Heute ist der 2.06.2025
Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.dolomitenstadt.at/2025/05/27/ruettelt-die-oevp-an-der-menschenrechtskonvention/):
- SPÖ und NEOS kritisieren den Vorstoß von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zur Veränderung der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrationsbereich.
- Petra Bayr (SPÖ) bezeichnete den Vorstoß als „sehr problematisch“ und betont die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
- Bayr hebt hervor, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ein Grundbaustein der Menschenrechtsgesetzgebung ist und die Auslegung den Gerichten, insbesondere dem EGMR, vorbehalten ist.
- Stephanie Krisper (NEOS) nennt den Vorstoß einen „Alleingang“ und kritisiert politische Zurufe an unabhängige Gerichte.
- Europaministerin Claudia Plakolm (ÖVP) unterstützt die Diskussion über die EMRK und betont die Notwendigkeit, straffällige Asylwerber abschieben zu können.
- Plakolm weist darauf hin, dass die EMRK Teil der österreichischen Verfassung ist und die Hände der Regierung bindet.
- Die FPÖ unterstützt den Vorstoß, wirft der ÖVP jedoch „Doppelmoral und Heuchelei“ vor und kritisiert, dass die ÖVP zuvor einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt hatte.
- Europarats-Generalsekretär Alain Berset kritisiert die Initiative von neun EU-Staaten, die eine Änderung der EMRK anstreben, und warnt vor politischem Druck auf die Justiz.
Source 2 (https://www.tagesspiegel.de/politik/redefreiheit-fur-gegner-der-abtreibung-3677629.html):
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass Urteile gegen einen deutschen Abtreibungsgegner gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
- Der 64-jährige Mann aus Baden-Württemberg erhält eine Entschädigung von rund 14.000 Euro für die Gerichtsverfahren gegen ihn.
- Die deutsche Justiz hatte ihm untersagt, Flugblätter gegen Abtreibung zu verteilen und Namen behandelnder Ärzte von seiner Webseite „babycaust.de“ zu veröffentlichen.
- Der EGMR stellte eine Verletzung von Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit) fest.
- Im Juli 2005 verteilte der Mann in der Nähe einer Klinik, in der Abtreibungen durchgeführt wurden, Flugblätter.
- Die Vorderseite der Flugblätter nannte zwei Ärzte und sprach von „rechtswidrigen Abtreibungen“, erwähnte jedoch, dass diese in Deutschland erlaubt seien.
- Auf der Rückseite wurde der Holocaust erwähnt, um einen Vergleich zwischen rechtlichen und moralischen Aspekten zu ziehen.
- Der EGMR konnte nicht feststellen, dass der Mann die Ärzte mit dem Nazi-Regime gleichstellen wollte; sein Ziel war es, auf die Differenz zwischen Recht und Moral hinzuweisen.
- Die deutschen Gerichte hätten die Zusammenhänge der Namensnennung auf der Webseite nicht ausreichend untersucht.
- In einem zweiten Urteil bestätigte der EGMR das französische Kopftuchverbot für eine Muslima, die ihr Tuch im Krankenhaus nicht ablegen wollte.
- Die Richter verwiesen auf die säkulare Verfassung Frankreichs, die Religionen gleichermaßen achtet.
Source 3 (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/europarat/europaeische-menschenrechtskonvention):
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das zentrale Instrument zum Schutz der Menschenrechte in Europa.
- Unterzeichnet am 4. November 1950 von 13 Mitgliedstaaten des Europarates, einschließlich Deutschland.
- Die EMRK trat 1953 in Kraft.
- Gilt heute für über 700 Millionen Menschen in 46 Staaten.
- Garantiert bürgerliche und politische Menschenrechte, darunter:
- Verbot von Folter und Sklaverei
- Recht auf Freiheit
- Recht auf Privat- und Familienleben
- Recht auf ein faires Gerichtsverfahren
- Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit
- Erstes Zusatzprotokoll von 1952 umfasst:
- Schutz des Eigentums
- Recht auf Bildung
- Recht auf freie Wahlen
- Weitere Fakultativprotokolle betreffen:
- Abschaffung der Todesstrafe
- Freizügigkeit
- Verbot von Kollektivausweisungen
- Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften bei Ausweisungen
- Umfassendes Diskriminierungsverbot
- Kontrolle der Staaten zur Einhaltung der EMRK erfolgt durch unabhängige Gremien:
- Zunächst durch die Europäische Kommission für Menschenrechte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- Seit 1998 allein durch den EGMR als ständigen Gerichtshof.