Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www2.oekonews.at/umweltvertraeglichkeitspruefung-zum-bau-von-smr-atomkraftwerk-in-tu-imice-bei-chomutov-tschechien-startet+2400+1227108):
- Der Kreisverband Erzgebirge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ruft Bürger im Erzgebirgskreis zur Stellungnahme zum geplanten Bau eines SMR-Atomkraftwerks in Tušimice, Tschechien, auf.
- Das Projekt umfasst den Bau von drei Atomkraftwerksblöcken mit je 470 MW.
- Konzipiert von Rolls-Royce SMR, umgesetzt vom Betreiber ČEZ.
- Geplante Errichtung der ersten Anlage zwischen 2034 und 2038.
- Betroffene Personen in Deutschland, Tschechien und Österreich können bis zum 13.06.2025 ihre Meinungen beim tschechischen Umweltministerium einbringen.
- Bürgerbeteiligung soll eine transparente Bewertung der Umweltauswirkungen und Sicherheitsrisiken ermöglichen.
- Sprecher Ruben Ramirez Cutino kritisiert die SMR-Technologie als unausgereift und hebt das Unfallrisiko sowie die langfristigen Folgen hervor.
- Erneuerbare Energien werden als kostengünstigere und schnellere Alternative im Energiemix genannt.
- Sprecherin Heike Schoen warnt vor Sicherheitsrisiken durch die dezentrale Verteilung von Atomkraftwerken und der fehlenden Lösung für die Entsorgung von abgebranntem Brennmaterial.
- Der Grünen-Kreisverband appelliert an die Bürger, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen, um Risiken umfassend zu prüfen und nachhaltige Energiepolitik zu fördern.
Source 2 (https://www.bmuv.de/meldung/grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zum-neubau-eines-akw-mit-smr-in-tusimice-tschechien):
- Das BMUKN erhielt am 7. Mai 2025 eine offizielle Notifizierung über eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Tschechien.
- Die Notifizierung erfolgte gemäß Artikel 3 der Espoo-Konvention.
- Es handelt sich um den geplanten Bau und Betrieb eines neuen Atomkraftwerks mit einem kleinen modularen Reaktor (Small Modular Reactor, SMR) auf dem Gelände des bestehenden Kohlekraftwerks Tušimice, das 17 km von der Grenze zu Deutschland entfernt liegt.
- Das Verfahren befindet sich in der Scoping-Phase (Vorverfahren).
- Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen können bis zum 13. Juni 2025 abgegeben werden.
- Stellungnahmen sind per E-Mail oder Post an das Umweltministerium der Tschechischen Republik zu richten.
- Weitere Informationen sind in der Notifizierung und den verlinkten Dokumenten "Neue Kernkraftanlage_SMR_Tusmice" sowie den Anhängen 1-3 (Lage des Vorhabens, Natura-2000-Bewertung, Stellungnahme der Naturschutzbehörde) zu finden.
- Das BMUKN hat die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.
- Die Veröffentlichung der Informationen erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Source 3 (https://www.bmuv.de/meldung/grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zu-dem-vorhaben-neue-smr-kernkraftanlage-am-standort-temelin):
- Das BMUV erhielt am 20. November 2024 eine offizielle Notifizierung aus der Tschechischen Republik.
- Betreff: Anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín".
- Die geplante Anlage hat eine elektrische Nettoleistung von bis zu 500 MWe und besteht aus ein oder zwei Reaktoren.
- Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob Deutschland an dem UVP-Verfahren teilnehmen möchte.
- Bis zum 19. Dezember 2024 können Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens und zum Untersuchungsrahmen abgegeben werden.
- Tschechisches Recht erlaubt eine Fristverlängerung für Stellungnahmen um bis zu 30 Tage auf Antrag eines betroffenen Staates.
- Das BMUV hat die zuständigen Landesministerien über die geplante UVP informiert und deren Beteiligungsinteresse erfragt.
- Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beteiligen sich an dem Verfahren.
- Bayern übernimmt die Federführung in diesem Verfahren.
- Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz verfügbar.