Kleine Zeitung

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/aussenpolitik/19733071/rotkreuz-vertreter-wollen-im-gazastreifen-aktiv-bleiben):
- Rassi betont die Wichtigkeit der Einhaltung humanitärer Zugänge und Prinzipien in einem Pressegespräch mit Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuz.
- Die Gaza Humanitarian Foundation (GHF) hat am Montag mit der Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen begonnen.
- Die UNO äußert Kritik an dem neuen Verteilungsmechanismus, da Zivilisten in Gefahr geraten könnten und der Zugang für Alte und Kranke schwierig sei.
- Rassi beschreibt das Leiden der Bevölkerung im Gazastreifen als "unerträglich" und erwähnt Mangel an Lebensmitteln, Wasser und Treibstoffen.
- Seit Beginn des Gaza-Kriegs sind 36 Mitarbeiter der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung getötet worden: 30 vom Palästinensischen Roten Halbmond, 6 von Magen David Adom und 4 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
- 2024 gilt als das tödlichste Jahr für humanitäre Helfer weltweit.
- Rassi fordert ein Ende der Gewalt gegen humanitäre Helfer und betont, dass diese ausgebildet werden, um Leben zu retten.
- Er spricht von einer wachsenden Polarisierung der humanitären Hilfe in der Gesellschaft.
- Das Rote Kreuz bleibt auch in der Ukraine aktiv, wo derzeit 60 Gesellschaften im Einsatz sind, einschließlich des Österreichischen Roten Kreuz.
- Schwere Luftangriffe in der Ukraine haben Millionen ohne Strom und Heizung gelassen und behindern den Wiederaufbau.
- Weltweit gibt es 90 Operationen des Roten Kreuzes mit einem Finanzierungsbedarf von 1,9 Milliarden Schweizer Franken (2,03 Mrd. Euro).
- Viele Einsätze finden abseits der Weltöffentlichkeit statt, z.B. in der Demokratischen Republik Kongo, Afghanistan und Bangladesch.
- In Angola leistet das Rote Kreuz Hilfe gegen Cholera, in Westafrika gegen Mpox.
- Der Klimawandel erfordert ebenfalls humanitäre Hilfe.
- Opriesnig beklagt Kürzungen in der humanitären Hilfe, auch in Österreich, trotz steigenden Bedarfs.
- Kürzungen wurden auch in den USA, den Niederlanden und Großbritannien vorgenommen.
- Das Österreichische Rote Kreuz leistet Hilfe nach dem Erdbeben in Myanmar sowie in der Ukraine, im Nahen Osten, Beirut, Syrien und Ägypten.

Source 2 (https://www.rescue.org/de/pressemitteilung/mitarbeitende-humanitaerer-organisationen-gaza-getoetet-irc-fordert-schutz):
- IRC verurteilt die Ermordung von drei Mitarbeitenden palästinensischer Partnerorganisationen bei israelischen Luftangriffen.
- Seit Oktober 2023 wurden über 300 humanitäre Helfer*innen in Gaza getötet, mehr als in jeder anderen lokalen Krise weltweit.
- Die Mehrheit der Getöteten sind Palästinenser*innen.
- Palästinensische NGOs tragen das höchste Risiko bei der Bereitstellung von Hilfe.
- Am 10. Oktober 2024 führte Israel einen Luftangriff auf die Rafida-Schule in Deir al-Balah durch, wo vertriebene Menschen Zuflucht gesucht hatten; mindestens 28 Menschen wurden getötet, darunter Frauen und Kinder.
- Zwei Mitarbeitende der IRC-Partnerorganisation Ard el-Insan wurden bei diesem Angriff getötet, sechs weitere verletzt.
- Am 11. Oktober wurde eine Mitarbeitende der Organisation Juzoor und ihre gesamte Familie bei einem Luftangriff getötet.
- Ein weiterer Luftangriff am 12. Oktober verletzte einen Kollegen von Juzoor und seine Familie.
- Seit Anfang Oktober hat Israel die Zivilbevölkerung im Norden Gazas von humanitärer Hilfe abgeschnitten und verstärkt bombardiert.
- Die Zivilbevölkerung in Gaza hat keinen Zugang mehr zu lebensnotwendigen Gütern.
- Israel hat Befehle erlassen, die Zivilbevölkerung zur Flucht in den Süden auffordern, während die „humanitäre Zone“ weiterhin bombardiert wird.
- Hilfsorganisationen stehen unter Schutz des Humanitären Völkerrechts; Israel ist verpflichtet, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.
- IRC spricht den betroffenen Organisationen und Angehörigen der Getöteten sein Beileid aus.
- Die gesamte Bevölkerung in Gaza ist auf humanitäre Hilfe angewiesen.
- Alle Konfliktparteien müssen den Schutz der humanitären Helfer*innen sicherstellen.
- IRC fordert einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand zur Sicherung des Schutzes der Palästinenser*innen und zur Freilassung der Geiseln.

Source 3 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/humanitaeres-voelkerrecht-213012):
- Humanitäres Völkerrecht bezieht sich auf bewaffnete Konflikte und versucht, militärische Interessen und Menschlichkeit auszubalancieren.
- Es schützt Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen, und beschränkt Kriegsmethoden und -mittel.
- Ziel ist die Begrenzung des Leidens durch Kriege und der Schutz der Opfer.
- Es fragt nicht nach den Gründen oder der völkerrechtlichen Berechtigung für bewaffnete Konflikte.
- Ursprung des modernen humanitären Völkerrechts: Gründung des Roten Kreuzes (1863) und erste Genfer Rot-Kreuz-Konvention (1864).
- Wichtige Rechtsquellen: Haager Abkommen (1899, 1907), vier Genfer Abkommen (1949), Zusatzprotokolle (1977, 2005).
- Haager Abkommen: Regeln zur Kriegsführung (Haager Recht).
- Genfer Konventionen: Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten (Genfer Recht).
- Weitere Abkommen: Umweltkriegsübereinkommen (1977), VN-Waffenübereinkommen (1980), Chemiewaffenübereinkommen (1993), Ottawa-Abkommen (1997), Übereinkommen über Streumunition (2008).
- Haager Übereinkommen zum Schutz von Kulturgütern (1954) und zwei Protokolle.
- Viele Vorschriften gelten als Völkergewohnheitsrecht, insbesondere für nicht-internationale bewaffnete Konflikte.
- Grundsätze des humanitären Völkerrechts:
- Eingeschränkte Wahl der Kriegsmethoden und -mittel.
- Verbot von Waffen, die überflüssige Verletzungen und Leiden verursachen.
- Unterscheidung zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten.
- Angriffe nur auf militärische Ziele.
- Schutz von in der Gewalt des Gegners befindlichen Kämpfern und Zivilisten.
- Verbot, Gegner, die sich ergeben, zu töten oder zu verletzen.
- Bedeutendste Institution: Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
- IKRK hat partiell Völkerrechtsfähigkeit, gegründet nach Schweizer Recht, Sitz in Genf.
- IKRK arbeitet auf Basis der Genfer Konventionen und hat das Recht auf bestimmte Aktivitäten (Hilfe für Verwundete, Besuch von Kriegsgefangenen).
- IKRK ist auch in Bürgerkriegen aktiv, basierend auf Gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen.
- Grundvoraussetzung für IKRK-Arbeit: Überparteilichkeit und Neutralität.
- IKRK und nationale Rotkreuzgesellschaften bilden die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
- Internationale Humanitäre Ermittlungskommission: Gremium von 15 Experten zur Untersuchung schwerer Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht in anerkannten Staaten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 11:45:14

Autor:

Kleine Zeitung