Heute ist der 1.06.2025
Datum: 1.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0143/gruene-wie-halten-sie-es-mit-den-europaeischen-menschenrechten-frau-meinl-reisinger-und-herr-babler):
- Kanzler Stocker plant offenbar einen Alleingang zur Aushöhlung europäischer Menschenrechte.
- Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau der Grünen, kritisiert die Außenministerin für ihre Stille zu diesem Thema.
- Zadić hebt hervor, dass die Außenministerin bei Reisen die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention einfordert, aber nicht gegen die Maßnahmen des Koalitionspartners spricht.
- Agnes-Sirkka Prammer, Menschenrechtssprecherin der Grünen, bemängelt das Schweigen von Vizekanzler Babler, der zuvor die Unverhandelbarkeit der Menschenrechte betont hatte.
- Einige Abgeordnete von SPÖ und NEOS stellen sich gegen den Vorstoß des Kanzlers, was jedoch als unzureichend angesehen wird.
- Die Grünen planen, im nächsten Nationalrats-Plenum einen Antrag einzubringen, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Folterverbots zu sichern.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19731935/neuinterpretation-der-emrk-spoe-und-neos-sehen-stockers-vorstoss-sehr-problematisch):
- Neun EU-Staaten fordern in einem gemeinsamen Brief eine Änderung der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), um die Ausweisung ausländischer Straftäter zu erleichtern.
- Die SPÖ lehnt diesen Vorstoß ab.
- SPÖ und Neos kritisieren den Vorschlag von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zur Veränderung der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrationsbereich.
- Petra Bayr (SPÖ), Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im Nationalrat, bezeichnete den Vorstoß als „sehr problematisch“ und betont die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
- Bayr hebt hervor, dass die Auslegung der EMRK den Gerichten, insbesondere dem EGMR, vorbehalten ist.
- Stephanie Krisper (Neos) bezeichnet den Vorstoß als „Alleingang“ und kritisiert politische Zurufe an unabhängige Gerichte.
- Europaministerin Claudia Plakolm (ÖVP) unterstützt die Diskussion über die Auslegung der EMRK und betont die Notwendigkeit, straffällige Asylwerber abschieben zu können.
- Plakolm weist darauf hin, dass die EMRK Teil der österreichischen Verfassung ist und die aktuellen Regelungen die Möglichkeiten zur Ausweisung einschränken.
- Der EGMR kann nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges angerufen werden, um über Verletzungen der Menschenrechtskonvention zu entscheiden.
- Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang.
- Die Initiative zur Änderung der EMRK wurde von Dänemark und Italien gestartet, Bundeskanzler Stocker hat sich angeschlossen.
- Stocker fordert mehr Spielraum auf nationaler Ebene für die Ausweisung krimineller Ausländer.
- Alain Berset, Generalsekretär des Europarates, kritisiert den Vorstoß und warnt vor politischem Druck auf die Justiz.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38769/menschenrechte-in-europa/):
- Der Menschenrechtsschutz in Europa nach 1945 basiert auf der Aufklärung, insbesondere den Theorien von:
- Thomas Hobbes und John Locke (angeborene Rechte, Kontrolle politischer Gewalt)
- Jean-Jacques Rousseau (Demokratie, Gleichheit)
- Charles de Montesquieu (Gewaltenteilung)
- Einfluss des neuzeitlichen Naturrechts, geprägt von Denkern wie Christian Thomasius und Immanuel Kant.
- Diese Ideen trugen zur Französischen Revolution 1789 und zur Entwicklung von Grundrechten und Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert bei.
- Amerikanische Gründerväter setzten mit der Unabhängigkeitserklärung 1776 und der Verfassung 1787 die Ideen der Aufklärung um.
- Politischer Liberalismus in Europa, vertreten durch John Stuart Mill (Grundrechte) und Alexis de Tocqueville (Gleichheit).
- Karl Marx als Vordenker sozialer Menschenrechte, kritisierte Versklavung und Ausbeutung des Proletariats.
- Nach dem Zweiten Weltkrieg führte der Völkermord zur Gründung des Europarats, einer völkerrechtlichen Organisation zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 unterzeichnet und garantiert grundlegende zivilen und politischen Rechte.
- Einhaltung der EMRK wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kontrolliert.
- Beschwerden können von Staaten oder Bürgern eingereicht werden; Individualbeschwerden sind besonders erfolgreich.
- EGMR hat mit einer hohen Anzahl an Beschwerden seit der "Osterweiterung" zu kämpfen.
- Europarat hat weitere Konventionen zum Schutz spezifischer Menschenrechte geschaffen, z.B. Sozialcharta, Datenschutzkonvention, Konvention zur Verhütung von Folter.
- Menschenrechtskommissar des Europarats überwacht die Einhaltung der Menschenrechte in Mitgliedstaaten.
- Europäische Union (EU) entwickelte Grundrechte, die sich an der EMRK orientieren, insbesondere nach dem Vertrag von Maastricht 1992.
- Kopenhagener Kriterien für Beitrittskandidaten beinhalten menschenrechtliche Standards.
- Charta der Grundrechte der EU wurde 1999 ausgearbeitet, umfasst soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.
- EU plant Beitritt zur EMRK, wodurch die Charta verbindlich wird.
- EGMR bleibt die höchste Instanz für Menschenrechte in Europa, kann auch EU-Recht auf Übereinstimmung mit der EMRK überprüfen.
- Agentur für Grundrechte der EU wurde 2007 gegründet, um menschenrechtliche Expertise bereitzustellen.
- OSZE spielt eine wichtige Rolle im Menschenrechtsschutz, betont die Bedeutung von Menschenrechten für Frieden und Sicherheit.
- KSZE/OSZE entwickelte sich zu einer Institution, die menschenrechtliche Standards setzt und unterstützt demokratische Strukturen in Postkonfliktsituationen.
- Rechtsschutzdefizite und neue menschenrechtliche Bedrohungen erfordern ständige Anpassungen und Verbesserungen.