Heute ist der 2.06.2025
Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0137/bundesrat-billigt-einstimmig-eu-konforme-bestimmungen-zu-lenk-und-ruhezeiten):
- Umsetzung neuer EU-Vorgaben für den Güterkraftverkehr wurde vom Bundesrat ohne Gegenstimmen beschlossen.
- Nationalrat hatte sich bereits einstimmig für die Änderungen ausgesprochen.
- Änderungen betreffen das Kraftfahrgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz.
- ÖVP, SPÖ und NEOS brachten die Änderungen mit einem Initiativantrag auf den Weg.
- Ziel der Bestimmungen: fairer Wettbewerb im Güterverkehr und mehr Verkehrssicherheit.
- Lenk- und Ruhezeiten sowie Verwendung von Fahrtenschreibern sind EU-weit einheitlich geregelt.
- Österreich hatte diese Bestimmungen bereits umgesetzt, jedoch fehlten Hinweise auf aktuelle EU-Verordnungen.
- Mit der Novelle kann ein von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren beendet werden.
- SPÖ betont Erhöhung der Sicherheit auf Österreichs Straßen, insbesondere bei LKW-Unfällen.
- SPÖ fordert rasche Umsetzung der Bestimmungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
- ÖVP sieht in der Novelle Rechtssicherheit für das Transportgewerbe und will Sozialdumping verhindern.
- Hohe Zahl von Verstößen gegen Arbeits- und Ruhezeitenregelungen bei LKW-Fahrern festgestellt.
- FPÖ stimmt den Regelungen zu, äußert jedoch Zweifel an der praktischen Umsetzung der Ruhezeitkontrollen.
- Grüne kritisieren die Arbeitsbedingungen im LKW-Verkehr und fordern Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
- Grüne bringen Entschließungsanträge ein, die keine Mehrheit finden.
- Verkehrsminister Peter Hanke zeigt sich erfreut über die parteienübergreifende Beschlussfassung und betont die Wichtigkeit von Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit.
Source 2 (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/work-abroad/rules-working-road-transport/index_de.htm):
- Berufskraftfahrer müssen EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
- Gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse mit 10 oder mehr Personen.
- Vorschriften gelten unabhängig von Fahrzeugzulassung und Beschäftigungsart (selbständig oder angestellt).
- Ausnahmen von den EU-Vorschriften:
- Personenlinienverkehr bis 50 km.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für berufliche Nutzung im Umkreis von 100 km.
- Fahrzeuge mit max. 40 km/h.
- Fahrzeuge der Streitkräfte, Katastrophenschutz und Feuerwehr.
- Pannenhilfefahrzeuge im 100-km-Radius.
- Spezialfahrzeuge für humanitäre Hilfe.
- Probefahrten und neue Fahrzeuge.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für nichtgewerbliche Güterbeförderung.
- Historische Nutzfahrzeuge für nichtgewerbliche Transporte.
- Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t für eigene Rechnung (nicht Haupttätigkeit).
- Vorschriften gelten in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
- AETR-Abkommen gilt in vielen europäischen und zentralasiatischen Ländern, mit einigen Ausnahmen.
- Unterschiede zwischen AETR und EU-Vorschriften:
- Ausnahmen für handwerkliche Erzeugnisse.
- Rückkehr zum Betriebsstandort.
- Möglichkeit von zwei verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten.
- Unterbrechung der wöchentlichen Ruhezeiten.
- Lenkzeiten:
- Max. 9 Stunden pro Tag (10 Stunden an zwei Tagen pro Woche).
- Max. 56 Stunden pro Woche (90 Stunden in zwei Wochen).
- Ausnahmen bei Rückkehr zum Wohnsitz oder Betrieb.
- Ruhezeiten:
- 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit (teilbar).
- 11 Stunden Ruhezeit je 24 Stunden Dienst (teilbar).
- 45 Stunden nach 6 Lenktagen und 24 Stunden jede zweite Woche.
- Warnhinweis: Max. 60 Stunden pro Woche in Ausnahmefällen, Durchschnitt 48 Stunden in vier Monaten.
- Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden, nicht im Fahrzeug.
- Wöchentliche Ruhezeit kann alle zwei Wochen verkürzt werden, muss aber ausgeglichen werden.
- Bei internationalen Einsätzen: Max. 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage möglich.
- Fahrtenschreiber muss verwendet werden, Aufzeichnungen müssen ein Jahr aufbewahrt werden.
- Führerscheine aus EU-Ländern werden in anderen EU-Ländern anerkannt.
- Vorläufige Führerscheine können in anderen Ländern nicht anerkannt werden.
- Entsendung: Gilt für Transporte außerhalb des Landes des Arbeitgebers.
- Besondere Vorschriften für Kabotage und Dreiländerverkehr.
- Mindestlohn für entsandte Fahrer muss den nationalen Vorschriften des Gastlandes entsprechen.
Source 3 (https://www.dekra.net/de/eu-regeln-fahrer/):
- Am 20. August 2023 sind neue EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer in Kraft getreten.
- Die EU-Kommission hat die neuen Regeln vorgestellt, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr zu beseitigen.
- Logistikunternehmen müssen Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport regelmäßig nach Hause zurückkehren können.
- Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Führerhaus verbracht werden; Unternehmen müssen die Kosten für die Unterbringung des Fahrers übernehmen, wenn dieser nicht zuhause ist.
- Die anderen Regelungen des Mobilitätspakets I werden 18 Monate nach Inkrafttreten anwendbar sein.
- Die Rückkehr des Fahrzeugs in den Staat der Niederlassung alle acht Wochen ist nun obligatorisch, was umstritten ist.
- Es gibt auch Beschränkungen für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung).
- EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte die Einigung auf die Reform des Transportsektors, äußerte jedoch Bedenken, dass einige Elemente möglicherweise nicht mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals übereinstimmen.
- Die neuen Maßnahmen waren nicht Teil der 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und wurden nicht auf ihre Folgen hin untersucht.
- Die EU-Kommission untersucht nun die möglichen Auswirkungen der neuen Regelungen auf Klima, Umwelt und Binnenmarkt; Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen.
- Die Kommission behält sich das Recht vor, einen gezielten Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten.