Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/rezessionsjahr-15-millionen-gegen-oesterreichischen-export-kollaps/):
- Österreich plant ein 15-Millionen-Euro-Förderpaket zur Bekämpfung des Exportrückgangs von 10 Milliarden Euro.
- Ziel ist es, ein zusätzliches Exportpotenzial von 20,8 Milliarden Euro zu erschließen.
- Initiative soll den Exportrückgang des Jahres 2024 innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgleichen.
- Präsentation des „Chancenpakets“ durch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
- Exporte lagen im vergangenen Jahr etwa 10 Milliarden Euro unter dem Gesamtexportvolumen von 2023.
- Rückgang wird auf hohe Energie- und Arbeitskosten sowie bürokratischen Aufwand zurückgeführt.
- Ausländische Konkurrenz hat aufgeholt, insbesondere die chinesische Industrieproduktion, die 35 Prozent über dem Niveau vor der Corona-Pandemie liegt.
- Die vier wichtigsten EU-Volkswirtschaften produzieren derzeit 7,2 Prozent weniger als vor der Pandemie.
- Das Förderpaket wird an die bestehende Go-international-Initiative angegliedert.
- Ein Drittel der 15 Millionen Euro fließt in neue Programme für vielversprechende Märkte, ein weiteres Drittel stärkt das bestehende Go-international-Programm.
- Identifizierte Märkte mit Potenzial: Nord- und Südamerika, Westbalkan, Golfregion, Indien, Japan, Südostasien.
- Potenzielle zusätzliche Exporte: 11,1 Milliarden Euro nach Nordamerika, 3,3 Milliarden nach Südostasien und Ozeanien, 1 Milliarde in den Westbalkan, 1,2 Milliarden in die Golfregion, 1,1 Milliarden nach Indien, 1,3 Milliarden nach Japan, 500 Millionen nach Zentralasien, 300 Millionen in die Ukraine.
- Trotz möglichem Ausgleich des Exportrückgangs bleibt ein inflationsbereinigter realer Exportrückgang.
- Mahrer betont, dass sich die wirtschaftliche Lage im dritten Rezessionsjahr befindet.
- Ungewissheit über die Entwicklung im zweiten Quartal und der zweiten Jahreshälfte 2025.
- Nordamerika bietet trotz protektionistischer Zollpolitik erhebliches Potenzial.
Source 2 (https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/internationales/aussenwirtschaftsfoerderung/exportfinanzierung-und-absicherung--5328):
- Exportkreditgarantien und Garantien für ungebundene Finanzkredite sind Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
- Euler Hermes Aktiengesellschaft informiert und berät die deutsche Wirtschaft zu Auslandsgeschäften.
- Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") schützen Exporteure und Banken vor politischen und wirtschaftlichen Risiken.
- Investitionsgarantien sichern politisch verursachte Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland ab.
- PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) führt die Bearbeitung der Investitionsgarantien im Auftrag der Bundesregierung durch.
- Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung "APG light" richtet sich an kleinere und mittelständische Exporteure mit Jahresumsätzen bis zu einer Million Euro.
- APG-light ist für standardisierte Ausfuhrgeschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu vier Monaten konzipiert.
- Versicherungsschutz gilt nur für Ausfuhren an Abnehmer außerhalb der OECD und in bestimmten Ländern (Korea, Mexiko, Polen, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn).
- Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr; Deckungsschutz beginnt mit der Versendung der Waren.
- Entschädigung erfolgt, wenn die Forderung in der Umsatzmeldung enthalten war und sechs Monate nach Fälligkeit nicht erfüllt wurde.
- Schadenabrechnung erfolgt innerhalb eines Monats, Auszahlung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen.
- Exporteur trägt in der Regel einen Selbstbehalt von 15 Prozent.
- Abnehmer können private oder öffentliche Besteller sein, auch verbundene Unternehmen.
- Geschäfte, bei denen das deutsche Unternehmen nur zur Finanzierung eingeschaltet ist, sind nicht versichert.
- Feste Prämiensätze gelten für die APG-light; im ersten und zweiten Vertragsjahr 1,00 Prozent auf den monatlichen Umsatz.
- Bonus-Malus-System für die Prämie: Erhöhung um 0,10 Prozentpunkte bei Entschädigungszahlungen, Reduzierung bei keiner Auszahlung.
- Keine Bearbeitungsgebühren durch den Bund.
- Gedeckte Exportforderungen können mit Zustimmung des Bundes an Kreditinstitute abgetreten werden.
- Vertragsbeziehung zum Bund erfolgt über einen Pauschalvertrag mit Allgemeinen Bedingungen.
- Höchstbetrag für Deckung wird nach Bonitätsprüfung festgelegt und ist revolvierend.
- Online-Abwicklung aller Transaktionen im Rahmen der Deckung.
- Informationsveranstaltungen zu APG light und anderen Themen werden von IHKs und Hermes durchgeführt.
Source 3 (https://www.exportkreditgarantien.de/de/wissen/ueber-uns/aussenwirtschaftsfoerderung.html):
- Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite sind Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
- Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") sichern deutsche Exportgeschäfte und finanzierende Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken.
- Investitionsgarantien schützen förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern vor politischen Risiken.
- Garantien für Ungebundene Finanzkredite unterstützen förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland.
- Diese Förderinstrumente tragen zu wirtschaftlichem Wachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
- Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden von der Euler Hermes Aktiengesellschaft bearbeitet.
- Garantien für Direktinvestitionen im Ausland werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bearbeitet.
- Ein besonderes Ziel ist die Unterstützung des Mittelstands.
- Die Förderung zielt auch auf Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb und die Nachhaltigkeit der Auslandsaktivitäten.