Heute ist der 14.12.2025
Datum: 14.12.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/wiener-galerist-ernst-hilger-mit-75-jahren-verstorben/9434003):
- Ernst Hilger, bedeutender Wiener Galerist und Kunsthändler, ist am Montagabend im Alter von 75 Jahren verstorben.
- Geboren am 28. Februar 1950 in Wien.
- Studierte ab 1968 Betriebswirtschaftslehre.
- Gründung seiner ersten Galerie vor über 50 Jahren; ursprünglich wollte er Sänger oder Dichter werden.
- Erste Galerie: 1971 in Salzburg (Galerie Academia), gefolgt von der Galerie Spectrum in Wien 1972.
- 1976 gründete er seine eigene Galerie, in der seitdem über 500 Ausstellungen stattfanden.
- Weitere Standorte: hilger contemporary (seit 2003), HilgerBROTKunsthalle (seit 2009), HilgerNEXT (seit 2013).
- Hatte auch Dependancen in Frankfurt und Paris.
- War Präsident der Vereinigung der österreichischen Galerien und Beiratsmitglied der Art Basel.
- Von 2002 bis 2007 Präsident des europäischen Galeristenverbandes.
- Letzte Jahre: Keine offiziellen Funktionen mehr, äußerte sich positiv über diese Entscheidung.
- Beurteilte die Lage am Kunstmarkt als schwierig, mit Verweis auf die politische Weltlage.
- Träger des Professorentitels seit 2000 und des Goldenen Ehrenzeichens der Stadt Wien seit 2008.
- Schenkte rund 500 Arbeiten aus seiner Kunstsammlung dem MUSA.
- 2018 war eine Auswahl seiner Sammlung im Museum Angerlehner in Oberösterreich zu sehen.
Source 3 (https://www.diegalerien.at/index.php/wir-ueber-uns):
- Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen sein.
- Voraussetzungen für ordentliche Mitglieder:
1. Ordentlicher Wohn- oder Firmensitz in Österreich.
2. Österreichische Gewerbeberechtigung.
3. Ständige Galerietätigkeit von über drei Jahren vor der Bewerbung.
- Im Aufnahmeantrag sind zwei Bürgen anzugeben, die ordentliche Mitglieder des Verbandes sind.
- Bürgen müssen schriftlich ihre Empfehlung an den Vorstand senden.
- Ständige Galerietätigkeit umfasst:
- Kunsthandel und dauerhafte Propagierung aktueller Kunst des 20. Jahrhunderts.
- Dokumentation durch Ausstellungstätigkeit, Einladungen, Plakate und Öffentlichkeitsarbeit.
- Ausstellungstätigkeit muss der Öffentlichkeit mehrere Tage pro Woche zugänglich sein.
- Außerordentliche Mitglieder können Galerien, Kunstspeditionen etc. werden, die zeitgenössische Kunst in Österreich fördern, aber die Bedingungen für ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen.
- Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen sein, die ohne Voraussetzungen die Veranstaltung von Ausstellungen unterstützen.
- In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme von Mitgliedern.
- Juniormitglieder können Personen sein, die die dreijährige Galerietätigkeit nicht erfüllen, aber andere Qualifikationen für ordentliche Mitglieder haben.
- Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder gelten auch für Juniormitglieder.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern basierend auf schriftlichen Anträgen.
- Der Vorstand kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Bei Ablehnung muss der Vorstand dies in der nächsten Generalversammlung mitteilen.
- Die Generalversammlung kann die Aufnahme mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen.
- Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit EUR 280,- halbjährlich, bei Bankeinzug EUR 250,-.
- Bei Juniormitgliedschaft beträgt der Beitrag in den ersten fünf Jahren die Hälfte der genannten Beträge.
- Antragsformular muss heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und an eine angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.