesopfer verdoppelte sich von 11 auf 22.
- Häufigste Unfallursachen: falsche Fahrbahnnutzung (19,4 %) und Alkoholeinfluss (15,1 %).
- 83,0 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter 21 der 22 Todesopfer.
- 1.220 Menschen wurden schwer verletzt, 8.911 leicht verletzt.
- 41,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 80,4 % waren jünger als 45 Jahre.
- Nur 3,4 % der verunglückten E-Scooter-Nutzenden waren 65 Jahre oder älter.
- 60 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten (59,8 % in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern).
- 36,4 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden fanden in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnern statt.
- 33,8 % der Unfälle waren Alleinunfälle, 12 der 21 Getöteten starben bei Alleinunfällen.
- 3.930 Unfälle betrafen Zusammenstöße mit Pkw, bei denen 48,0 % der E-Scooter-Nutzenden verletzt wurden.
- E-Scooter waren an 3,2 % der insgesamt 291.890 Unfälle mit Personenschaden beteiligt (2022: 2,9 %).
- Im Vergleich dazu waren Fahrradfahrer an 94.468 Unfällen beteiligt (32,4 % aller Unfälle mit Personenschaden).
- E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen und versicherungspflichtig.
- Nutzer müssen, wenn vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen; Gehwege sind verboten.
- Mindestalter für E-Scooter-Fahrer ist 14 Jahre; 0,5-Promille-Grenze für Alkohol gilt, unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen keinen Alkohol konsumieren.