Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1313892025/kaerntner-sparkasse-feiert-190-jahre-gemeinwohl/):
- Die Kärntner Sparkasse stellt seit 190 Jahren das Gemeinwohl in den Mittelpunkt.
- Im Jubiläumsjahr 2025 wird diese Verantwortung weiterhin gelebt.
- Bei der Stiftungs-Gala wurde eine Bilanz gezogen.
- Im Jahr 2024 flossen 5,3 Millionen Euro in kulturelle, soziale, bildende und wissenschaftliche Projekte.
- In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 18,4 Millionen Euro an Fördermitteln ausgeschüttet.
- Die Geschichte der Sparkasse reicht bis ins Jahr 1835 zurück, gegründet als Antwort auf Armut und fehlenden Zugang zu Finanzdienstleistungen.
- Grundgedanke der Gründung: Hilfe zur Selbsthilfe.
- Aktueller Fokus liegt auf Bildungsförderung.
- Unterstützung des neuen Biodiversitäts-Forschungszentrums ICEB an der FH Kärnten.
- Förderung von Lerncafés der Caritas, Stipendien für Pflegeberufe und dem FLiP-Finanzbildungszentrum für Jugendliche.
- Langfristiges Engagement für Institutionen wie SOS-Kinderdorf, Ensemble Porcia, Carinthischer Sommer, KAC, VSV und Nationalpark Hohe Tauern.
- Die Zweite Sparkasse bietet Hilfe für Personen ohne Zugang zu einem Konto.
Source 2 (https://www.sparkasse.at/kaernten/wir-ueber-uns/privatstiftung-ksk):
- Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse ist gesetzlich und statutengemäß an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden.
- Zuwendungen können nur an gemeinnützige Organisationen gemäß § 34 Bundesabgabenordnung (BAO) erfolgen; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Der Vorstand der Privatstiftung entscheidet über die Vergabe von Zuwendungen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Gemeinnützigkeit muss durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen werden, gültig für das Jahr der Zuwendung.
- In Ausnahmefällen kann die Bestätigung nachgereicht werden; wenn die Organisation nicht bei der Finanzbehörde gemeldet ist, muss die Gemeinnützigkeit in anderer qualifizierter Form nachgewiesen werden.
- Der Vorstand kann Anträge auch ohne die erforderlichen Nachweise prüfen, es wird jedoch angenommen, dass die Voraussetzungen gemäß § 34 BAO gegeben sind.
- Bei positiver Entscheidung wird der Förderbetrag ausschließlich für die beantragte Verwendung angewiesen; eine schriftliche Bestätigung der Verwendung ist innerhalb von 2 Monaten erforderlich.
- Von dem zuerkannten Förderbetrag wird eine Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt; die Auszahlung erfolgt unter Abzug dieser Steuer.
- Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Wissenschaft sind von der Kapitalertragsteuer befreit; Antragsteller müssen eine qualifizierte Bestätigung zur Steuerbefreiung vorlegen.
- Bei fehlender Bestätigung der Verwendung innerhalb der Frist ist der bereits angewiesene Betrag zurückzuzahlen.
- Die Privatstiftung behält sich das Recht vor, die Verwendung der Förderungsbeträge zu überprüfen.
- Antragsteller müssen der Privatstiftung ihre Kontodaten mitteilen, um den Förderungsbetrag zu erhalten.
- Mit der Bekanntgabe des Kontos bestätigt der Antragsteller, dass er mit den Bedingungen einverstanden ist.
Source 3 (https://germany.econgood.org/umsetzung/gemeinden/):
- Ziel des Projektes: Förderung eines wirkungs- und beteiligungsorientierten Vorgehens in der Kommunalverwaltung und -politik sowie aktives Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals).
- Verfügbare Dokumente:
- Leitfaden:
- Fokus auf gemeinwohlorientierte nachhaltige Entwicklung.
- Definition allgemeiner Werte, die den Kernbotschaften der Agenda 2030 der Vereinten Nationen entsprechen.
- Werte: Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, Transparenz und demokratische Mitbestimmung.
- Hintergrundinformationen:
- Bereitstellung von Know-How für die Bearbeiter*innen zur inhaltlichen Umsetzung des Prozesses.
- Auftraggeber: Bertelsmannstiftung.
- Kooperation: iclei und Gemeinwohl-Ökonomie.