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Heute ist der 30.05.2025

Datum: 30.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0156/fpoe-vermisst-bereitschaft-der-bundesregierung-zum-sparen-bei-sich-selbst):
- Die Freiheitlichen (FPÖ) stellten eine Dringliche Anfrage an Finanzminister Markus Marterbauer im Bundesrat.
- Kritik an den geplanten Budgetsanierungsmaßnahmen der Bundesregierung.
- Vorwurf, dass die Regierung Steuergeld ins Ausland transferiert, z.B. zur Unterstützung der Ukraine.
- FPÖ bemängelt, dass die Regierung nicht in eigenen Ministerien spart.
- Einsparungen sollen bei Familien- und Pensionsleistungen, öffentlicher Sicherheit, Gesundheits- und Sozialsystem erfolgen.
- FPÖ bezeichnet die aktuelle Regierung als "teuerste Bundesregierung aller Zeiten".
- Kritik an der "Politik der Doppelstandards" und Prioritätenverschiebung.
- FPÖ fordert Auskunft über Sparziele und deren Kontrolle in den Ministerien.
- Finanzminister Marterbauer bezeichnet das Budget als faktenbasiert und notwendig zur Sanierung der Staatsfinanzen.
- Er betont, dass Familienleistungen nicht gekürzt, sondern nicht erhöht werden.
- Marterbauer sieht kein Problem in einem möglichen EU-Defizitverfahren.
- ÖVP-Bundesrat Matthias Zauner spricht von Herausforderungen und Fehlern in der Vergangenheit, betont aber die Maßnahmen der Bundesregierung.
- SPÖ-Bundesrat Manfred Mertel fordert Vertrauen in die Budgetmaßnahmen zur Sicherung des Gesundheits- und Sozialsystems.
- Grüne kritisieren den Rückschritt beim Klimaschutz und warnen vor hohen Kosten.
- NEOS-Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik lobt das Budget als ausgewogen zwischen Sparen und Investitionen in die Zukunft.

Source 2 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/stabilitaets-und-wachstumspakt-eu-schuldenregeln-100.html):
- Der Ministerrat der EU hat am 29. April 2024 eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen.
- Die Reform folgt der Zustimmung des EU-Parlaments in der Vorwoche.
- Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 1997 im Vertrag von Amsterdam festgelegt.
- Der Pakt legt Obergrenzen für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der EU-Mitgliedstaaten fest.
- Defizitquote über drei Prozent des BIP führt zu Sanktionen und möglichen Defizitverfahren.
- Schuldenstand darf nicht höher als 60 Prozent des BIP sein.
- Strafverfahren waren während der Corona-Krise und aufgrund des Ukraine-Konflikts ausgesetzt.
- Die Reform soll die bisherigen Regeln, die als zu kompliziert und streng gelten, anpassen.
- Die individuelle Lage der Mitgliedstaaten wird künftig stärker berücksichtigt.
- EU-Kommission kann bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen Zinsanstiege einbeziehen.
- Glaubhafte Reform- und Investitionspläne können zu verlängerten Fristen für Schuldenverringerung führen.
- Hoch verschuldete Länder (über 90% Schuldenstand) müssen Schuldenquote jährlich um 1% senken, Länder mit 60-90% um 0,5%.
- Kritiker warnen, dass die neuen Regeln notwendige Investitionen in Klimaschutz und soziale Bereiche behindern könnten.
- Eine Analyse ergab, dass ab 2027 nur Dänemark, Schweden und Irland sich notwendige Ausgaben leisten könnten.
- Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht die Reform positiv für die finanzpolitische Stabilität Deutschlands.
- Die EVP-Fraktion im Europaparlament unterstützt die Reform.
- Die neuen Vorschriften müssen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten (voraussichtlich Anfang Mai 2024).
- Ab Frühjahr 2024 sollen die Defizitverfahren wieder eröffnet werden, voraussichtlich unter den neuen Regeln.

Source 3 (https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/budget/how-eu-budget-spent_de):
- Der EU-Haushalt ist ein zentrales Instrument zur Bewältigung aktueller Herausforderungen in der EU.
- Er sichert die demokratische, friedliche, wohlhabende und wettbewerbsfähige Entwicklung der EU.
- Der Haushalt finanziert große Projekte, die von den meisten EU-Ländern allein nicht getragen werden können.
- Die EU verabschiedet mehrjährige Finanzrahmen (MFR), die Ausgabenprioritäten und -plafonds für mehrere Jahre festlegen.
- Der aktuelle MFR gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027.
- Jährlich wird ein Haushaltsplan verhandelt, der Ausgaben und Einnahmen für das Haushaltsjahr innerhalb der MFR-Grenzen festlegt.
- Die Kommission legt den Entwurf des Haushaltsplans vor, der im Europäischen Parlament und Rat verhandelt wird.
- Die Kommission verwaltet die Mittel, mehr als die Hälfte gemeinsam mit nationalen Regierungen.
- Jedes Jahr bewertet das Europäische Parlament die Ausführung des Vorjahreshaushalts und entscheidet über die „Entlastung“ der Kommission.
- EU-Mittel werden verwendet für:
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Verbesserung von Gesundheits-, Bildungs-, Verkehrs- und Energieinfrastruktur
- Verbesserung der Grenzsicherheit
- Bekämpfung des Klimawandels
- Förderung des digitalen Wandels
- Der Haushalt 2021-2027 beläuft sich zusammen mit dem Aufbaufonds NextGenerationEU auf rund 2 Billionen EUR.
- Der EU-Haushalt ist in sieben Ausgabenbereiche gegliedert:
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4. Migration und Grenzmanagement
5. Sicherheit und Verteidigung
6. Nachbarschaft und die Welt
7. Europäische öffentliche Verwaltung
- Die Haushaltsmittel für 2025 sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern und Klimaziele unterstützen.
- Mittel werden auch zur Unterstützung der Ukraine, Förderung kritischer Technologien und zur Steuerung von Migration eingesetzt.
- Verwaltung des Haushalts 2021-2027:
- 56% des Haushalts werden gemeinsam von nationalen Behörden und der Kommission verwaltet (geteilte Mittelverwaltung).
- 37% werden von der Kommission und ihren Agenturen direkt verwaltet (direkte Mittelverwaltung).
- 7% werden von internationalen Organisationen und Nicht-EU-Ländern verwaltet (indirekte Mittelverwaltung).
- Bei NextGenerationEU werden 90% der Mittel über die Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt (648 Mrd. EUR).
- Die Kommission trägt die endgültige Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans.
- Der jährliche EU-Haushalt unterliegt internen und externen Prüfungen durch verschiedene Institutionen.
- Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung kann Untersuchungen zur betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln einleiten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 20:55:11

Autor:

OTS