Kleine Zeitung

Heute ist der 4.06.2025

Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19734951/weitere-ermittlungen-gegen-kaerntner-sportvereinsmitarbeiter):
- ORF Kärnten berichtete von bis zu 30 betroffenen Kindern.
- Kitz konnte diese Zahl vorerst nicht bestätigen und verweist auf bereits vorliegende Fälle bei der Staatsanwaltschaft.
- Betroffene Kinder: mehrere Buben und ein Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren.
- Ermittlungen wegen:
- Missbrauch
- Kindesmissbrauchsbildern
- sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren
- Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
- Einige betroffene Kinder stehen in direktem Kontakt zu einem Sportverein, bei dem der Verdächtige bis vor wenigen Monaten tätig war.
- Der Verdächtige war im Verein nicht als Nachwuchstrainer tätig, sondern kümmerte sich um die Rasenpflege.
- Der Verdächtige wurde wegen "Ungereimtheiten in Zusammenhang mit entwendeten Utensilien" entlassen.

Source 2 (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P208/NOR40173699):
- **Kurztitel**: Strafgesetzbuch
- **Typ**: BG
- **§/Artikel/Anlage**: § 208
- **Inkrafttretensdatum**: 01.01.2016
- **Abkürzung**: StGB
- **Index**: 24/01 Strafgesetzbuch
- **Text**: Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
- **§ 208**
- **(1)**: Wer eine Handlung vornimmt, die die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren gefährdet, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft, es sei denn, eine Gefährdung ist ausgeschlossen.
- **(2)**: Wer bewirkt, dass eine unmündige Person eine geschlechtliche Handlung wahrnimmt, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, wird ebenfalls bestraft.
- **(3)**: Wer bewirkt, dass eine unmündige Person eine strafbare Handlung nach §§ 201 bis 207 oder 207b wahrnimmt, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
- **(4)**: Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Absatz 1 und im Absatz 2 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person ist unter zwölf Jahren.
- **Anmerkung EU**: Art. 3, BGBl. I Nr. 116/2013
- **Schlagworte**: Kind, Jugendlicher, Moral, Seele, Gesundheit, Lehrer, Eltern, Vorgesetzter, sexuell, Erregung, Befriedigung, Jugendschutz
- **Im RIS seit**: 18.08.2015
- **Zuletzt aktualisiert am**: 14.09.2015
- **Gesetzesnummer**: 10002296
- **Dokumentnummer**: NOR40173699
- **European Legislation Identifier (ELI)**: [Link](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P208/NOR40173699)

Source 3 (https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/zahlen-zu-sexuellem-kindesmissbrauch-in-deutschland):
- Präzise Angaben zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind aufgrund unzureichender Datenlage nicht möglich.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur angezeigte und strafrechtlich verfolgte Fälle (polizeiliches Hellfeld).
- PKS für 2022:
- 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch
- 42.075 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie)
- 6.746 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Jugendpornografie
- Anzeigefälle steigen seit einigen Jahren stetig an, teilweise aufgrund erhöhter Bereitschaft zur Anzeige.
- Zahl der Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendpornografie im Internet stieg von 21.868 Fällen in 2020 auf 48.821 Fälle in 2022.
- Nur ein kleiner Teil der Taten wird angezeigt oder dokumentiert, viele Taten bleiben im Dunkelfeld.
- Nationale Prävalenzforschung zur Häufigkeit sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist noch nicht umgesetzt.
- Aktuell verfügbare Angaben stammen aus unterschiedlichen Quellen und sind schwer vergleichbar.
- Für verlässliche Schätzungen zu Fällen sexueller Gewalt sind umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen nötig, die von einem Zentrum für Prävalenzforschung durchgeführt werden sollten.

Ursprung:

Kleine Zeitung

Link: https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19734951/weitere-ermittlungen-gegen-kaerntner-sportvereinsmitarbeiter

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https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19734951/weitere-ermittlungen-gegen-kaerntner-sportvereinsmitarbeiter

Erstellt am: 2025-05-27 15:51:06

Autor:

Kleine Zeitung