Heute ist der 2.06.2025
Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0141/sport-und-fahrradfachhandel-fordert-reparaturbonus-rasch-wieder-einfuehren):
- Der Sport- und Fahrradfachhandel ist enttäuscht über die kurzfristige Aussetzung des Reparaturbonus durch das BMLUK.
- Der Reparaturbonus fördert nachhaltige Mobilität, Verkehrssicherheit und ist wirtschaftlich relevant für den stationären Fachhandel.
- Dr. Michael Schineis, Präsidiumssprecher des VSSÖ, betont, dass der Reparaturbonus einkommensschwächeren Haushalten hilft, ihre Fahrräder verkehrssicher zu halten.
- Die Aussetzung des Bonus wird als negatives Signal gegen die Mobilitätswende, Verkehrssicherheit und österreichische Fachbetriebe angesehen.
- Nach der Ankündigung der Aussetzung warteten viele Kunden in Werkstätten, um den Reparaturbonus für Fahrrad- oder E-Bike-Reparaturen zu nutzen.
- In 95 % der Servicefälle sind sicherheitsrelevante Arbeiten erforderlich, wie das Tauschen von Bremsbelägen oder die Justierung der Schaltung.
- Regelmäßige Wartung ist entscheidend für die Verkehrstüchtigkeit, insbesondere bei Kinderfahrrädern und Pendler:innenrädern.
- Der Gesamtumsatz mit Fahrrädern hat die Milliardenmarke überschritten; über 50 % der E-Bikes in Österreich werden über den Sportfachhandel verkauft.
- Werkstätten sind wichtig für das Wachstum des Fahrradmarktes, ausgestattet mit modernster Technik und spezialisierten Fachkräften.
- Der VSSÖ fordert eine rasche Wiederaufnahme des Reparaturbonus für mehr Verkehrssicherheit, leistbare Mobilität und den Fortbestand regionaler Betriebe.
Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- Der Reparaturbonus ist derzeit ausgesetzt; keine neuen Reparaturbons können erstellt werden.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist für dieses Jahr geplant.
- Der Reparaturbonus fördert die Reparatur, den Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Fahrrädern.
- Finanzierung erfolgt durch den EU-Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst 130 Millionen Euro bis 2026 sowie 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
- Privatpersonen in Österreich können seit April 2022 einen Reparaturbon beantragen.
- Ab September 2024 kann der Reparaturbon auch für Fahrräder genutzt werden.
- Geförderte Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Smartphones).
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten sind ebenfalls förderfähig.
- Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person sein; geliehene oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen.
- Reparaturdienstleistungen mit Anspruch auf Ersatz von Dritten sind nicht förderfähig.
- Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden; keine Einschränkung auf die Anzahl der Bons pro Person oder Haushalt.
- Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge.
- Die Förderung wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
- Informationen für Betriebe sind auf USP.gv.at verfügbar.