Gailtal-Journal

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://gailtal-journal.at/aktuell/novellierung-des-kaerntner-feuerwehrgesetzes-eintrittsalter-fuer-feuerwehrjugend-wird-gesenkt/):
- Eintritt zur Feuerwehrjugend in Kärnten künftig bereits ab sechs Jahren möglich, statt wie bisher ab zehn Jahren.
- Änderung Teil der Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes, die in der kommenden Regierungssitzung beschlossen werden soll.
- Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner bezeichnet die Änderung als starkes Zeichen für die Kärntner Feuerwehren.
- Ziel der Senkung des Eintrittsalters: Kinder sollen frühzeitig Verantwortung lernen und Gemeinschaft erleben.
- Novellierung umfasst auch:
- Änderung der Regelung zur Mindestzahl an Mitgliedern in Jugendgruppen von verpflichtend zu „Kann-Bestimmung“.
- Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes künftig online veröffentlicht.
- Voranschlag und Rechnungsabschluss ebenfalls online zugänglich.
- Klarstellung, dass Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslösen, für die Kosten aufkommen müssen.
- Novellierung als Reaktion auf die Forst-Gesetz Novelle, die Änderungen bei der Tragung der Waldbrandkosten beinhaltete.
- Ziel der Änderungen: nachhaltige Struktur für die Zukunft der Kärntner Feuerwehren und Stärkung des Ehrenamts.
- Gesetz gilt als eines der modernsten Feuerwehrgesetze in Österreich.

Source 2 (https://kaernten.orf.at/stories/3292816/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://kaernten.orf.at/stories/3292816/

Source 3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrgesetz_(%C3%96sterreich)):
- Feuerwehrgesetze in Österreich fallen in die Kompetenz der Bundesländer.
- Gesetzgebung variiert je nach Bundesland.
- Einige Gesetze betreffen nur die Feuerwehren, andere regeln auch den Vorbeugenden Brandschutz und die Mithilfe der Allgemeinheit.
- Feuerwehrgesetze legen die Organisationsformen der Feuerwehren in den Bundesländern fest.
- Aus den Gesetzen können Verordnungen resultieren, die die Allgemeinheit betreffen, insbesondere im Vorbeugenden Brandschutz.
- Brandschutz im baulichen Sektor und gewerblichen Bereich ist nicht betroffen.
- Vorschriften für den Katastrophenfall sind in separaten Katastrophenschutzgesetzen geregelt.
- Vorschriften, die nur die Feuerwehren betreffen, werden von den Landesfeuerwehrverbänden beschlossen.
- Vorgänger der Feuerwehrgesetze waren Feuerlöschordnungen, die bis ins Jahr 1221 zurückreichen.
- Älteste bekannte Feuerlöschordnungen stammen aus Wien (1221) und Enns (1222).
- Kaiser Karl VI. erließ 1722 die Löschordnung für das Herzogtum Steiermark.
- Joseph II. gab 1782 die Josephinische Feuerordnung für Landstädte und offenes Land in Niederösterreich heraus.
- Diese Verordnung wurde zwischen 1785 und 1797 für alle Kronländer gültig.
- In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden Feuerpolizei-Ordnungen für alle Kronländer Cisleithaniens.
- Wichtige Daten der Einführung dieser Ordnungen:
- 1. Juni 1870: Erzherzogtum Niederösterreich
- 16. Dezember 1872: Markgrafschaft Mähren
- 2. Februar 1873: Herzogtum Ober- und Niederschlesien
- 7. Februar 1873: Erzherzogtum Oberösterreich
- 25. Mai 1876: Herzogtum Böhmen
- 10. November 1880: Herzogtum Salzburg
- 13. April 1881: österreichisch-illyrisches Küstenland
- 15. September 1881: Herzogtum Krain
- 28. November 1881: gefürstete Grafschaft Tirol
- 23. Juni 1886: Herzogtum Steiermark
- 18. Februar 1888: Land Vorarlberg
- 10. Februar 1901: Herzogtum Galizien
- 20. März 1901: Herzogtum Kärnten

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 11:51:10

Autor:

Gailtal-Journal