VOL AT

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/schamlippen-verstuemmelt-bewaehrungsstrafe-fuer-26-jaehrigen/9430478):
- Ein 26-Jähriger wurde vom Landgericht Ravensburg wegen Genitalverstümmelung seiner Partnerin und Drogenhandels zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
- Die Verstümmelung fand im Herbst 2021 in seiner Wohnung in Leutkirch im Allgäu statt.
- Das Gericht stellte fest, dass die Initiative zur Beschneidung von der Frau ausging, die aufgrund einer krankhaften seelischen Störung die Tragweite nicht überblickte.
- Die Frau fühlte sich nach Missbräuchen unrein und bat ihren Partner um die Verstümmelung.
- Sie leidet bis heute unter Schmerzen im Genitalbereich.
- Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu.
- Der Angeklagte muss außerdem 2.000 Euro an die Organisation Terre des Femmes zahlen, die sich gegen Genitalverstümmelungen einsetzt.
- Der Mann wurde auch wegen bewaffneten Drogenhandels, Geldfälschung und kleineren Diebstählen verurteilt.
- Er hat mehrere Therapien durchlaufen und nimmt keine Drogen mehr, was das Gericht zu seinen Gunsten würdigte.
- Der Angeklagte engagiert sich mittlerweile selbst in der Suchthilfe.
- Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Der Angeklagte nahm das Urteil an und verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Source 2 (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/prozesse-genitalverstummelung-auf-wunsch-bewahrungsstrafe-fur-den-ex-13759057.html):
- Ein 26-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er die Schamlippen seiner Freundin verstümmelt haben soll.
- Das Ravensburger Landgericht stellte fest, dass die Initiative für die Beschneidung von der Frau ausging, sie jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht einwilligungsfähig war.
- Die Tat ereignete sich im Herbst 2021 in der Wohnung des Angeklagten in Leutkirch im Allgäu, etwa ein Jahr nach dem Kennenlernen.
- Der Angeklagte wird beschuldigt, die Frau in einer rituellen Zeremonie nackt ans Bett gefesselt und betäubt zu haben.
- Teile der Klitoris und der Schamlippen sollen mit Rasierklingen abgeschnitten worden sein.
- Nach der Prozedur gingen sie zu einer Weihkapelle, um sich ein Versprechen zu geben.
- In der Wohnung wurde ein „Ehevertrag“ geschlossen, in dem sich die Frau dem Angeklagten zum Gehorsam verpflichtete, mit der Androhung des Todes bei Ehebruch.
- Die Frau fühlte sich aufgrund von Missbräuchen in ihrer Vergangenheit „unrein“ und bat um die Beschneidung.
- Sie leidet bis heute unter Schmerzen im Genitalbereich.
- Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zu.
- Der Angeklagte hat eine Tochter mit der Frau und soll zusätzlich 2.000 Euro an die Organisation Terre des Femmes zahlen.
- Er wurde auch wegen bewaffneten Drogenhandels, Geldfälschung und kleineren Diebstählen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
- Der Angeklagte hat mehrere Therapien durchlaufen und engagiert sich in der Suchthilfe.
- Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.

Source 3 (https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/weibliche-genitalverstuemmelung/unser-engagement/dunkelzifferstatistik-zu-fgm-in-deutschland):
- Ziel der Statistik: Aufzeigen der Präsenz von weiblicher Genitalverstümmelung in Europa und der Notwendigkeit politischen Handelns.
- Zielgruppe: Schutz von Mädchen und Unterstützung von Frauen.
- Annahme: Mütter müssen eine positive Zukunft in Deutschland sehen, um sich von Traditionen ihres Herkunftslandes zu lösen.
- Datenquelle: Statistisches Bundesamt, UNICEF, Population Reference Bureau, Amnesty International.
- Beispielrechnung: Bei 1000 Frauen und Mädchen aus Land X in Deutschland und 45% Betroffenenquote laut UNICEF, werden 450 Betroffene und Gefährdete in Deutschland angenommen.
- Schwankungen in den Zahlen können durch neue UNICEF-Daten oder Migrationsströme aus Ländern mit hoher Prävalenz verursacht werden.
- Hinweis: Es gibt keine gesicherten Daten über tatsächliche Veränderungen der Betroffenen- und Gefährdetenzahlen.
- Tabuisierung des Themas: In Deutschland und Herkunftsländern wird selten offen über weibliche Genitalverstümmelung gesprochen.
- Dunkelfeldstudien und Schätzungen sind notwendig, um die tatsächliche Verbreitung zu erfassen.
- Unterschiedliche Berechnungsmethoden werden verwendet.

Ursprung:

VOL AT

Link: https://www.vol.at/schamlippen-verstuemmelt-bewaehrungsstrafe-fuer-26-jaehrigen/9430478

URL ohne Link:

https://www.vol.at/schamlippen-verstuemmelt-bewaehrungsstrafe-fuer-26-jaehrigen/9430478

Erstellt am: 2025-05-27 12:36:42

Autor:

VOL AT