Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/businesslive/reparaturbonus-gestoppt-hier-gibt-s-trotzdem-noch-100-euro-extra/635103756):
- Die österreichische Regierung plant, die Förderung des Reparaturbonus mit neuen Kriterien und Budget im Laufe des Jahres fortzusetzen.
- Der Reparaturbonus, der bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektrogeräten und Fahrrädern bot, wurde sofort gestoppt.
- Grund für den Stopp ist die hohe Nachfrage, die das vorgesehene Fördervolumen aufgebraucht hat.
- Neue Anträge für den Reparaturbonus sind derzeit nicht möglich.
- Bereits ausgestellte Bons sind noch drei Wochen gültig und können bei Partnerbetrieben eingelöst werden.
- Seit Beginn der Aktion im Jahr 2022 wurden rund 1,7 Millionen Reparaturboni genutzt, hauptsächlich für Smartphones, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen.
- Ab September 2024 konnten auch Fahrradreparaturen gefördert werden, was die Nachfrage zusätzlich erhöhte.
- Viele Werkstätten berichten von starkem Andrang und längeren Wartezeiten.
- Der Wiener Reparaturbonus von bis zu 100 Euro bleibt unabhängig vom bundesweiten Bonus verfügbar.
- Der Wiener Reparaturbonus kann seit April 2025 erneut beantragt werden und steht allen in Wien lebenden Personen offen.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- Der Reparaturbonus ist derzeit ausgesetzt; keine neuen Reparaturbons können erstellt werden.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist für dieses Jahr geplant.
- Der Reparaturbonus fördert die Reparatur, den Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Fahrrädern.
- Finanzierung erfolgt durch den Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst 130 Millionen Euro bis 2026 sowie 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
- Privatpersonen in Österreich können seit April 2022 einen Reparaturbon beantragen.
- Ab September 2024 kann der Reparaturbon auch für Fahrräder genutzt werden.
- Geförderte Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Smartphones).
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten sind ebenfalls förderfähig.
- Die E-Geräte oder Fahrräder müssen im Eigentum der antragstellenden Person sein.
- Ausgeschlossen sind Reparaturen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. Versicherungen).
- Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge.
- Der gesamte Rechnungsbetrag muss beim Partnerbetrieb beglichen werden; die Förderung wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
- Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl der eingelösten Bons pro Person oder Haushalt.
- Weitere Informationen sind auf der Website "reparaturbonus.at" verfügbar.
Source 3 (https://www.bmimi.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/abfallvermeidung/reparatur/reparatur.html):
- Förderung von Reparaturen trägt zur Ressourcenschonung und Klimaschutz bei.
- Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) veröffentlicht.
- Viele Produkte, insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte sowie Kleidung, werden zunehmend kürzer genutzt.
- Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung neuer Produkte verursachen erhebliche Umweltbelastungen.
- Schneller Abbau begrenzt verfügbarer Ressourcen und steigendes Abfallaufkommen.
- Instandhaltung, Reparatur und Wiederverwendung sind Schlüsselbereiche für nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
- WIFO-Studie untersucht fiskalische Maßnahmen zur Förderung des Reparatursektors in Österreich.
- Vier Hauptmaßnahmen im Fokus:
1. Senkung der Mehrwertsteuer von 20% auf 10% für Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltsgeräten.
2. Bundesweite direkte Förderung der Konsumenten durch Reparaturschecks.
3. Indirekte Förderung durch Absetzbarkeit der Reparaturkosten von der Einkommensteuer.
4. Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen aller Gebrauchsgüter, insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte (aktuell nicht umsetzbar aufgrund der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie).
- Bericht zeigt, dass fiskalische Instrumente zur Stimulierung von Reparaturen, insbesondere bei Elektro- und Elektronikgeräten, beitragen könnten.
- Studie trägt den Titel „Effekte eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Reparaturdienstleistungen“.