Heute ist der 30.05.2025
Datum: 30.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505271842/sperre-auf-a4-a22-zwei-wichtige-auffahrten-ab-mittwoch-dicht/):
- Veröffentlichung: 27. Mai 2025, 18:42
- Bauarbeiten an den Anschlussstellen Simmeringer Haide (A4) und Stockerau Ost (A22) führen zu mehrtägigen Sperren.
- Sanierung der Anschlussstelle Simmeringer Haide auf der A4 Ostautobahn:
- Beginn: Mittwoch, 28. Mai, ab 22 Uhr
- Auffahrt in Fahrtrichtung Wien gesperrt
- Verkehr auf der Hauptfahrbahn Richtung Wien einspurig
- Keine Einschränkungen in Richtung Ungarn
- Geplantes Ende der Arbeiten: Samstag, 31. Mai, um 13 Uhr
- Sanierung der Anschlussstelle Stockerau Ost auf der A22 Donauufer Autobahn:
- Zeitraum: Mittwoch, 28. Mai, ab 20 Uhr bis Montag, 2. Juni, um 5 Uhr
- Zufahrt komplett gesperrt, einschließlich Rampen und angrenzenden Kreisverkehren
- Teile der Landesstraße werden ebenfalls saniert
- Beschilderte Umleitung über Spillern und Begleitwege eingerichtet
- Zusammenarbeit zwischen ASFINAG und Land Niederösterreich zur Bündelung der Maßnahmen
- Zugang zu Geschäften südlich der Autobahn bleibt möglich
- Fuß- und Radwege im betroffenen Bereich bleiben offen
- Ersatzzeitraum für Arbeiten bei Wetterverzögerungen: 19. bis 23. Juni
Source 2 (https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/stadt-linz-leitet-strafverfahren-gegen-asfinag-ein;art66,3849949):
- Ökologische Bauaufsicht führt Begehung der Autobahn-Baustelle in Urfahr durch.
- Mängel festgestellt: Verschmutzungen des Katzbaches und Rodungen durch ASFINAG.
- Trübungen im Bachwasser festgestellt.
- ASFINAG hat keine wasserrechtliche Bewilligung für Ableitungen in den Katzbach.
- Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) äußert, dass dies nicht dem natur- und wasserrechtlichen Konsens entspricht.
- Teilbaueinstellung und Verwaltungsstrafverfahren wurden aufgrund der Verstöße eingeleitet.
- Gesamtbaustelle nicht beeinträchtigt, jedoch verstärkte Kontrolle rund um den Halbanschluss A7 Dornach angekündigt.
- ASFINAG-Pressesprecher Christoph Pollinger bedauert Fehler bei Rodungen, betont jedoch, dass betroffene Flächen nur "wenige Quadratmeter" ausmachen.
- ASFINAG plant Aufforstung mit doppelt so hohem Baumbestand für den gesamten Baustellenbereich.
- ASFINAG wird versuchen nachzuweisen, dass die Trübung des Katzbaches nicht hauptsächlich durch die Baumaßnahmen verursacht wurde.
Source 3 (https://www.haufe.de/id/beitrag/verkehrssicherungspflichten-bei-bauvorhaben-3-verkehrssicherungspflichtige-auf-baustellen-HI9054972.html):
- Verkehrssicherungspflicht betrifft Personen mit rechtlicher oder tatsächlicher Herrschaft über gefährliche Sachen.
- Pflichten können durch Gesetze oder Verordnungen bestimmten Normadressaten zugeordnet werden.
- Eine Person kann mehrere Verantwortlichkeiten haben (z.B. Bauherr, Unternehmer, Planer).
- Bauherr hat primäre Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen.
- Bauherr muss sicherstellen, dass Bauvorhaben sicher und schadensfrei realisiert wird.
- Bauherr kann Verkehrssicherungspflichten delegieren, bleibt jedoch verantwortlich für Auswahl und Überwachung der Beauftragten.
- Bauherr muss erkennbare Mängel abstellen und darf sich nicht "blind" stellen.
- Anforderungen an Bauherr hängen von Einzelfall und Vorkenntnissen ab.
- Bauherr bleibt in primärer Haftung, wenn er selbst am Objekt arbeitet oder Baustellenkoordination übernimmt.
- Bauunternehmer ist primär für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich.
- Bauunternehmer hat Fürsorge- und Unternehmerpflichten für eigenes Personal.
- Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers umfassen Einweisung von Mitarbeitern, klare Absprachen und Schutz von Passanten.
- Architekt muss für Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs einstehen und darf keine Planungsfehler machen.
- Architekt ist verantwortlich für Übereinstimmung seiner Ausführungsunterlagen mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Haftung des Architekten ist geringer, wenn er lediglich planend tätig ist.